Landtag,
10. Sitzung vom 25.09.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 32 von 32
ständlich darum, dass
jegliche Fläche des Nationalparks erhalten bleibt und hier sogar eine Flächenerweiterung
stattfinden wird.
Zu dem Schutz
des Auen-Öko-Systems - die Frau Abgeordnete hat es schon entsprechend dargelegt
-: Mit diesem Gesetz unter § 1 Abs 4, Ziele des Gesetzes, ist der
Grundwasserkörper als Reserve an hochwertigem Trinkwasser für Zeiten des
Wassermangels zu sichern. Das steht im Gesetz. Dieser Schutz des Grundwassers
ist damit ausreichend.
Ich ersuche um
breite Zustimmung zu diesem Gesetz.
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Wir kommen
nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene
Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang
zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Danke. Das Gesetz ist somit in erster
Lesung einstimmig angenommen.
Wenn kein Widerspruch
erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Widerspruch erfolgt
nicht.
Ich bitte
daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen
wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit auch in zweiter
Lesung einstimmig beschlossen.
Wir kommen zur
Postnummer 5 (03468/2002-MDALTG).
Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz
über die Einhebung von Fleischuntersuchungsgebühren geändert wird.
Die
Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Dipl Ing Kossina. Ich bitte sie,
die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin
amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Entwurf
eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Einhebung von
Fleischuntersuchungsgebühren geändert wird, liegt zur Beschlussfassung vor.
Ich ersuche um
Zustimmung.
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Da zu
diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur
Abstimmung.
Ich bitte jene
Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in
erster Lesung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das
Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.
Wenn kein Widerspruch
erfolgt, werde ich die zweite Lesung vornehmen lassen. - Widerspruch erfolgt
nicht.
Ich bitte
daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen
wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit auch in zweiter
Lesung einstimmig beschlossen.
Wir kommen zur
Postnummer 6 (03513/2002-MDALTG).
Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die
Dienstordnung 1994 (13. Novelle zur Dienstordnung 1994), die
Besoldungsordnung 1994 (18. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung
1995 (14. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), die
Pensionsordnung 1995 (11. Novelle zur Pensionsordnung1995), das Unfallfürsorgegesetz
1967 (13. Novelle zum Unfallfürsorgegesetz 1967) und das Gesetz über die
fachlichen Anstellungserfordernisse für die von der Stadt Wien anzustellenden
Kindergärtner/innen und Erzieher/innen an Horten geändert werden.
Die
Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Mag Renate Brauner. Ich bitte
sie, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin
amtsf StRin Mag Renate Brauner:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bitte Sie,
den schon ausführlich vorgelesenen und beschriebenen Novellen zuzustimmen.
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Da zu
diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur
Abstimmung.
Ich bitte jene
Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in
erster Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist
somit in erster Lesung einstimmig angenommen.
Wenn kein
Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. -
Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte
daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen
wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung
einstimmig beschlossen.
Damit ist die
Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt.
Tag, Stunde
und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Weg bekannt
gegeben.
Die Sitzung
ist geschlossen.
(Schluss um 12.07 Uhr.)
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