Landtag,
10. Sitzung vom 25.09.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 32
um landwirtschaftlich genutzte
Flächen und diese Punkte werden dort sicherlich unter der Leitung von Herr Prof
Mauer gemeinsam mit Frau Büchl-Krammerstätter zu behandeln sein.
Präsident Johann Hatzl:
Frau Abg Novak-Schild, bitte.
Abg Barbara Novak-Schild
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr
geehrte Frau Stadträtin!
Danke für die umfassende
Beantwortung meiner ersten Frage.
Ich möchte auf der
europäischen Ebene anschließen. Dort ist ja zurzeit eine EU-Rahmenrichtlinie in
Vorbereitung und ich würde gerne wissen, welche Auswirkungen sehen Sie auf das
Land Wien und halten Sie es trotzdem für sinnvoll, zwischenzeitlich eigene Maßnahmen
zum Schutz des Bodens zu setzen?
Präsident Johann Hatzl:
Frau Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Dipl Ing
Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter
Herr Landeshauptmann! Sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Mir geht es darum, dass hier
in Wien alle Maßnahmen zum Schutz des Bodens gesetzt werden. Wie gesagt, wir
haben schon sehr viele Maßnahmen, sehr viele Ziele vorgegeben, es fehlt noch
der gesetzliche Rahmen.
Auf EU-Ebene wird derzeit
ein EU-Weißbuch vorbereitet. Es gibt eine Mitteilung der Europäischen Kommission
vom 16. April 2002 mit dem Titel "Hin zu einer spezifischen
Bodenschutzstrategie". Auf Basis dieser EU-Richtlinie soll dann eine
entsprechende EU-Bodenschutzrichtlinie erarbeitet werden. Diese
EU-Rahmenrichtlinie wird dann sicherlich Eingang finden müssen in die
Bundesgesetzgebung.
Aber so lange wollen wir
hier, will ich in Wien, nicht warten.
Wir können zwischenzeitlich
im Einklang mit der EU entsprechende Gesetze vorbereiten. Das heißt, das Wiener
Bodenschutzgesetz muss selbstverständlich mit dem EU-Weißbuch im Einklang sein,
das derzeit in Vorbereitung ist.
Präsident Johann Hatzl: Damit kommen
wir zur 5. Anfrage (FSP/04059/2002/0003-KVP/LM). Sie wurde von
Herrn Abg Dr Matthias Tschirf gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann
gerichtet: Werden Sie sich - entsprechend Ihrer Ankündigung in der
Regierungserklärung - dafür einsetzen, dass Bürgern mit Zweitwohnsitz in Wien
das Wahlrecht bei den Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen
eingeräumt wird?
Ich bitte um die
Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Ich würde Ihnen gerne mit
einem Zitat antworten, nämlich: "Spät kommt Ihr - doch Ihr kommt! Der
weite Weg, Graf Isolan, entschuldigt Euer Säumen."
Wir befinden uns in dieser
Diskussion in der Auswertung der externen Begutachtung. Das ist für einen Gesetzwerdungsprozess
weit fortgeschritten, aber natürlich noch nicht zu spät. In der Tat ist es
richtig, dass ich in der Regierungserklärung gesagt habe, dass Wiener
Zweitwohnungsbesitzer vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sein sollten, wie das
in einigen Bundesländern auch bereits gelöst wurde, in anderen Bundesländern
aber noch der Fall ist.
Daher
bin ich auch davon ausgegangen, dass man sich diesem Problem zuwendet. Wie ich
allerdings informiert wurde, hat das keine der Parteien in den Diskussionen und
Verhandlungen über die Erstellung eines neuen Wahlrechts offensiv angesprochen.
Nichtsdestotrotz sage ich Ihnen gerne zu: Ich stehe zu dem, was ich in der
Regierungserklärung sagte, man soll sich das durchaus auch anschauen. Man soll
sich von den allgemeinen statistischen Zahlen, die man hier bekommt, nicht täuschen
lassen, weil die Statistik ist nicht in der Lage, zwischen inländischen
Zweitwohnungsbesitzern in Wien und Ausländern, sowie Wiener Zweitwohnungsbesitzer
in Wien selbst - also Kleingartenbereich und ähnlichem - zu unterscheiden.
Also, die Quantität ist
zweifelsfrei eine sehr geringe. Aber ich stehe dazu, man soll sich das
anschauen. Worum ich mich allerdings bemühen werde, ist, eine Vereinheitlichung
bei den Bundesländern herbeizuführen. Ich habe bisher noch keine Auskunft von
der Verbindungsstelle der Bundesländer bekommen, wie das in allen Bundesländern
geregelt ist. Aber ein kurzer Überblick, den man sich natürlich im Laufe der
Zeit bei solchen Fragen erwirbt, zeigt, dass dies bei den Bundesländern selbst
höchst unterschiedlich geregelt ist.
Ich
weiß, dass unsere niederösterreichischen Nachbarn und Freunde dies klar geregelt
haben, die haben dieses Wahlrecht für Zweitwohnungsbesitzer, ich mache auch
gelegentlich Gebrauch davon. Ich denke, dass hier eine Reziprozität vernünftig
ist, aber ich meine auch, man sollte dies österreichweit einheitlich regeln.
Das würde mir vernünftig erscheinen.
Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Dr
Tschirf, bitte.
Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann!
In die externe Begutachtung
wurden jene Teile geschickt, wo es eine verfassungsrechtliche Diskussion gibt.
Da es in anderen Bundesländern diese Regelung gibt und es auch in der Lehre und
Judikatur unbestritten ist, so ist es sicherlich bundesverfassungskonform, dass
wir das machen.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass in die Regierungsvorlage,
die zum Thema Wahlrecht erstellt wird, auch das Wahlrecht für inländische
Zweitwohnsitzbesitzer in Wien eingebracht wird?
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann, bitte.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Klubobmann!
Ich kann Ihnen versichern, ich habe
es schon gerne, wenn Dinge, die in der Regierungserklärung gesagt wurden, dann
auch in der Folge umgesetzt werden. So etwas mag ich einfach. Und ich
kann Ihnen daher versichern, dass ich mir das wirklich anschauen werde. Auch
nicht nur auf die Verfassungskonformität hin - das haben wir ja juristisch
zweifelsfrei schon festgestellt -, sondern
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