Landtag,
10. Sitzung vom 25.09.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 30 von 32
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächste ist Frau
Abg Petra Bayr zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
Abg Petra Bayr (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats):
Frau Präsidentin! Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Der
Nationalpark Donau-Auen besteht - wir haben es gehört - seit nunmehr sechs
Jahren, und ich glaube, man kann sagen, in diesen sechs Jahren ist er von den
Wienerinnen und Wienern immens angenommen worden. Wir sehen, dass die Leute
wirklich hineingehen, ihn wirklich nutzen, ihn wirklich anschauen, dort ihre
Freizeit verbringen. Das freut mich sehr, das ist durchaus sehr, sehr positiv,
und ich glaube, dass nicht nur wir als Politikerinnen und Politiker stolz auf
unseren Nationalpark in der Stadt sind, sondern dass es auch die Wienerinnen
und Wiener sind.
Auch das
Nationalparkgesetz hat sich in der Praxis bewährt. Trotzdem gilt es jetzt, das
Gesetz an die aktuellen Erfordernisse anzupassen, wobei natürlich immer ganz
klar ist, dass der Inbegriff des Nationalparkgedankens, nämlich der Natur so
weit wie möglich freien Lauf zu lassen, die oberste Prämisse sein muss. Es geht
uns darum, die Funktion des Auensystems zu erhalten, es geht uns auch darum,
dass es zu keinerlei unkontrollierter Ausbreitung von nicht standortfixen Arten
kommt, und es geht um die ökologische Funktionsfähigkeit, die ganz klar im
Vordergrund stehen muss.
Auf Grund der
Ziele des Gesetzes werden in Zukunft alle fünf Jahre - das ist neu und auch
verwaltungstechnisch einfacher - neue Managementpläne für einzelne Gebiete des
Nationalparks erlassen werden; immer im Hinblick darauf, dass die
Funktionsfähigkeit der verschiedenen Öko-Systeme darin weiter erhalten bleibt
und auch zukünftigen Generationen zugänglich sein muss.
Ich möchte
vielleicht kurz die Richtlinien des Nationalparks der Kategorie II, so wie
der unsrige einer ist, in Erinnerung rufen. Es geht dabei einerseits um die
ökologische Unversehrtheit der Öko-Systeme im Interesse der heutigen und auch
der zukünftigen Generationen, es geht aber natürlich auch darum - und dafür ist
das Gesetz ein ganz, ganz wichtiges Instrument -, alle Nutzungen, die diesen
Zielen zuwiderlaufen, zu unterbinden und auszuschließen, und es geht auch darum
- ich habe zu Beginn schon erwähnt, dass ich glaube, dass das wirklich ganz
hervorragend funktioniert -, eine Basis dafür zu sein, dass Gebiete für - wie
es im Gesetz heißt - geistig-seelische Erfahrungen sowie Forschungs-, Bildungs-
und Erholungsgebiete für die BesucherInnen zu schaffen sind.
Mit dieser
Novelle kommen wir diesen Zielen nach und nebenbei - das ist auch schon erwähnt
worden - setzen wir auch die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie um.
Lassen Sie
mich in diesem Zusammenhang vielleicht auch noch ein paar Worte zum
Nationalpark Wienerwald verlieren. Wir alle wissen, dass zum einen der Teil des
Wienerwalds - auch wenn er Wienerwald heißt -, der auf Wiener Gebiet liegt, nur
6 Prozent beträgt, der Rest des Wienerwalds liegt auf niederösterreichischem
Gebiet. Also das hier im Wiener Landtag zu diskutieren, ist relativ müßig, denn
wir mit unseren 6 Prozent haben einen viel zu kleinen Anteil an
unzersiedelten Flächen des Wienerwalds, als dass wir hier in irgendeiner Art
und Weise eine Kernzone schaffen könnten, die internationalen Richtlinien auch
nur einigermaßen gerecht werden würde. Damit würden wir uns ziemlich lächerlich
machen. Diese 6 Prozent, die wir haben, sind sehr zersiedelt, da gibt es
eine Menge Straßen, da gibt es einen sehr hohen Nutzungsdruck der Wienerinnen
und Wiener, und ich denke mir, das ist so, das kann man nicht wegreden, das
kann man nicht ignorieren.
Es gibt trotz
alledem auch Überlegungen, die mir besser gefallen, wo ich mir denke, das ist
eine sinnvollere, eine passendere Schutzkategorie für den Wienerwald, nämlich
die Überlegung des Biosphärenparks. Dieser Biosphärenpark würde einerseits den
Schutz gewähren, aber andererseits dennoch gewährleisten, dass den Wienerinnen
und Wienern der Wienerwald weiter zugänglich ist, was mir sehr wichtig
erscheint.
Wien und
Niederösterreich haben ja gemeinsam eine Studie in Auftrag gegeben, die
untersuchen soll, welche Kategorien für den Wienerwald denkbar, möglich und
vorstellbar sind, und ich denke mir, dass es gescheit ist, anhand dieser Studie
dann Entscheidungen zu treffen und Nägel mit Köpfen zu machen, anstatt irgendwelche
Husch-Pfusch-Aktionen, und dann hat man eine Schutzkategorie, mit der man in
der Praxis eigentlich nicht wirklich leben kann. Ich bin zuversichtlich, dass
diese Studie noch dieses Jahr präsentiert werden wird. Darauf aufbauend können
wir dann ganz sicher eine sinnvolle Schutzkategorie für den Wienerwald machen.
Nun zum
Kollegen Maresch. Zum einen, was den Bereich der klaren Grenzziehung innerhalb
der Nationalparkverordnung zwischen dem Ölhafen und einem nicht bewaldeten -
möchte ich hinzufügen - Teil des Nationalparks betrifft: Da geht es einfach um
eine Rechtssicherheit, um eine wirkliche klare Grenze zu haben, die im jetzigen
Plan nicht vorhanden ist, und die werden wir brauchen. Ganz egal, in welche
Richtung sich dieses Gebiet entwickelt, werden wir sie nämlich brauchen, und
ich glaube, in Anbetracht der wirklich riesigen Größe des gesamten
Nationalparks sind diese Quadratmeter im Ausmaß von schätzungsweise fünf
Wohnzimmern - denn um mehr geht es dort nicht - eine Dimension, die nicht
wahnsinnig relevant ist.
Zur Frage des
Wasserrechts: Das Wasserrecht an sich schreibt uns vor, dass wir unsere
Wassergewinnung auf dem höchsten Stand der Technik vorzunehmen haben. Das tun
wir, das ist zweifellos der Fall. Das Wasserrecht geht auch rechtlich gesehen
vor. Nun gibt es für das Grundwasserwerk Lobau einen aufrechten Wasserrechtsbescheid,
der uns auch erlaubt, dieses Wasser zu nutzen, gleichzeitig sagen wir auch
unter § 1 Abs 4 des Nationalparkgesetzes, dass es für uns ganz klar
ein prioritäres Ziel ist, dass wir den Grundwasserkörper der Lobau weiter schützen.
Und das werden wir tun.
Ich möchte nur in
Erinnerung rufen: 98 Prozent des
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