Landtag,
17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 27 von 66
bezieht – ist aufgefordert worden, sich beim Arbeitsamt als
arbeitssuchend zu melden.
Das ist mir gänzlich schleierhaft, was man sich dabei
gedacht hat, eine Mutter, die alleinerziehend ist und die zwei behinderte
Kinder zu versorgen hat und sie natürlich auch zu Therapien begleiten muss et
cetera, zu so etwas aufzufordern und den Bezug der Sozialhilfe daran zu
koppeln. Ich denke, auch das sollte nicht mehr vorkommen.
Ich gehe weiter zum Bereich Pflegegeld. Hier gab es
eine Novelle, die bewirkt hat, dass für den Bereich des Wiener
Pflegegeldgesetzes das Parteiengehör der behinderten Menschen, der älteren
Menschen, der PatientInnen muss man fast in so einem Fall sagen je nach dem was
die Problemlage ist, abgeschafft hat. Das ist zunächst einmal - und da gibt es
auch eine äußerst interessante und lehrreiche Passage aus rechtlicher Sicht im
Bericht der Volksanwaltschaft - verfassungswidrig, weil hier die sachliche
Rechtfertigung dafür fehlt, warum man das macht und man diese Vorgangsweise
gewählt hat.
Es ist natürlich für die Betroffenen eine unzumutbare
Situation, es trägt zu ihrer Verunsicherung bei, es trägt auch nicht dazu bei,
dass ihr Vertrauen dem Amt gegenüber wächst. Sie müssen sich ja vorstellen, da
weiß man ja auch nicht, ob die persönliche Situation sozusagen ausreichend
gewürdigt wurde und welche Kriterien dann dazu geführt haben, dass man das
bekommt oder nicht bekommt, oder in der entsprechenden Höhe und Stufe und es
ist zudem auch, muss man sagen, insofern schwachsinnig, weil es natürlich
bewirkt, dass die Gerichte mit mehr Fällen konfrontiert werden. Denn wenn sich
Menschen in der Stadt ungerecht behandelt fühlen, vor allem bei Dingen, auf die
sie einen Rechtsanspruch haben, ja no na net werden sie selbstverständlich dann
die nächste Instanz anrufen, und es kann sicher nicht unsere Aufgabe sein, die
Gerichte in der Stadt, Sozialgerichte, Arbeitsgerichte, mit Arbeit, mit
zusätzlicher Arbeit sozusagen, zu belasten.
Mir ist natürlich bewusst, dass das Parteingehör
unter anderem vielleicht deswegen abgeschafft wurde, weil es zuvor zu längeren
Wartezeiten gekommen ist im Zusammenhang mit der Zuerkennung des Pflegegeldes,
und auch das wird moniert, noch dazu in demselben Bericht der Volksanwaltschaft.
An sich wäre es ja rechtlich so, dass man das
innerhalb von sechs Monaten bekommen soll, in Wien waren es aber
8 bis 10 Monate durchschnittlich, in manchen Fällen sogar
eineinhalb Jahre, bis so etwas bearbeitet worden ist. Mag sein, dass man das
Parteiengehör in diesem Zusammenhang abgeschafft hat, um die Verfahren zu
kürzen. Aber wenn das der Grund war, dann muss ich Ihnen leider sagen, das war
der falsche Weg. Vielleicht ist der Weg, mehr Personal, der bessere.
Aber jedenfalls, auf diese Art und Weise das zu
bewerkstelligen, das möchte ich wirklich auf das Schärfste von dieser Stelle
aus kritisieren und ich möchte ersuchen, die entsprechende Novelle ehebaldigst
zu korrigieren und das Parteingehör hier wieder zu ermöglichen. (Beifall bei
den GRÜNEN.)
Lassen Sie mich noch kurz auf den Bereich des KAV zu
sprechen kommen und hier einen besonders traurigen und tragischen Fall
ansprechen, den Fall eines älteren Herrn, eines älteren, dementiell erkrankten
Herrn, der zu Hause gepflegt wurde, der heute noch leben würde, der irgendwann
einmal ins Geriatriezentrum Am Wienerwald kommen musste, weil seine Gattin, die
ihn liebevoll gepflegt hat, erkrankte und daher infolge einer Operation nicht
imstande war, von einem bestimmten Zeitraum an, wohlgemerkt, sich um ihn zu
kümmern, der einen ganz besonders starken Bewegungsdrang hatte und daher immer
wieder ausgerissen ist, um es einfach zu formulieren, wo es seitens der
Angehörigen mehrere Warnungen gegeben hat, dass das der Fall sein kann und dass
man daher besonders auf ihn aufpassen muss. Nun, ja, falls Sie es nicht selbst
gelesen haben, was dann passiert ist - das liest sich fast ein trauriger Roman
im Bericht der Volksanwaltschaft - der alte Herr ist mehrmals weg gewesen, er
ist mehrmals auch gefunden worden, teilweise auch außerhalb des Areals,
teilweise auch irgendwo in der Stadt. An einem bestimmten Tag war er dann
plötzlich weg und kam nicht mehr zurück und er wurde auch nicht mehr gefunden.
Und das Allertraurigste ist, er ist erfroren. Er ist mit über 80 Jahren
erfroren, und das war das Ende der Geschichte.
Was ich in diesem Zusammenhang anmerken möchte, ist
allerdings eines, und da muss man schon, meiner Meinung nach, etwas
aufpassen: Nach wie vor ist der Bereich
der Einschränkung der Mobilität von dementen Patienten ein rechtlich sehr
bedenklicher Bereich, denn hier gibt es nach wie vor keine klaren und
einheitlichen Richtlinien, wann jemand in seiner Mobilität eingeschränkt werden
kann, unter welchen Bedingungen, wer soll das entscheiden, wer soll vor allem
entscheiden, ab wann solche Mobilitätseinschränkungen eingeführt werden und vor
allem, wann sie auch wieder beendet werden sollen.
Denn man weiß ja oft, dass gerade dementielle
Zustände mitunter auch nach Schlaganfällen für eine bestimmte Zeit auftreten
und dann können sie auch wieder verschwinden. Oder bei sozusagen altersdementen
Patienten kann es sein, dass sie eine Zeit lang einen Bewegungsdrang haben, der
sich dann aber auch wieder legt, und dann muss man sie auch nicht mehr
einschränken.
Diese einheitlichen Richtlinien, meine Damen und
Herren, brauchen wir dringend. Das heißt, wir brauchen hier dringend, dass der
Bund handelt. Und ich möchte von dieser Stelle aus auch den Bund auffordern,
das Heimaufenthaltgesetz dahingehend zu novellieren, dass solche Richtlinien
geschaffen werden, denn es ist, wie gesagt auch in Wien und im Bereich des
Krankenanstaltenverbund und selbstverständlich auch für die Ärztinnen und Ärzte
und auch für die Pflegerinnen und Pfleger eine hochproblematische Situation, in
diesem Graubereich agieren zu müssen.
Ich möchte auch abschließend in diesem Zusammenhang sagen,
nun ja, ob das jetzt ein elektronisches System ist mit einem Armband oder ob es
vielleicht nicht
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