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Landtag, 10. Sitzung vom 25.09.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 24 von 32

 

dass in diesem Begutachtungsverfahren die Landesregierung meint, 21 Planposten seien notwendig, um die in etwa 3 000 Fälle, die, wie man annimmt, durch dieses Verwaltungsreformgesetz anfallen werden, bewältigen zu können. Bitte, 21 Planposten zuzüglich zu den 51, die man eigentlich haben sollte! Und hier habe ich jetzt gehört, dass angeblich sechs ausgeschrieben wurden. Das heißt also, nicht 21, wie gefordert - und ich glaube, auch zu Recht gefordert -, sondern sechs Planposten wurden ausgeschrieben.

 

Und da muss man schon Herrn Lhptm Häupl fragen: Kennen Sie die Personalmisere? Sie nehmen an, 21 Planposten sind notwendig, aber nur sechs werden ausgeschrieben. Da bekommt der Wohlmeinendste oder die Wohlmeinendste den Eindruck, dass der Magistrat offensichtlich kein Interesse an einer funktionierenden Kontrollbehörde hat. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Meine Damen und Herren! Die Verantwortung liegt ganz klar beim Land Wien. Das ist eine Frage der Rechtskultur oder der Rechtsunkultur. Denn was bedeutet das für den Bürger? - Das bedeutet Rechtsunsicherheit, das bedeutet Verjährung. Es ist gesagt worden, es gehe um 700  Fälle. Jetzt habe ich gehört, bis zum 23. September sind es bereits 1 226 Fälle, in denen der Bürger nicht zu seinem Recht kommt. Das bedeutet, der Bürger wird ganz einfach nicht ernst genommen.

 

Meine Damen und Herren! Gerade in einer Zeit, wo das Vertrauen der Menschen in staatliche Organisationen nicht stärker wird, sondern eher das Gegenteil der Fall ist, sollten wir alles unternehmen, um dieses Vertrauen zu stärken. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Herr Lhptm Häupl! Sie sind dafür verantwortlich, dass der UVS Wien seine Aufgaben wirklich ordentlich und bestens erfüllen kann. Handeln Sie endlich! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächster ist Herr Abg Schuster zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Godwin Schuster (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herrn!

 

An und für sich hätte ich gemeint, dass zu diesem Geschäftsstück eine andere Form von inhaltlicher Debatte stattfindet. Wenn wir eine vorgezogene Diskussion zum UVS machen, dessen Bericht ja erst im Ausschuss diskutiert werden wird, soll das auch so sein. Ich möchte mich in der Tat nur mit jenem Teil auseinander setzen, der die Frage der Dienstpostenpläne betrifft, denn das war ja das Hauptsächliche.

 

Wie Sie sicher wissen - ich sage das nur für jene, die sich mit der Thematik nicht so beschäftigen -, haben wir vor wenigen Jahren hier sehr intensiv beraten und gemeinsam mit der ÖVP ein Gesetz verabschiedet, in dem wir die Unabhängigkeit des UVS in der Tat, und zwar insgesamt, auch als solche festgeschrieben haben. Zur Fundamentierung dieser Unabhängigkeit haben wir auch festgeschrieben, dass die Personen, die dort als Senatsmitglieder wirken, auf Lebenszeit beschäftigt werden. Das kann natürlich eine Problematik mit sich bringen, ich halte aber diese damalige Gesetzeswerdung für extrem wichtig und notwendig für die Sicherheit der UVS-Mitglieder, aber auch für die Unabhängigkeit in der Rechtsprechung der Senatsmitglieder.

 

Jetzt wissen wir, dass es einen Rückstand gibt, und wir wissen auch, dass ein Rückstand, der aufgearbeitet wurde, nicht mehr existiert. Die Senatsmitglieder existieren dann aber trotzdem weiter, weil diese Senatsmitglieder nicht von ihrer Tätigkeit weggehen müssen und sollen. Daher ist ein Dienstpostenplan, der seitens der Magistratsdirektion berechnet wurde, gestaltet worden, der sich genau mit dem Arbeitsanfall auseinander zu setzen hat, und dieser Dienstpostenplan sieht eben eine bestimmte Anzahl von Senatsmitgliedern im UVS vor. Diese Überprüfung wurde durch die Magistratsdirektion erst vor kurzem wiederholt und daher gehe ich einmal davon aus, dass sie objektiv und korrekt ist.

 

In der Tat, Frau Kollegin Korosec, wurde darauf hingewiesen, dass dann, wenn alles, was vom Bund an die Stadt Wien übertragen werden soll, vom UVS zu erledigen sein sollte, ein sehr hoher Mehrbedarf an Personal gegeben ist. Aber nur unter den Umständen, dass es tatsächlich übertragen wird. Jetzt kann man natürlich sagen, wenn der Bund sich etwas wünscht, hat es die Stadt Wien sofort zu erfüllen, denn der Bund braucht ja etwas zur Entlastung. Nur: So wird es ganz einfach nicht gespielt werden, dass man ausschließlich nur die Kosten transferiert.

 

Wir haben aus diesem Grund auch gemeinsam mit Frau StRin Brauner mit den betroffenen Vertretern des UVS ein Gespräch geführt. Ich glaube, dass es die fairere Vorgangsweise wäre, dass wir Maßnahmen treffen, damit tatsächlich dem Personal, das ausgerechnet wurde, das auch geplant ist - es läuft ja zurzeit gerade das Finale einer Ausschreibung, um diese freien Dienstposten und zusätzliche zu besetzen -, eine entsprechende temporäre Unterstützung gegeben werden kann, die nicht die Rechtsprechung im negativen Sinn beeinflusst, aber sehr wohl Hilfestellung ist, um einen Rückstand abzubauen. Und wenn wir von einem Rückstand sprechen, dann wissen wir auch, dass er sehr unterschiedlich ist, je nach Senatsmitglied. Das bewegt sich in einer Größenordnung von 30 pro Jahr, plus natürlich auch mehr. Aber das wissen wir ja alles.

 

Daher meine ich, dass die Arbeit, die im UVS geleistet wird, eine Arbeit ist, auf die wir sehr stolz sein können. Das kann auch aus diesem Bericht herausgelesen werden, nämlich auch hinsichtlich der geringen Anzahl von weiteren Beeinspruchungen von Entscheidungen des UVS. Das kann man ja alles herauslesen. Aber wir müssen auch hier sehr, sehr sorgsam mit all den Wünschen umgehen, die wir an Einrichtungen herantragen, bestimmte Mehraufgaben zu übernehmen und dafür auch mehr Personal vorzusehen, wenn wir wissen, wie sich diese Entscheidung, die wir hier treffen würden, langfristig auswirkt. Daher bin ich persönlich sehr dafür, dass wir korrektest prüfen, aber ich bin auch sehr dafür, dass wir in unserer Entscheidungsfindung sehr sorgfältig vorgehen.

 

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