Landtag,
13. Sitzung vom 07.03.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 57
kleinere und mittlere Betriebe zerstört. Das hat Hunderte
von Beschäftigten gekostet, und da können wir nicht über die Verwaltungskosten bei Gemeindebauten reden, sondern da
müssen wir zum Kern der Sache kommen. Dieses Land bräuchte eine
Beschäftigungspolitik, damit die Arbeitslosigkeit wieder sinkt. (Beifall bei
der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. – Damit ist die 2. Anfrage
erledigt.
Die 3. Anfrage (FSP/01045/2003/0001-KSP/LM) wurde von Frau
Abg Dr Elisabeth Vitouch gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin
der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet: "In den letzten Wochen haben sich
der Wiener Landtag und die Wiener Landesregierung für eine Kompetenzverschiebung
im Bereich des Tierschutzes an den Bund ausgesprochen. Es ist nicht absehbar,
ob der Bund ein Bundestierschutzgesetz und die damit in Verbindung stehende
Verfassungsänderung tatsächlich realisiert. Was bedeutet diese Situation für
den Wiener Tierschutz aus landesrechtlicher Sicht?"
Ich bitte um Beantwortung.
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete!
Sie haben eine Frage betreffend Tierschutz gestellt, Tierschutz
in Wien, Tierschutz im Bund. Tiere – und das ist auch mein Anliegen – sind
wertvolle Lebewesen, und Tiere müssen selbstverständlich in jedem Bundesland
gleich viel wert sein. Jetzt haben wir erstmalig die Gelegenheit, ein
einheitliches Bundes-Tierschutzgesetz auch zu erleben. Seit 1994 hat es das
Land Wien verlangt. Im Landtag wurde ein entsprechender Antrag bereits im Jahr
1994 gestellt. Das einheitliche Bundes-Tierschutzgesetz wurde jetzt im
Wahlkampf seitens der ÖVP ja gefordert – nach neun Jahren endlich ein erster
Schritt.
Aber mir geht es jetzt darum, hier erst eine
Zustimmung zu erteilen, wenn ich weiß, wie das Gesamtpaket aussieht, denn die
Stadt Wien hat ein modernes Gesetz, ein rigoroses Tierschutzgesetz und ein
vorbildliches Tierschutzgesetz auf Landesebene. In der Stadt Wien gibt es ein
umfassendes Verbot der Pelztierzucht. Wien hat ein umfassendes Verbot von
Tierversuchen. Das Land Wien hat ein umfassendes Verbot der
Aggressionszüchtung. Wir werden in Zukunft das Halten von Löwen und Tigern in
Zoos verbieten. Das Kupieren ist jetzt schon verboten. Die Stadt Wien hat
strengste Regelungen im Bereich der Haltung von Pferden, einzigartig in
Gesamtösterreich. Wien hat auch das Verbot der Batteriehaltung von Hühnern.
Also eine einheitliche Gesetzgebung nur dann, wenn
diese Forderungen auch in einem einheitlichen Bundes-Tierschutzgesetz
verwirklicht sind, denn, wie gesagt, es ist eben nicht selbstverständlich in
Gesamtösterreich, dass diese Regelungen bereits schon jetzt verwirklicht sind.
Ich möchte nur beispielhaft aufzählen: In Kärnten ist
die Haltung von Pelztieren zur Pelztierzucht mit Ausnahmegenehmigungen möglich.
Bei uns in Wien ist diese Pelztierzucht generell und ausnahmslos verboten. Auch
die Intensivtierhaltung ist in Kärnten erlaubt. Auch in Niederösterreich ist
die Pelztierzucht unter verschiedenen Haltungsbedingungen vorgesehen. In
Oberösterreich gibt es auch kein Verbot von Tierversuchen.
Also hier erkennt man schon, man darf nicht die Katze
im Sack kaufen. Es kann erst dann eine Zustimmung zu einer entsprechenden
Verfassungsänderung durch das Land Wien geben, wenn das Gesamtpaket
Bundes-Tierschutzgesetz und Verfassungsänderung vorliegt, denn erst dann können
wir erkennen, ob seitens des Bundes auch in die richtige Richtung gedacht wird.
Es kann nicht sein, dass vorrangig die Interessen der Landwirtschaftslobby
vertreten werden. Dann kann das Land Wien selbstverständlich nicht zustimmen.
Wir wollen keinerlei Aufweichungen unserer strengen Bestimmungen im Tierschutz.
Wir geben erst dann unsere Zuständigkeit ab, wenn sichergestellt ist, dass
derselbe Standard, der in Wien jetzt schon gegeben ist, auf Bundesebene
verwirklicht wird.
Die Regierungserklärung sieht ja ein einheitliches
Tierschutzgesetz vor. Ich hoffe, dass es sehr viel weiter gehen wird. Nicht nur
die EU-Regelungen sind umzusetzen. Das ist zu wenig, das ist viel zu wenig,
denn die Stadt Wien hat höhere Standards, und diese Standards müssen in
Gesamtösterreich verwirklicht werden. Dann selbstverständlich ein Ja zu einem
einheitlichen Tierschutzgesetz, aber nicht, um hier einen billigen PR-Gag zu
erfüllen. Hier geht es um den Tierschutz, es geht darum, das Tierleid zu
beenden, hier geht es um eine Umdenken in der Massentierhaltung, ein Umdenken
in der Tierhaltung generell, um ein Ja zu einer artgerechten Haltung von Tieren
– und das auf bundeseinheitlicher Ebene mit dem Vorbild der Stadt Wien.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. – Die erste Zusatzfrage hat Frau
Abg Sommer-Smolik.
Abg Claudia Sommer-Smolik (Grüner
Klub im Rathaus): Frau Stadträtin!
Ich hoffe, dass alle hier Anwesenden keine Katzen im
Sack kaufen im Sinne des Tierschutzes. Es sieht jetzt so aus, dass in der
Bundesregierung die Tierschutzangelegenheiten in das Landwirtschaftsministerium
wandern werden und dass eben die Nivellierung nach dem EU-Recht zu befürchten
ist. Es ist ja auch angedacht, dass die Gesetzgebung beim Bund bleibt und die
Vollziehung den Ländern übertragen wird.
Meine Frage nun an Sie: Sind Sie dafür, dass die
Verordnungsgewalt zum Bundes-Tierschutzgesetz in der Bundesregierung bleibt
oder auf die Länder übertragen wird?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete!
Ich habe schon ausgeführt, erst dann ein Ja zu dem Übergang
der Zuständigkeit von den Ländern auf den Bund, wenn sichergestellt ist, dass
dieselben strengen Bedingungen, die in Wien bereits jetzt verwirklicht sind,
auch auf österreichischer Ebene umgesetzt werden, denn wenn hier eine
Aufweichung des Wiener Tierschutzgesetzes erfolgen würde und nur mehr ein
Vollzug auf einem niedrigeren Niveau stattfände, dann
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