Landtag,
10. Sitzung vom 25.09.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 27 von 32
wildökologischen
Raumplanung eingeführt. Es wurde damit die Rotwildpopulation einzigartig
erhalten. Aber auch das Wiesenmanagement hat dazu geführt, dass hier der
Wachtelkönig und die Brachkäferarten wieder heimisch sind. Ein ganz besonders
wichtiges Projekt - auch im Zuge des Hochwasserschutzes - ist die Wiederherstellung
der Gewässervernetzung in der unteren Lobau.
15 000
Personen finden Erholung im Nationalpark Donau-Auen. Wir haben hier Tümpel
eingerichtet, wo auch Kinder entsprechend lernen können, was es heißt, im
Nationalpark Erholung zu finden, was es heißt, den Nationalpark unter Schutz zu
stellen.
Nach nunmehr sechs Jahren
ist es notwendig, diesen Schutz für den Nationalpark Donau-Auen zu erweitern,
und zwar in einer Novelle. Die wesentlichen Punkte sind die Umsetzung von
EU-Naturschutzrichtlinien. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die
Vogelschutzrichtlinie gehen jetzt in dieses Gesetz ein, sie werden vom Gesetz
übernommen. Damit wird die Artenvielfalt und ihre Lebensräume gesichert, und -
das hat eine besondere Bedeutung für dieses Gesetz - alle Arten, die auch europäische
Bedeutung haben, werden hier entsprechend unter Schutz gestellt werden.
Sämtliche
Zielbestimmungen für den Nationalpark wurden überarbeitet, neu formuliert und
neuen Gegebenheiten angepasst. Mir ist es wichtig, dass mit der Zielvorgabe
sichergestellt wird, dass die internationale Anerkennung als Nationalpark
dauerhaft erhalten bleibt, dass gefährdete Arten erhalten bleiben und dass vor
allem der Schutz des Wasserhaushalts des Auenökosystems selbstverständlich als
Ziel festgelegt ist.
Jagd- und
Fischereimanagementpläne werden erlassen werden, was in einer 15a-Vereinbarung
schon entsprechend vorgegeben ist.
Die
Entschädigungsbestimmungen wurden neu formuliert. Das bedeutet, dass auch
Eigentümer außerhalb des Nationalparks entschädigt werden müssen.
Es wurde auch
festgelegt - und das erscheint mir besonders wichtig im Zusammenhang mit diesem
Nationalparkgesetz, mit dieser Novelle des Nationalparkgesetzes -, dass die
biologische Landwirtschaft im Nationalpark Donau-Auen nur mehr bis zum Jahr
2017 betrieben werden darf. Dann werden die Auwiesen und der Auwald dem
Nationalpark übergeben, der Natur übergeben.
Ich ersuche
daher um breite Zustimmung zu dieser Novelle.
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Gemäß
§ 30 c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General-
und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung eine
Einwendung erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte
ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Mag Maresch. Ich erteile ihm das Wort.
Abg Mag
Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte
Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Gesetz ist
in Wirklichkeit sozusagen eine Lösung für ein Problem, es ist im Grunde
genommen eine Reparaturlösung. Es ist eine gute Lösung, aber einige Dinge
wurden hier nicht wirklich genannt, und deswegen haben wir von vornherein im
Umweltausschuss zunächst einmal überlegt, ob die GRÜNEN hier einen Abänderungsantrag
stellen sollen. Zwei Punkte haben uns besonders gestört bei diesem Gesetz, und
wir waren dabei nicht die Einzigen.
Die eine
Geschichte war auf jeden Fall, dass im neuen Gesetz steht, dass für einen Teil
des Areals, und zwar für die Schifffahrtsrinne, in Zukunft, wenn da Veränderungen
durchgeführt werden, keine Bewilligungspflicht besteht, sondern nur mehr
Meldepflicht. Das mag vielleicht gering erscheinen, tatsächlich ist es aber so,
dass wir es mit einer Schifffahrtsrinne mitten in einem Nationalpark zu tun
haben. Dafür haben die Erläuterungen und auch der Gesetzestext jetzt eine auch
für uns interessante und vernünftige Lösung gefunden.
Der zweite
Punkt - neben einigen Kleinigkeiten -, der uns gestört hat und möglicherweise
noch immer stört, ist die Sache mit dem Grundwasserwerk. Wir haben es im alten
Gesetz mit einem Satz zu tun gehabt, in dem steht: Der Grundwasserkörper im
Gebiet muss gesichert werden. Beim neuen Gesetz haben wir festgestellt, dass
der ursprüngliche Text noch immer der gleiche war wie im alten Gesetz. Da gab
es sogar Einwände aus der MA 45, das sind diejenigen Magistratsbeamten,
die sozusagen tatsächlich damit zu tun haben. Der momentane Vorsitzende der
MA 45, wenn man so will, hat in einer Stellungnahme unterschrieben, dass
es eigentlich zweifelhaft ist - ich kann es Ihnen auch vorlesen, der Text liegt
sowieso auf und wurde allen Klubs zugeschickt -, ob es dem Gedanken des Nationalparks
entspricht, wenn dort eine Grundwasserentnahme über die Grundwasserbrunnen der
Stadt Wien vorgenommen wird.
Dazu gab es
eine Diskussion. Nicht, dass ich glaube, dass man das Grundwasserwerk schließen
sollte, aber man sollte eine Lösung finden, die diese Schwierigkeit umgehen
könnte, da das eventuell dazu führen könnte, dass unser Nationalpark
international keine Anerkennung findet. Jetzt gibt es einen Passus in den
Erläuterungen, der nach langem Hin und Her endlich eine Lösung gefunden zu
haben scheint. Es hätte am 23. September eine Sitzung in der MA 22
stattfinden sollen. Alle Klubs wurden davon verständigt, ebenso die MA 31,
45, 49. Es gab unter anderem Gespräche zwischen den GRÜNEN und der MA 22,
und es gibt eine Lösung. Das Problem ist nur, dass das Rechtsmittelbüro sagt,
diese Lösung kann nicht sein, also muss es hier als Protokoll stattfinden.
Ich werde
diesen Passus jetzt vorlesen, und die Frage an die Frau Stadträtin ist - und
das hätte ich wirklich gerne beantwortet, denn davon hängt unser Abstimmungsverhalten
ab -, ob dieser Passus jetzt mit den Stimmen der SPÖ hier auch beschlossen
wird, weil das Protokoll ja Teil des Gesetzeswerkes ist. Die Frau Stadträtin
hat es in Ihrer Rede nicht erwähnt, deswegen möchte oder muss ich es jetzt
eigentlich vorlesen.
Es geht darum:
"Die Nutzung des Grundwasserkörpers für Trinkwasserzwecke ist im
Zusammenhang mit
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