Landtag,
13. Sitzung vom 07.03.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 57
bedürftigen Personen, und meine Frage zielte darauf ab – ich
wiederhole sie jetzt, weil Sie sie noch nicht beantwortet haben –, in welchem
Verhältnis sich die Wohnbeihilfe ausgeweitet hat auf Grund der Erfahrungen, und
ob Sie nicht auf Grund der Erfahrungen jetzt bereit sind, die
Mindesteinkommensgrenzen zu senken.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Stadtrat, bitte.
Amtsf StR Werner Faymann:
Durch diese Auslegung – und darum habe ich sie auch so ausführlich berichtet –
gehen wir davon aus, dass wir niemanden ausschließen, der zumindest über einen
Zeitraum von 12 Monaten – aber da schon unter Einrechnung dieser Punkte,
die ich da jetzt ausgeführt habe, also Arbeitslosengeld, ein Monat gar nicht
verdient ist in Ordnung et cetera – ein Einkommen hatte, und sei es nur das
geringfügigste Einkommen und nur über begrenzte Zeiträume, weit zurückliegend
manches Mal, sodass wir natürlich auch das SRZ gefragt haben: Wen schließen wir
aus? Wir schließen natürlich jemanden aus; der überhaupt noch nie etwas
verdient hat. Wir ersetzen zum Beispiel für Studenten, die noch nie in einem
Arbeitsprozess tätig waren, nicht die Studienbeihilfen. Würden wir das tun,
würden wir die Einkommensgrenzen praktisch auf null setzen, dann wären das
72 000 zusätzliche Bezieher, überwiegend Studenten, alleine in diesem
Bereich. Das ist ja, glaube ich, auch nicht Ihre Intention.
Daher sagen uns die Sozialeinrichtungen, mit denen
wir gesprochen haben – aber ich bin da immer für Diskussionen offen –, es gibt
seit unserer sehr breiten Auslegung kein Problem mit Einkommensgrenzen, weil es
da ja nicht nur darum geht, dass die Betroffenen bei der Wohnbeihilfe wissen
müssen, wie wir das auslegen, sondern sehr häufig natürlich auch die
Sozialarbeiter oder Menschen, die in diesem Bereich auch beruflich tätig sind.
Diese wissen über unsere Auslegungen Bescheid. Wir könnten das bei einer
Gesetzesänderung durchaus zum Anlass nehmen, das auch dementsprechend hier in
diesem Hause so zu beschließen, um dem auch eine gewisse Rechtssicherheit zu
geben, aber es besteht keine Unklarheit darüber, dass diese sehr breite Auslegung
ja tatsächlich eine sehr, sehr geringe Hürde ist, sodass ich davon ausgehe,
dass wir hier keine zusätzliche Änderung vornehmen sollten.
Ich möchte Ihnen aber auch über die Entwicklung etwas
sagen. Es sind im Vorjahr rund 10 000 Personen – genau 10 041 Personen
– gewesen, die diese allgemeine Wohnbeihilfe in Anspruch genommen haben.
Insgesamt waren es – also inklusive jener im geförderten Bereich – 31 676
Wohnbeihilfenbezieher. Ein bisschen erschütternd – wenn ich mir erlauben darf,
das zu sagen – ist, dass diese Zahl laufend ansteigt, nämlich auch bei jener
Beihilfe, die es schon seit vielen Jahren gibt im geförderten Bereich, und wir
derzeit bei einer Gesamtzahl von 36 422 Personen halten. Sie erlauben
mir, darauf hinzuweisen: Das hängt nicht mit unseren Einkommensgrenzen
zusammen, sondern mit der steigenden Arbeitslosigkeit in diesem Land. (Abg Dr Helmut GÜNTHER: In der Stadt, nicht
im Staat!) Und da, glaube ich, wird es eine Reihe von Möglichkeiten geben,
auch gegenüber der Bundesregierung deutlich zu machen, dass die fehlende
Beschäftigungs- und Investitionspolitik auf Bundesebene natürlich auch hier
ihre grausamen Auswirkungen hat.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Zweite Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Ellensohn.
Abg David Ellensohn (Grüner Klub im Rathaus): Herr
Stadtrat!
Die allgemeine Wohnbeihilfe beschäftigt uns seit der
Einführung intensiv in diesem Haus. Wir haben, weil wir nicht immer genügend
Zeit haben, in einer Anfrage entsprechend viele Fragen zu stellen, am
7 November des Vorjahres eine Anfrage eingebracht. Die ist sehr
ausführlich, deswegen wurde sie wahrscheinlich bis jetzt noch nicht
beantwortet. Wir rechnen damit, dass sie in den nächsten Tagen oder Wochen
kommt. Eine Frage davon möchte ich hier herausgreifen, damit ich die
Information früher habe.
Wir haben gesehen, dass die Information zur
Wohnbeihilfe offensichtlich etwas länger dauert, bis sie bei den Leuten
ankommt. Meine Frage bezieht sich jetzt auf die Gemeindewohnungen und die
Mieter und Mieterinnen im Gemeindebau. Können Sie mir sagen: Wie viele der
Anträge auf allgemeine Wohnbeihilfe wurden von Menschen im Gemeindebau
gestellt?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Stadtrat, bitte.
Amtsf StR Werner Faymann:
Ich kann Ihnen Gemeinde- und Genossenschaftsbau sagen, die weitere Trennung
habe ich jetzt nicht bei mir. Bei Gemeinde und Genossenschaften, also
geförderter Bereich zusammengerechnet, waren es im Vorjahr 21 600; die
etwas über 10 000 waren rein im privaten Althaus.
Die Information im gemeindeeigenen und in
genossenschaftlichen Wohnbau war nicht so dringend notwendig wie die im
privaten Althaus – da haben wir die Informationskampagnen verstärkt
durchgeführt –, weil es diese ja im Gemeindebereich und im genossenschaftlichen
Bereich prinzipiell immer gegeben hat. Egal, wie wir das jetzt auslegen oder
welche Änderungen wir vornehmen, vom Prinzip her war den Menschen bewusst: Sie
haben in Not Anspruch auf derartige Unterstützungen.
Anders im privaten Althaus. Dort ist ja durch die
Neueinführung eine neue Chance entstanden, überhaupt einzureichen. Daher war es
hier notwendig, breit angelegt zu informieren – und wir haben schrittweise
diese Zahl von 10 000 Beziehern, auch durch die Unterstützung durch
die sozial tätigen Organisationen, erreicht –, damit die Menschen, die dort
leben, die Information auch entsprechend erhalten haben.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke. – Die dritte Zusatzfrage hat Herr Abg
Fuchs.
Abg Georg Fuchs
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Herr Stadtrat!
Im Zuge des Finanzausgleiches erhält das Land Wien vom Bund
die Wohnbauförderungsmittel. Das ist ein erheblicher Brocken, und damit werden
die Subjektförderung und natürlich Neubau und Sanierung finanziert. Jetzt haben
wir gehört, dass sich die Zahl der Wohnbeihilfebezieher von 20 000
auf zirka 37 000
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