Landtag,
13. Sitzung vom 07.03.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 57
Hearing stattfindet, an dem Universitätsprofessoren und
andere Experten teilnehmen und bei dem die Abgeordneten sich selbst ein Bild
machen können.
Meine Frage daher: Frau Stadträtin, werden Sie ein
derartiges Hearing durchführen, ein Hearing, bei dem die Möglichkeit besteht,
verschiedenste Professoren, beispielsweise auch Herrn Prof Lienbacher zu
hören, der ein Gutachten erstellt hat, das ich auch dem SPÖ-Klub übermittelt
habe und von dem ich weiß, dass es Ihnen übermittelt wurde, damit wir uns an
Hand dieser Argumente auseinander setzen, um dann in Ruhe das Ganze anzuschauen
und eine verfassungskonforme Lösung zu finden?
Ich möchte darauf hinweisen, dass wir uns
selbstverständlich mit inhaltlichen Fragen auseinander setzen, aber dass ich
als ein auf die Gesetze der Republik angelobter Abgeordneter die Verpflichtung
habe, mich nur in verfassungsgemäßer Form in meinem politischem Verhalten hier
zu gerieren.
Präsident Johann Hatzl: Frau
Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Renate Brauner:
Zum einen: Wir haben im Zuge des Gesetzwerdungsprozesses ein Gutachten des
Verfassungsdienstes eingeholt, und das hat genau die Inhalte, die ich Ihnen
vorher genannt habe, und diese entsprechen auch dem Gutachten unseres externen
äußerst renommierten Experten.
Zum Zweiten: Sie haben Recht, die Bundesregierung
muss bei ihren Vorgangsweisen immer sehr darauf achten, die demokratischen und
die gesetzlich gegebenen Spielregeln einzuhalten. Ich habe auch kein Problem
damit, dass die Bundesregierung ihr Recht wahrnimmt, hier Einspruch zu erheben.
Ich würde mir nur wünschen, dass sie dann auch entsprechend bei der Art und
Weise, wie sie es tut, die Regeln einhalten würde. Vielleicht hätte sich die
Bundesregierung, wenn sie die Sache schon so wichtig nimmt, ein bisschen mehr
auf den Artikel 69 B-VG konzentrieren sollen, damit sie die Beschlüsse
auch überhaupt korrekt zustande kommen lässt. Denn das finde ich, ehrlich
gesagt, schon eine – nun wollen wir einmal sagen – Missachtung, wenn man es
nicht einmal der Mühe wert findet, darauf zu achten, dass Beschlüsse korrekt
zustande kommen.
Ganz abgesehen davon finde ich schon, dass
Wahlrechtsfragen so wichtig sind, dass man eigentlich die Zeit finden könnte –
aber das ist meine private Meinung, die ich Ihnen sehr gerne sage –, sich
zusammenzusetzen und darüber zu reden und nicht so eine wichtige Frage im Zuge
eines Rundlaufbeschlusses zu erledigen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Zum Zweiten denke ich, dass
es ganz genaue Regeln gibt, wie Gesetze zu entstehen haben. (Abg Dr Matthias
Tschirf: Ja, genau! Eben!) Diese
Regeln wurden sehr genau eingehalten. Wie können Sie sagen, sie werden nicht
eingehalten? Entweder Sie sind ahnungslos, oder Sie wollen mir bewusst etwas
Falsches unterstellen. Die Regeln sind ganz genau eingehalten worden. Im
Gegenteil! Wir haben, weil wir wissen, dass Wahlrechtsfragen so wichtig sind,
extra einen Unterausschuss eingesetzt. Wir sind monatelang beisammen gesessen
und haben in diesem Unterausschuss – es war ja auch ein Vertreter von Ihnen in
diesem Unterausschuss dabei –monatelang diskutiert. Wir haben alle Themen
abgehandelt, wir haben alle Argumente abgehandelt. Wir waren halt in gewissen
Fragen unterschiedlicher Meinung. Wobei ich noch einmal sagen, ich bedauere,
dass die ÖVP inhaltlich nie etwas zu sagen hat (Zwischenruf des Abg Gerhard Pfeiffer), denn Sie haben inhaltlich
überhaupt nichts zu den wichtigen demokratiepolitischen Fortschritten, die das
AusländerInnenwahlrecht bringt, gesagt. Sie haben nichts zu unserem Argument
gesagt, dass wir deswegen für das Wahlrecht für Ausländer, die schon lange hier
leben und ihre Heimat haben, sind, weil sie dann nicht mehr das Ziel
ausländerfeindlicher Wahlkämpfe sein können. Dazu haben Sie nichts gesagt. Sie
ziehen sich auf eine rechtliche Ebene zurück und verweigern die Debatte. Das
bedauere ich, meine Herren und meine Damen. (Beifall bei der SPÖ und bei
Abgeordneten der GRÜNEN. – Abg Gerhard Pfeiffer: Auf solche Vorwürfe muss man
gar nicht antworten.)
Zusammenfassend: Es wurde der Weg der Gesetzwerdung
ganz genau eingehalten, es wurden die Spielregeln, die bei einer Gesetzwerdung
notwendig sind, ganz genau eingehalten, es wurden darüber hinaus ausführliche
Diskussionen geführt. Ich habe Ihnen außerdem schon gesagt, wir werden Sie
gerne auch über die Stellungnahme, die es jetzt zu dem Einspruch der
Bundesregierung gibt, ebenfalls noch einmal informieren, denn wir, sehr geehrte
Damen und Herren, haben nichts zu verbergen. Wir können hier gerne alles offen
diskutieren, und wir haben auch inhaltliche Argumente im Interesse der Wiener
und Wienerinnen.
Präsident Johann Hatzl:
Zweite Zusatzfrage: Dr Günther!
Abg Dr Helmut GÜNTHER
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau
Stadträtin! (Abg Dr Matthias Tschirf:
Meine Frage wurde nicht beantwortet! – Abg Gerhard Pfeiffer: Das braucht man ja
nicht! – Weitere Zwischenrufe.)
Präsident Johann Hatzl
(unterbrechend): Ich gehe davon aus,
dass der Dr Günther so
aussieht, wie er dort steht. (Heiterkeit.
– Abg Gerhard Pfeiffer: Es geht darum, dass die Frage beantwortet wird!)
Abg Dr Helmut GÜNTHER
(fortsetzend): Frau Stadträtin!
Sie haben in Ihrer Stellungnahme auf das Gutachten
von Prof Mayer hingewiesen. Der Einspruch der Bundesregierung weist auch auf
dieses Gutachten hin und auch auf die Zweiteilung, die Mayer in seinem
Gutachten macht, indem er einerseits sagt, passiv wahlberechtigt sind die
Bürger, sie können aber nicht Bezirksvorsteher beziehungsweise
Bezirksvorsteherstellevertreter oder Mitglieder des Bauausschusses werden.
Genau auf diesen Bereich weist die Stellungnahme der Bundesregierung, die
ordnungsgemäß zustande gekommen ist, hin, denn ein Zirkularbeschluss ist ein in
der Verfassung vorgesehener Beschluss und hält sicher allen rechtlichen
Bedenken stand.
Aber diese Teilung wird in dem Einspruch der
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