Landtag,
10. Sitzung vom 25.09.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 32
nicht davor fürchten, dass der Verfassungsgerichtshof
darüber befinden wird - in gar keiner Weise -, man sollte aber natürlich auch
darauf achten, dass man nicht in offene Fallen läuft. Und daher schaut man sich
das an. Das ist sicherlich eines der Dinge, eines der zwei, drei Dinge, die
noch zu klären sind, bevor es endgültig vorgelegt und eingebracht wird.
Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Dr
Tschirf, bitte.
Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann!
Sie haben in der
Beantwortung zur zweiten Frage, die ich gestellt habe, darauf hingewiesen, dass
bei Wahlrechtsfragen mit entsprechender Sensibilität und auch entsprechender
Abstimmung zwischen den Fraktionen vorgegangen werden sollte.
Wir, die ÖVP, haben in dem
Unterausschuss oder in dieser Vorberatungsrunde zum Wahlrecht verlangt, dass im
Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Bedenken, die auch gegen das aktive
Wahlrecht für Drittstaatsangehörige bestehen, verschiedene Verfassungsrechtler
gehört werden sollten. Das ist ein üblicher Vorgang, der beispielsweise auch in
anderen gesetzgebenden Körperschaften so gepflogen wird. Das ist nicht
geschehen. Sie haben ein einziges Gutachten in Auftrag gegeben, nämlich an
einen Professor, von dem bekannt ist, dass er dazu tendiert, das für verfassungskonform
anzusehen. Mittlerweile liegt dem ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien ein
Gutachten eines Verfassungsrechtsprofessors vor, das ganz klar sagt, dass das
Ausländerwahlrecht - ich kann das gerne vorlegen - schon im Hinblick auch auf
die entsprechenden Passagen der Bundesverfassung 1920 und die entsprechende Judikatur
verfassungswidrig ist.
Herr Landeshauptmann, werden
Sie jetzt zugänglich sein, sich auch mit anderen verfassungsrechtlichen Positionen
auseinander zu setzen, damit wir uns dann nicht in einer peinlichen Situation
vor dem Verfassungsgerichtshof befinden?
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Klubobmann!
Selbstverständlich, nachdem ich ja großen Respekt vor
Juristen im Allgemeinen und Verfassungsrechtlern im Besonderen habe, bin ich
selbstverständlich herzlich gerne bereit, dass alle Verfassungsrechtler und
Verfassungsrechtsauffassungen dazu gehört werden. Ich habe allerdings vor allen
gleich Respekt. Also, ich würde jedenfalls einen Verfassungsrechtler nicht so
abqualifizieren, dass ich sage, na, von dem wissen wir eh was für eine Meinung
er hat und daher zählt das nicht, das würde ich nicht tun.
Aber ich bin gerne bereit,
mich mit Prof Welan im Besonderen auch zu unterhalten und beraten zu lassen,
was er zur Frage des Ausländerwahlrechtes meint, denn ich bin überzeugt, dass
wir von ihm ein auch von Ihnen anerkanntes objektives Urteil erhalten werden
und daher werden wir das gerne tun.
Präsident Johann Hatzl: Wir kommen zur
6. Anfrage (FSP/02924/2002/0001-KFP/LM). Sie wurde von Herrn Abg
Ing Rudolph gestellt und ist an
die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Soziales,
Information und Sport gerichtet: Welche Maßnahmen im Vollzug des
Jugendschutzgesetzes werden Sie veranlassen, um Kinder, die offensichtlich zur
organisierten Bettelei missbraucht werden, zu schützen?
Ich bitte um die Beantwortung.
LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Sie haben mich gefragt,
welche Maßnahmen ich im Vollzug des Jugendschutzgesetzes veranlassen werde, um
Kinder, die offensichtlich zur organisierten Bettelei missbraucht werden, zu
schützen. Nun, ich weise Sie nur ungern auf Dinge hin, die nicht ganz so sind,
wie sie sein sollten, auf Irrtümer, aber ich muss es in dem Fall tun, denn das,
was hier an gesetzlicher Vorgabe zum Tragen kommt, ist nicht das
Jugendschutzgesetz, das haben wir erst vor kurzem novelliert und hier beschlossen.
Sie kennen die Inhalte, setzte ich jetzt einmal voraus.
Es ist ganz im Gegensatz das Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz,
das hier zur Anwendung kommt und wo klar geregelt ist, dass das Kindeswohl zu
beachten ist. Es ist daher so, wenn bettelnde Kinder aufgegriffen werden, dann
prüft die MA 11, die hier zuständig ist, in jedem einzelnen Fall, ob
Hilfen zur Erziehung notwendig sind. Dies kann, wenn die Eltern das Wohl des
Kindes nicht mehr gewährleisten, bis zur Kindesabnahme führen.
Im konkreten Fall handelt es
sich aber in den Fällen der von der Polizei aufgegriffenen bettelnden Kinder
meistens um ausländische StaatsbürgerInnen, deren erziehungsberechtigte
Angehörige in Österreich nicht festgestellt werden können und in diesen Fällen
nimmt die MA 11 Kontakt mit den zuständigen Behörden des Heimatlandes auf,
um eine geordnete Rückführung dieser Kinder in ihre Heimatländer im Rahmen der
bestehenden Rückübernahmeabkommen in die Wege zu leiten. Die Botschaften sind
hier sehr hilfreich und mit einbezogen und ganz besonders wichtig ist es, dass
in meinem Auftrag die MA 11 mit den Botschaften und vor allem mit den
örtlichen Jugendwohlfahrtsbehörden der betroffenen Länder in der Zwischenzeit
Vereinbarungen getroffen hat, die sicherstellen, dass die Kinder nach ihrer
Rückführung dann auch von den dort zuständigen Behörden dem Kindeswohl
entsprechend versorgt und behandelt werden, denn sonst wäre es nicht sinnvoll,
die Kinder einfach nur zurückzuschicken. Bis zur Rückführung werden die Kinder
in den Kriseneinrichtungen der MA 11 untergebracht und betreut.
Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Rudolph.
Abg Ing Herbert Rudolph (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau
Landeshauptmann-Stellvertreterin!
Herzlichen Dank. - Die Frage
nach der genauen Textierung eines Gesetzes ist eine selbstverständlich hier
auch zulässige. Die Motivation für die Frage entsprang aber einer Aussage des
Herrn Landeshauptmanns, der eben im Zusammenhang mit der vor allem im Frühjahr
sehr stark feststellbaren organisierten Bettelei in Wien massiv nach dem
Einsatz der Polizei gerufen hat.
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