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Landtag, 13. Sitzung vom 07.03.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 57

 

Bundesregierung als verfassungsrechtlich nicht klar dargestellt, und ich frage Sie: Wenn schon Prof Mayer, auf dessen Gutachten Sie sich verlassen, hier Problematiken sieht, weil dazu eine Teilung notwendig ist, wie können Sie dann ein Wahlrecht für alle Wiener zu allen Funktionen hier so klar und deutlich darstellen?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin!

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Prof Mayer hat sich in seinem Gutachten mit mehreren Fragen befasst, mit allen in der Diskussion relevanten. Sie bestätigen ja jetzt indirekt, dass seitens der Bundesregierung keine neuen Argumente gekommen sind, sondern dass es Fragen sind, mit denen wir uns schon befasst haben, mit denen sich der Verfassungsdienst der Stadt Wien schon befasst hat und auch das externe Gutachten von Dr Mayer. Die Frage, die Sie jetzt ansprechen, ist die von hoheitlichen Aufgaben in der Bezirksvertretung.

 

Es stimmt, Mayer befasst sich damit, aber, sehr verehrter Herr Kollege, Sie müssen auch den zweiten Teil sagen, er gibt auch eine Antwort. Und diese Antwort heißt, dass hoheitliche Aufgaben dort in der Bezirksvertretung vorgenommen werden, wo es sich um Mitglieder des Bauausschusses handelt. Selbst hier relativiert er in dem Gutachten und ist, wenn ich das als Nichtjuristin salopp sagen darf, sozusagen auf der sicheren Seite. Denn er relativiert sogar, ob die Frage im Bauausschuss wirklich eine so bedeutende ist, dass sie als entsprechend diese Konsequenz hervorrufende Sache gesehen werden kann. Aber es stimmt, es wird in diesem Gutachten auf diese Fragen eingegangen – deswegen haben wir es ja eingeholt, damit wir jedenfalls hier korrekt vorgehen –, und es wird darauf hingewiesen, dass im Bauausschuss hoheitliche Aufgaben da sind und dass die Damen und Herren Bezirksvorsteher und –stellvertreterInnen – mit großem I – durch ihr Über-dem-Bauausschuss-Stehen sozusagen indirekt ebenfalls diese Aufgaben haben.

 

Deswegen haben wir uns auch in völlig korrekter Form an dieses Gutachten, an diese vorsichtigen Empfehlungen gehalten. Wie Sie selber gesagt haben, ist das Gesetz so formuliert, dass Menschen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben, nicht in den Bauausschuss gewählt werden können, nicht BezirksvorsteherIn oder -stellvertreterIn werden können, und insofern denke ich, dass Mayer in seinem sehr ausführlichen, sehr guten und auch für Nichtjuristen verständlichen Gutachten – was ich besonders bemerkenswert finde – sehr wohl Antworten gibt und keine neuen Fragen im Zusammenhang mit dem Einspruch der Bundesregierung aufgeworfen wurden.

 

Präsident Johann Hatzl: Dr Stürzenbecher hat die nächste Zusatzfrage.

 

Abg Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Sie haben auf Univ Prof DDr Heinz Mayer verwiesen, dessen außerordentliches wissenschaftliches Renommee von überhaupt niemandem in Österreich in Frage gestellt wird, Sie haben auf die höchstqualifizierten Stellungnahmen der Rathausjuristen verwiesen, Sie haben darauf verwiesen, dass im Unterausschuss auch die ÖVP, insbesondere Dr Ulm, intensiv mitgearbeitet hat. Also man kann überhaupt nicht sagen, dass hier nicht ganz ausführlich diskutiert worden ist.

 

Darüber hinaus möchte ich noch anfügen, dass die ÖVP Graz interessanterweise für ein AusländerInnenwahlrecht ist, dass Herr Dr Gerstl früher in seiner Funktion als Landesparteissekretär der ÖVP auch für ein Ausländerwahlrecht eingetreten ist, wobei man hinzufügen muss, dass Herr Dr Gerstl als Jurist früher in außerordentlich wichtigen Funktionen im Landesverteidigungsministerium tätig war, also sicher als höchstqualifizierter Jurist eingeschätzt werden kann und eben das Ausländerwahlrecht gefordert hat, und es sei darauf hingewiesen, dass die Wirtschaftskammer zumindest für das aktive Wahlrecht ist, dass kirchliche Organisationen intensiv für das AusländerInnenwahlrecht eintreten – aber mit denen hat ja die ÖVP, siehe Strasser, wirklich nichts mehr zu tun –, und es sei darauf hingewiesen, dass der langjährige ÖVP-Landtagspräsident, Prof Wehlan, auch ein höchstqualifizierter Jurist, in seinen jüngeren Stellungnahmen – und die sind ja ausschlaggebend – auch darauf hingewiesen hat, dass das Ausländerwahlrecht inhaltlich sehr sinnvoll ist.

 

Wie schätzen Sie angesichts all dieser Fakten die Glaubwürdigkeit der Wiener ÖVP ein, und wie stehen Sie überhaupt dazu?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin!

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Es steht mir nicht zu, die Glaubwürdigkeit zu beurteilen. Ich stelle fest, dass es hier offensichtlich unterschiedliche Auffassungen gibt und man mehr auf den einen als auf den anderen hört, was ich in diesem Zusammenhang bedauere.

 

Es gibt unterschiedliche Zugänge, und genau daher hätte ich mir ja gewünscht, dass diese inhaltliche Diskussion geführt wird. Offensichtlich ist das in anderen Bundesländern sehr wohl der Fall. Diese unterschiedlichen Auffassungen überraschen mich insofern nicht, weil ja bedauerlicherweise die ÖVP auch diejenige Partei in diesem Hause war, die als einzige in dieser Runde gegen die Senkung des Wahlalters war. Und auch da gibt es ja unterschiedliche Auffassungen. Wir wissen, dass das in anderen Bundesländern schon beschlossen wurde – mit den Stimmen der ÖVP. Das scheint also nicht so selten zu sein.

 

Ich bedauere es, dass wir die inhaltliche Diskussion nicht führen konnten. Mir ist bekannt, dass die Grazer ÖVP sich besonders aktiv für das AusländerInnenwahlrecht eingesetzt hat. Vielleicht hat sie deswegen bei den Wahlen ziemlich gut abgeschnitten, aber das ist natürlich nur eine Spekulation.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Abg Dr Sommer-Smolik hat die nächste Zusatzfrage.

 

Abg Claudia Sommer-Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Frau Stadträtin!

 

Uns war und ist dieses AusländerInnenwahlrecht sehr, sehr wichtig, nur diese Diskussion ist schon etwas müßig, denn, wie Sie schon gesagt haben, kommen

 

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