Landtag,
14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 46 von 83
geehrten Damen und Herren!
Natürlich ist es nicht alltäglich, wenn ein Gesetz
von der Bundesregierung beeinsprucht wird und heute die Mehrheit dieses Hauses
einen Beharrungsbeschluss fassen muss. Aber auch dann, wenn man einen
Beharrungsbeschluss fasst und sich nicht wirklich inhaltlich mit den
Argumenten, warum es zu dem Einspruch gekommen ist, befasst, sondern auf den
schlechten Argumenten zumindest von einer Partei, die vor mir gesprochen hat,
beharrt, wird das nicht besser.
Ich möchte nur zwei Beispiele herausgreifen von der
Vorrednerin. Wenn sie die Ankündigung, dass zwei Parteien dieses Hauses,
Abgeordnete dieses Hauses den Verfassungsgerichtshof anrufen wollen, als
erbärmlich bezeichnet, da kann ich nur sagen: Es ist bezeichnend für die
gesamte Argumentationslinie derer, die jetzt den Beharrungsbeschluss fassen
wollen, dass dann, wenn ein Weg, der in der Bundesverfassung eingeräumt wird
als Recht, als erbärmlich angesehen wird und bezeichnet wird. Erbärmlich ist diese
Argumentation, die ich wirklich mit allem Nachdruck zurückweisen möchte! (Beifall
bei FPÖ und ÖVP.)
Und ein zweites Argument, das auch wieder einmal tief
blicken ließ, entweder Sie wissen es nicht besser oder Sie wollen eben eine
tatsächliche Desinformation. Man weiß ja, da gibt es Meister in dem Bereich der
Desinformation. (Bewegung bei den GRÜNEN.) Das habt ihr beim Ostblock
gelernt, die Desinformation. Das weiß ich schon. Ihr habt es gut gelernt. (Beifall
bei der FPÖ.)
Wenn Sie meinen, dass sich die moderne Demokratie
doch nicht nur beschränken soll auf Staatsbürgerrechte und deshalb kann man
willkürlich über Staatsbürgerrechte hinweggehen, auch wenn sie
verfassungsrechtlich verankert sind, kann ich nur sagen: Mitnichten ist es so,
dass in einer modernen Demokratie nur Staatsbürgerrechte vorhanden sind.
Natürlich gibt es auch Grundrechte, die unabhängig vom Staatsbürgerrecht
Geltung haben, und zwar für alle hier im Staat Befindlichen, wie
Vereinsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit und so weiter. Aber es
gibt eben auch die Staatsbürgerrechte. Zu denen gehört das Wahlrecht. Darauf
werden wir uns berufen, und ich bin überzeugt davon, dass uns hier der
Verfassungsgerichtshof auch Recht geben wird. (Beifall bei der FPÖ.)
Nun zur Vorrednerin und ihren versuchten Angriff auf
unsere Informationskampagne: Sie können überzeugt sein, wir haben alles
vollkommen abgecheckt, auch rechtlich abgecheckt, und ich würde nur meinen, man
soll keine Bürger – weil darin sind Sie auch Meister – unter Druck setzen,
damit sie von Standpunkten, die sie sogar schriftlich hergegeben haben,
abrücken sollen. Das wäre wirklich etwas, was man dann auch in aller
Öffentlichkeit besprechen muss, weil das muss endlich einmal aufhören, dass
bestimmte linke Gruppierungen ständig versuchen, Druck auf Bürger auszuüben. (Beifall
bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei den GRÜNEN.)
Ich möchte daher noch einmal heute die Argumente
darlegen, die wir schon bei der seinerzeitigen Beschlussfassung dieses Landesgesetzes
dargelegt haben, hier noch einmal in Erinnerung rufen. Und es wäre interessant,
sich wirklich einmal mit diesen Argumenten auseinander zu setzen und nicht nur
sich zu ergehen in irgendwelchen Verbalinjurien oder zu sagen, das ist
erbärmlich und skandalös und so weiter, sondern es handelt sich hier um eine
wirklich ganz ernsthafte demokratiepolitische Frage, ob man ohne weiters über
Verfassungsrecht und über Staatsbürgerrecht hinweggehen will, wenn man glaubt,
vielleicht damit parteipolitische Vorteile bekommen zu können. Ich glaube, dass
das einfach zu wenig ist, sondern man muss wirklich hier sehr genau abwägen und
schauen, wie weit das jetzt tatsächlich von der Verfassung gedeckt ist. Es ist
nicht gedeckt.
Aber wir haben jetzt nicht nur diese juristischen
Argumente vorzubringen und ins Treffen zu führen, sondern auch durchaus
politische Argumente.
Ein Hauptargument für uns ist, dass in einer
demokratischen Gesellschaft das Wahlrecht eines der wichtigsten
Staatsbürgerrechte darstellt und das ist daher nur von jenen auszuüben, die
sich mit dieser Gesellschaft und mit diesem Staat identifizieren, ihre
Pflichten erfüllen und die auf Grund von Wahlentscheidungen sich ergebenden
Konsequenzen dann auch auf Dauer mittragen.
Dass der Geist, der hier in unserer Verfassung zum
Ausdruck kommt, ein normiertes Staatsbürgerschaftsrecht ist, ist eben im Sinne
von Identitätsstiftung, das, was etwa jetzt bei der Frage des Konvents in
Europa der Landeshauptmann vorhin auch gemeint ist, dass es ganz wichtig ist,
dass sich die Bürger innerhalb eines Staates oder innerhalb der Union
identifizieren mit diesem Gemeinwesen. Und wir meinen, dass es sinnvoll ist und
integrativ wirkt, wenn das am Endpunkt des Integrationsprozesses steht, dann
die Verleihung des Staatsbürgerrechtes gegeben ist und damit auch das
staatsbürgerschaftliche Recht des Wahlrechtes, dass das dann der Endpunkt und
die Zielsetzung eines Einwanderers sein soll, der hierher kommt, sagt, aus
welchen Gründen immer, das soll die neue Heimat, meine neue Heimat sein, und
dann, so wie es im Staatsbürgerschaftsgesetz vorgesehen ist, eben zehn Jahre
hier lebt und wirkt und den Mittelpunkt seines Lebensinteresses hat. Daher hat
der Herr Landeshauptmann schon Recht; er geht nur jetzt mit diesem Gesetz den entgegengesetzten
Weg.
Und daher meinen wir, dass mit diesem Weg des
Ausländerwahlrechts das Staatsbürgerschaftsrecht ausgehöhlt wird und auch in
Frage gestellt wird, weil eben das Wahlrecht ein zentraler Punkt des
Staatsbürgerschaftsrechtes ist. Und daher stand eben die
Staatsbürgerschaftsverleihung bisher am Ende der Integration Fremder und konnte
in der Regel auch nur frühestens nach zehn Jahren erlangt werden. Wir wissen,
gerade in Wien wurde es dann verkürzt, aber im Gesetz steht es einmal so
grundsätzlich drinnen. Nach zehn Jahren – so das Staatsbürgerschaftsgesetz –
ist ein Ausländer einem Staatsbürger durch Verleihung der Staatsbürgerschaft
gleichzustellen. Und das ist die Zielsetzung für einen Einwanderer, dass am
Ende die Staatsbürgerschaft mit dem Wahlrecht steht, wenn er sich durch einen
bestimmten Zeitablauf integriert hatte und eben auch Zeit hatte,
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