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Landtag, 10. Sitzung vom 25.09.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 32

 

ständlich darum, dass jegliche Fläche des Nationalparks erhalten bleibt und hier sogar eine Flächenerweiterung stattfinden wird.

 

Zu dem Schutz des Auen-Öko-Systems - die Frau Abgeordnete hat es schon entsprechend dargelegt -: Mit diesem Gesetz unter § 1 Abs 4, Ziele des Gesetzes, ist der Grundwasserkörper als Reserve an hochwertigem Trinkwasser für Zeiten des Wassermangels zu sichern. Das steht im Gesetz. Dieser Schutz des Grundwassers ist damit ausreichend.

 

Ich ersuche um breite Zustimmung zu diesem Gesetz.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Danke. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen zur Postnummer 5 (03468/2002-MDALTG). Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Einhebung von Fleischuntersuchungsgebühren geändert wird.

 

Die Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Dipl Ing Kossina. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Einhebung von Fleischuntersuchungsgebühren geändert wird, liegt zur Beschlussfassung vor.

 

Ich ersuche um Zustimmung.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich die zweite Lesung vornehmen lassen. - Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen zur Postnummer 6 (03513/2002-MDALTG). Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (13. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (18. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (14. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), die Pensionsordnung 1995 (11. Novelle zur Pensionsordnung1995), das Unfallfürsorgegesetz 1967 (13. Novelle zum Unfallfürsorgegesetz 1967) und das Gesetz über die fachlichen Anstellungserfordernisse für die von der Stadt Wien anzustellenden Kindergärtner/innen und Erzieher/innen an Horten geändert werden.

 

Die Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Mag Renate Brauner. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bitte Sie, den schon ausführlich vorgelesenen und beschriebenen Novellen zuzustimmen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt.

 

Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Weg bekannt gegeben.

 

Die Sitzung ist geschlossen.

 

(Schluss um 12.07 Uhr.)

 

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