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Landtag, 10. Sitzung vom 25.09.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 32

 

wildökologischen Raumplanung eingeführt. Es wurde damit die Rotwildpopulation einzigartig erhalten. Aber auch das Wiesenmanagement hat dazu geführt, dass hier der Wachtelkönig und die Brachkäferarten wieder heimisch sind. Ein ganz besonders wichtiges Projekt - auch im Zuge des Hochwasserschutzes - ist die Wiederherstellung der Gewässervernetzung in der unteren Lobau.

 

15 000 Personen finden Erholung im Nationalpark Donau-Auen. Wir haben hier Tümpel eingerichtet, wo auch Kinder entsprechend lernen können, was es heißt, im Nationalpark Erholung zu finden, was es heißt, den Nationalpark unter Schutz zu stellen.

 

Nach nunmehr sechs Jahren ist es notwendig, diesen Schutz für den Nationalpark Donau-Auen zu erweitern, und zwar in einer Novelle. Die wesentlichen Punkte sind die Umsetzung von EU-Naturschutzrichtlinien. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie gehen jetzt in dieses Gesetz ein, sie werden vom Gesetz übernommen. Damit wird die Artenvielfalt und ihre Lebensräume gesichert, und - das hat eine besondere Bedeutung für dieses Gesetz - alle Arten, die auch europäische Bedeutung haben, werden hier entsprechend unter Schutz gestellt werden.

 

Sämtliche Zielbestimmungen für den Nationalpark wurden überarbeitet, neu formuliert und neuen Gegebenheiten angepasst. Mir ist es wichtig, dass mit der Zielvorgabe sichergestellt wird, dass die internationale Anerkennung als Nationalpark dauerhaft erhalten bleibt, dass gefährdete Arten erhalten bleiben und dass vor allem der Schutz des Wasserhaushalts des Auenökosystems selbstverständlich als Ziel festgelegt ist.

 

Jagd- und Fischereimanagementpläne werden erlassen werden, was in einer 15a-Vereinbarung schon entsprechend vorgegeben ist.

 

Die Entschädigungsbestimmungen wurden neu formuliert. Das bedeutet, dass auch Eigentümer außerhalb des Nationalparks entschädigt werden müssen.

 

Es wurde auch festgelegt - und das erscheint mir besonders wichtig im Zusammenhang mit diesem Nationalparkgesetz, mit dieser Novelle des Nationalparkgesetzes -, dass die biologische Landwirtschaft im Nationalpark Donau-Auen nur mehr bis zum Jahr 2017 betrieben werden darf. Dann werden die Auwiesen und der Auwald dem Nationalpark übergeben, der Natur übergeben.

 

Ich ersuche daher um breite Zustimmung zu dieser Novelle.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Gemäß § 30 c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Mag Maresch. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Das Gesetz ist in Wirklichkeit sozusagen eine Lösung für ein Problem, es ist im Grunde genommen eine Reparaturlösung. Es ist eine gute Lösung, aber einige Dinge wurden hier nicht wirklich genannt, und deswegen haben wir von vornherein im Umweltausschuss zunächst einmal überlegt, ob die GRÜNEN hier einen Abänderungsantrag stellen sollen. Zwei Punkte haben uns besonders gestört bei diesem Gesetz, und wir waren dabei nicht die Einzigen.

 

Die eine Geschichte war auf jeden Fall, dass im neuen Gesetz steht, dass für einen Teil des Areals, und zwar für die Schifffahrtsrinne, in Zukunft, wenn da Veränderungen durchgeführt werden, keine Bewilligungspflicht besteht, sondern nur mehr Meldepflicht. Das mag vielleicht gering erscheinen, tatsächlich ist es aber so, dass wir es mit einer Schifffahrtsrinne mitten in einem Nationalpark zu tun haben. Dafür haben die Erläuterungen und auch der Gesetzestext jetzt eine auch für uns interessante und vernünftige Lösung gefunden.

 

Der zweite Punkt - neben einigen Kleinigkeiten -, der uns gestört hat und möglicherweise noch immer stört, ist die Sache mit dem Grundwasserwerk. Wir haben es im alten Gesetz mit einem Satz zu tun gehabt, in dem steht: Der Grundwasserkörper im Gebiet muss gesichert werden. Beim neuen Gesetz haben wir festgestellt, dass der ursprüngliche Text noch immer der gleiche war wie im alten Gesetz. Da gab es sogar Einwände aus der MA 45, das sind diejenigen Magistratsbeamten, die sozusagen tatsächlich damit zu tun haben. Der momentane Vorsitzende der MA 45, wenn man so will, hat in einer Stellungnahme unterschrieben, dass es eigentlich zweifelhaft ist - ich kann es Ihnen auch vorlesen, der Text liegt sowieso auf und wurde allen Klubs zugeschickt -, ob es dem Gedanken des Nationalparks entspricht, wenn dort eine Grundwasserentnahme über die Grundwasserbrunnen der Stadt Wien vorgenommen wird.

 

Dazu gab es eine Diskussion. Nicht, dass ich glaube, dass man das Grundwasserwerk schließen sollte, aber man sollte eine Lösung finden, die diese Schwierigkeit umgehen könnte, da das eventuell dazu führen könnte, dass unser Nationalpark international keine Anerkennung findet. Jetzt gibt es einen Passus in den Erläuterungen, der nach langem Hin und Her endlich eine Lösung gefunden zu haben scheint. Es hätte am 23. September eine Sitzung in der MA 22 stattfinden sollen. Alle Klubs wurden davon verständigt, ebenso die MA 31, 45, 49. Es gab unter anderem Gespräche zwischen den GRÜNEN und der MA 22, und es gibt eine Lösung. Das Problem ist nur, dass das Rechtsmittelbüro sagt, diese Lösung kann nicht sein, also muss es hier als Protokoll stattfinden.

 

Ich werde diesen Passus jetzt vorlesen, und die Frage an die Frau Stadträtin ist - und das hätte ich wirklich gerne beantwortet, denn davon hängt unser Abstimmungsverhalten ab -, ob dieser Passus jetzt mit den Stimmen der SPÖ hier auch beschlossen wird, weil das Protokoll ja Teil des Gesetzeswerkes ist. Die Frau Stadträtin hat es in Ihrer Rede nicht erwähnt, deswegen möchte oder muss ich es jetzt eigentlich vorlesen.

 

Es geht darum: "Die Nutzung des Grundwasserkörpers für Trinkwasserzwecke ist im Zusammenhang mit

 

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