Landtag,
10. Sitzung vom 25.09.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 32
auch auf die Konformität mit der Regierungserklärung. Ich
habe es allerdings auch bisher so gehalten, dass ich die Frage der
Wahlrechtsreform sehr der Diskussion zwischen den Parteien überlassen habe,
denn in allererster Linie ist dies zweifelsfrei eine Frage, wo man versuchen
sollte, dabei mit größtmöglichem Konsens vorzugehen.
Aber ich kann Ihnen
versichern, dass ich auf diese Kompatibilität mit der Regierungserklärung sehr
schauen werde und auch Wert darauf legen werde.
Präsident Johann Hatzl: Nächste
Zusatzfrage: Herr Abg Dr GÜNTHER, bitte.
Abg Dr Helmut Günther (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!
Gleich nach der
Gemeinderatswahl 2001 haben vor allem die GRÜNEN und die SPÖ darauf gedrängt, eine
Änderung des Wiener Wahlrechts durchzuführen. Es hat lange Diskussionen gegeben
und geheißen, im Herbst wird es zur Beschlussfassung vorliegen. Es ist jetzt
erst das Begutachtungsverfahren durchgeführt worden, aber der Druck ist jetzt
nicht mehr so übertrieben groß wie ich merke und es haben bereits vor Abschluss
des Begutachtungsverfahrens die derzeitigen Regierungsparteien angekündigt,
dass sie diesen Vorschlag vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfen werden.
Ist der Grund, warum jetzt
nicht mehr so eine Eile geboten ist, vielleicht der bevorstehende Wahltermin,
beziehungsweise die Hoffnung, nach diesem Wahltermin eine andere
Zusammensetzung der Bundesregierung zu haben, die vielleicht diesen Wunsch, dies
vor dem Verfassungsgerichtshof zu bekämpfen, nicht so stark dokumentieren wird?
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann, bitte.
Lhptm Dr Michael Häupl: Bei aller Wertschätzung, Herr
Landtagsabgeordneter, vor Ihrem politischen Instinkt und Ihren Gefühlen, aber
ich darf Ihnen versichern, dass wir uns schon im Wiener Gemeinderatswahlkampf
sehr gut überlegt haben, was wir sagen und das Ausländerwahlrecht, das Sie hier
sicherlich auch meinen, war nicht unbekannt. Es hat die Sozialdemokratische
Partei ja nicht hinter dem Berg gehalten in dem Wahlkampf, wofür sie eintritt
und was sie sagt und grundsätzlich weiß jeder, dass er auch davon ausgehen
kann, dass dies umgesetzt wird, was in einem Wahlkampf gesagt wird. Und daher
kann ich einen Zusammenhang mit dem Nationalratswahlkampf in keiner Weise
erkennen. Wenn man das nicht gewollt hätte, hätte man die Sozialdemokraten ja
schon bei den Wiener Gemeinderatswahlen bestrafen können, was man bekanntlich
nicht getan hat.
Also, so betrachtet, sehe
ich diesen Zusammenhang nicht, aber ich kann auch nicht erkennen, dass hier
eine Trödelei vorliegen würde, denn wenn ich mich dunkel erinnere, hat am
Samstag der Herbst begonnen und so gesehen kann ich Ihnen versichern, dass auch
der Zeitplan, wonach im Herbst ein beschlussfähiger Antrag vorliegen wird,
durchaus erfüllt wird. Also, ich bin eigentlich ganz zufrieden mit der
Diskussion. Sie ist seriös, sie ist gut, sie ist kontrovers, dort, wo sie
kontrovers zu sein hat, sie ist einheitlich, dort, wo sie einheitlich zu sein
hat. Also, ich finde das eigentlich sehr in Ordnung.
Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Mag
Chorherr, die nächste Frage, bitte.
Abg Mag Christoph Chorherr (Grüner Klub
im Rathaus): Herr
Landeshauptmann!
Ich finde es ja entzückend, dass Herr Abg Tschirf zur
Briefwahl vom Zweitwohnsitz fragt (Abg Dr Matthias Tschirf: Das habe ich gar
nicht gefragt!), aber zum wesentlichen Thema, das die ÖVP zur Überraschung auch
vieler ÖVP-WählerInnen in Wien angezogen hat, hier nicht fragt. Beziehungsweise
ist der Herr Obmann, der neue Obmann Finz inzwischen ja auch schon gegangen,
vielleicht geniert er sich auch dafür. Interessant ist ja, dass die Frage, ob
alle Wienerinnen und Wiener wählen dürfen, was auch in vielen ÖVP-Kreisen als
wichtige Geschichte, als wichtiges Grundrecht gesehen wird, nicht primär von
der FPÖ, sondern von der ÖVP. Ich halte das für eine sehr wichtige Frage, die
in der Tat im Nationalratswahlkampf thematisiert wird. Gerade
als eine Partei, die wesentlich für dieses Wahlrecht für alle Wienerinnen und
Wiener eintritt.
Trotzdem eine wichtige
Detailfrage an den Herrn Landeshauptmann, weil wir hier ja noch in der Diskussion
sind. Grundsätzlich sehen wir das ja anders, und was die Fünf-Jahres-Frist
betrifft, da spare ich mir jetzt im Detail die Fragen. Wir meinen, dass sofort
alle EU-BürgerInnen und TürkInnen, Slowenen gleichgestellt werden sollen, aber
in einem Detail verstehe ich den Entwurf nicht und unsere Frage ist, ob hier
noch etwas zu ändern ist.
Momentan ist in dem Entwurf
vorgesehen, dass jemand unausgesetzt fünf Jahre lang in Wien gemeldet sein
muss. Wenn jemand also nur ein halbes Jahr nach Wiener Neudorf übersiedelt und
dann wieder zurückkommt, zumindest beruflich, und dann sieben Jahre schon in
Wien ist, aber nur ein halbes Jahr nicht in Wien ist, dann das Wahlrecht nicht
möglich ist. Halten Sie das für eine schlaue Form, für eine gerechte Form, oder
können Sie sich vorstellen, dass der Entwurf dahin gehend geändert wird, dass
nicht jedes Mal, auch wenn nur kurz der Wohnsitz in Wien unterbrochen wird, die
Frist von neuem zu zählen begonnen wird, sondern das entsprechend angerechnet
wird?
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann, bitte.
Lhptm Dr Michael Häupl: Nach den Informationen, die ich
habe, bin ich, im Gegensatz zu Ihnen, der Auffassung, dass dies keine
politische Frage, sondern eine juristische ist. Natürlich, wenn man das mit dem
gesunden Hausverstand betrachtet, brauchen wir gar nicht reden darüber, ist es
natürlich nicht wirklich vernünftig. Es ist mir allerdings erläutert worden,
dass dies eine juristische Voraussetzung ist, dass es so gelöst wird. Nun gut.
Es gibt in der Zwischenzeit andere juristische Auffassungen und vor dem
Hintergrund wird das durchleuchtet werden.
Ich bin der
Auffassung, man sollte hier tunlichst mit dem gesunden Hausverstand vorgehen,
man sollte sich
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