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Landtag, 10. Sitzung vom 25.09.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 32

 

nicht davor fürchten, dass der Verfassungsgerichtshof darüber befinden wird - in gar keiner Weise -, man sollte aber natürlich auch darauf achten, dass man nicht in offene Fallen läuft. Und daher schaut man sich das an. Das ist sicherlich eines der Dinge, eines der zwei, drei Dinge, die noch zu klären sind, bevor es endgültig vorgelegt und eingebracht wird.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Dr Tschirf, bitte.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann!

 

Sie haben in der Beantwortung zur zweiten Frage, die ich gestellt habe, darauf hingewiesen, dass bei Wahlrechtsfragen mit entsprechender Sensibilität und auch entsprechender Abstimmung zwischen den Fraktionen vorgegangen werden sollte.

 

Wir, die ÖVP, haben in dem Unterausschuss oder in dieser Vorberatungsrunde zum Wahlrecht verlangt, dass im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Bedenken, die auch gegen das aktive Wahlrecht für Drittstaatsangehörige bestehen, verschiedene Verfassungsrechtler gehört werden sollten. Das ist ein üblicher Vorgang, der beispielsweise auch in anderen gesetzgebenden Körperschaften so gepflogen wird. Das ist nicht geschehen. Sie haben ein einziges Gutachten in Auftrag gegeben, nämlich an einen Professor, von dem bekannt ist, dass er dazu tendiert, das für verfassungskonform anzusehen. Mittlerweile liegt dem ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien ein Gutachten eines Verfassungsrechtsprofessors vor, das ganz klar sagt, dass das Ausländerwahlrecht - ich kann das gerne vorlegen - schon im Hinblick auch auf die entsprechenden Passagen der Bundesverfassung 1920 und die entsprechende Judikatur verfassungswidrig ist.

 

Herr Landeshauptmann, werden Sie jetzt zugänglich sein, sich auch mit anderen verfassungsrechtlichen Positionen auseinander zu setzen, damit wir uns dann nicht in einer peinlichen Situation vor dem Verfassungsgerichtshof befinden?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Klubobmann!

 

Selbstverständlich, nachdem ich ja großen Respekt vor Juristen im Allgemeinen und Verfassungsrechtlern im Besonderen habe, bin ich selbstverständlich herzlich gerne bereit, dass alle Verfassungsrechtler und Verfassungsrechtsauffassungen dazu gehört werden. Ich habe allerdings vor allen gleich Respekt. Also, ich würde jedenfalls einen Verfassungsrechtler nicht so abqualifizieren, dass ich sage, na, von dem wissen wir eh was für eine Meinung er hat und daher zählt das nicht, das würde ich nicht tun.

 

Aber ich bin gerne bereit, mich mit Prof Welan im Besonderen auch zu unterhalten und beraten zu lassen, was er zur Frage des Ausländerwahlrechtes meint, denn ich bin überzeugt, dass wir von ihm ein auch von Ihnen anerkanntes objektives Urteil erhalten werden und daher werden wir das gerne tun.

 

Präsident Johann Hatzl: Wir kommen zur 6. Anfrage (FSP/02924/2002/0001-KFP/LM). Sie wurde von Herrn Abg Ing Rudolph gestellt und ist an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Soziales, Information und Sport gerichtet: Welche Maßnahmen im Vollzug des Jugendschutzgesetzes werden Sie veranlassen, um Kinder, die offensichtlich zur organisierten Bettelei missbraucht werden, zu schützen?

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Sie haben mich gefragt, welche Maßnahmen ich im Vollzug des Jugendschutzgesetzes veranlassen werde, um Kinder, die offensichtlich zur organisierten Bettelei missbraucht werden, zu schützen. Nun, ich weise Sie nur ungern auf Dinge hin, die nicht ganz so sind, wie sie sein sollten, auf Irrtümer, aber ich muss es in dem Fall tun, denn das, was hier an gesetzlicher Vorgabe zum Tragen kommt, ist nicht das Jugendschutzgesetz, das haben wir erst vor kurzem novelliert und hier beschlossen. Sie kennen die Inhalte, setzte ich jetzt einmal voraus.

 

Es ist ganz im Gegensatz das Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz, das hier zur Anwendung kommt und wo klar geregelt ist, dass das Kindeswohl zu beachten ist. Es ist daher so, wenn bettelnde Kinder aufgegriffen werden, dann prüft die MA 11, die hier zuständig ist, in jedem einzelnen Fall, ob Hilfen zur Erziehung notwendig sind. Dies kann, wenn die Eltern das Wohl des Kindes nicht mehr gewährleisten, bis zur Kindesabnahme führen.

 

Im konkreten Fall handelt es sich aber in den Fällen der von der Polizei aufgegriffenen bettelnden Kinder meistens um ausländische StaatsbürgerInnen, deren erziehungsberechtigte Angehörige in Österreich nicht festgestellt werden können und in diesen Fällen nimmt die MA 11 Kontakt mit den zuständigen Behörden des Heimatlandes auf, um eine geordnete Rückführung dieser Kinder in ihre Heimatländer im Rahmen der bestehenden Rückübernahmeabkommen in die Wege zu leiten. Die Botschaften sind hier sehr hilfreich und mit einbezogen und ganz besonders wichtig ist es, dass in meinem Auftrag die MA 11 mit den Botschaften und vor allem mit den örtlichen Jugendwohlfahrtsbehörden der betroffenen Länder in der Zwischenzeit Vereinbarungen getroffen hat, die sicherstellen, dass die Kinder nach ihrer Rückführung dann auch von den dort zuständigen Behörden dem Kindeswohl entsprechend versorgt und behandelt werden, denn sonst wäre es nicht sinnvoll, die Kinder einfach nur zurückzuschicken. Bis zur Rückführung werden die Kinder in den Kriseneinrichtungen der MA 11 untergebracht und betreut.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Rudolph.

 

Abg Ing Herbert Rudolph (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin!

 

Herzlichen Dank. - Die Frage nach der genauen Textierung eines Gesetzes ist eine selbstverständlich hier auch zulässige. Die Motivation für die Frage entsprang aber einer Aussage des Herrn Landeshauptmanns, der eben im Zusammenhang mit der vor allem im Frühjahr sehr stark feststellbaren organisierten Bettelei in Wien massiv nach dem Einsatz der Polizei gerufen hat.

 

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