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Landtag, 13. Sitzung vom 07.03.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 57

 

kleinere und mittlere Betriebe zerstört. Das hat Hunderte von Beschäftigten gekostet, und da können wir nicht  über die Verwaltungskosten bei Gemeindebauten reden, sondern da müssen wir zum Kern der Sache kommen. Dieses Land bräuchte eine Beschäftigungspolitik, damit die Arbeitslosigkeit wieder sinkt. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. – Damit ist die 2. Anfrage erledigt.

 

Die 3. Anfrage (FSP/01045/2003/0001-KSP/LM) wurde von Frau Abg Dr Elisabeth Vitouch gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet: "In den letzten Wochen haben sich der Wiener Landtag und die Wiener Landesregierung für eine Kompetenzverschiebung im Bereich des Tierschutzes an den Bund ausgesprochen. Es ist nicht absehbar, ob der Bund ein Bundestierschutzgesetz und die damit in Verbindung stehende Verfassungsänderung tatsächlich realisiert. Was bedeutet diese Situation für den Wiener Tierschutz aus landesrechtlicher Sicht?"

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete!

 

Sie haben eine Frage betreffend Tierschutz gestellt, Tierschutz in Wien, Tierschutz im Bund. Tiere – und das ist auch mein Anliegen – sind wertvolle Lebewesen, und Tiere müssen selbstverständlich in jedem Bundesland gleich viel wert sein. Jetzt haben wir erstmalig die Gelegenheit, ein einheitliches Bundes-Tierschutzgesetz auch zu erleben. Seit 1994 hat es das Land Wien verlangt. Im Landtag wurde ein entsprechender Antrag bereits im Jahr 1994 gestellt. Das einheitliche Bundes-Tierschutzgesetz wurde jetzt im Wahlkampf seitens der ÖVP ja gefordert – nach neun Jahren endlich ein erster Schritt.

 

Aber mir geht es jetzt darum, hier erst eine Zustimmung zu erteilen, wenn ich weiß, wie das Gesamtpaket aussieht, denn die Stadt Wien hat ein modernes Gesetz, ein rigoroses Tierschutzgesetz und ein vorbildliches Tierschutzgesetz auf Landesebene. In der Stadt Wien gibt es ein umfassendes Verbot der Pelztierzucht. Wien hat ein umfassendes Verbot von Tierversuchen. Das Land Wien hat ein umfassendes Verbot der Aggressionszüchtung. Wir werden in Zukunft das Halten von Löwen und Tigern in Zoos verbieten. Das Kupieren ist jetzt schon verboten. Die Stadt Wien hat strengste Regelungen im Bereich der Haltung von Pferden, einzigartig in Gesamtösterreich. Wien hat auch das Verbot der Batteriehaltung von Hühnern.

 

Also eine einheitliche Gesetzgebung nur dann, wenn diese Forderungen auch in einem einheitlichen Bundes-Tierschutzgesetz verwirklicht sind, denn, wie gesagt, es ist eben nicht selbstverständlich in Gesamtösterreich, dass diese Regelungen bereits schon jetzt verwirklicht sind.

 

Ich möchte nur beispielhaft aufzählen: In Kärnten ist die Haltung von Pelztieren zur Pelztierzucht mit Ausnahmegenehmigungen möglich. Bei uns in Wien ist diese Pelztierzucht generell und ausnahmslos verboten. Auch die Intensivtierhaltung ist in Kärnten erlaubt. Auch in Niederösterreich ist die Pelztierzucht unter verschiedenen Haltungsbedingungen vorgesehen. In Oberösterreich gibt es auch kein Verbot von Tierversuchen.

 

Also hier erkennt man schon, man darf nicht die Katze im Sack kaufen. Es kann erst dann eine Zustimmung zu einer entsprechenden Verfassungsänderung durch das Land Wien geben, wenn das Gesamtpaket Bundes-Tierschutzgesetz und Verfassungsänderung vorliegt, denn erst dann können wir erkennen, ob seitens des Bundes auch in die richtige Richtung gedacht wird. Es kann nicht sein, dass vorrangig die Interessen der Landwirtschaftslobby vertreten werden. Dann kann das Land Wien selbstverständlich nicht zustimmen. Wir wollen keinerlei Aufweichungen unserer strengen Bestimmungen im Tierschutz. Wir geben erst dann unsere Zuständigkeit ab, wenn sichergestellt ist, dass derselbe Standard, der in Wien jetzt schon gegeben ist, auf Bundesebene verwirklicht wird.

 

Die Regierungserklärung sieht ja ein einheitliches Tierschutzgesetz vor. Ich hoffe, dass es sehr viel weiter gehen wird. Nicht nur die EU-Regelungen sind umzusetzen. Das ist zu wenig, das ist viel zu wenig, denn die Stadt Wien hat höhere Standards, und diese Standards müssen in Gesamtösterreich verwirklicht werden. Dann selbstverständlich ein Ja zu einem einheitlichen Tierschutzgesetz, aber nicht, um hier einen billigen PR-Gag zu erfüllen. Hier geht es um den Tierschutz, es geht darum, das Tierleid zu beenden, hier geht es um eine Umdenken in der Massentierhaltung, ein Umdenken in der Tierhaltung generell, um ein Ja zu einer artgerechten Haltung von Tieren – und das auf bundeseinheitlicher Ebene mit dem Vorbild der Stadt Wien.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. – Die erste Zusatzfrage hat Frau Abg Sommer-Smolik.

 

Abg Claudia Sommer-Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Frau Stadträtin!

 

Ich hoffe, dass alle hier Anwesenden keine Katzen im Sack kaufen im Sinne des Tierschutzes. Es sieht jetzt so aus, dass in der Bundesregierung die Tierschutzangelegenheiten in das Landwirtschaftsministerium wandern werden und dass eben die Nivellierung nach dem EU-Recht zu befürchten ist. Es ist ja auch angedacht, dass die Gesetzgebung beim Bund bleibt und die Vollziehung den Ländern übertragen wird.

 

Meine Frage nun an Sie: Sind Sie dafür, dass die Verordnungsgewalt zum Bundes-Tierschutzgesetz in der Bundesregierung bleibt oder auf die Länder übertragen wird?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete!

 

Ich habe schon ausgeführt, erst dann ein Ja zu dem Übergang der Zuständigkeit von den Ländern auf den Bund, wenn sichergestellt ist, dass dieselben strengen Bedingungen, die in Wien bereits jetzt verwirklicht sind, auch auf österreichischer Ebene umgesetzt werden, denn wenn hier eine Aufweichung des Wiener Tierschutzgesetzes erfolgen würde und nur mehr ein Vollzug auf einem niedrigeren Niveau stattfände, dann

 

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