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Landtag, 17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 34 von 66

 

Wien im Vergleich der Bundesländer in diesem Fall nicht ausschert, sondern absolut dem Trend folgt. Wir führen diese Steigerung –, die Frau Abg Korosec hat es schon angesprochen – unmittelbar auf die Wiedereinführung unserer Fernsehsendung zurück, die wir seit dem 1. Jänner 2002 im ORF haben, die natürlich den Bekanntheitsgrad unserer Institution steigert, die Arbeit, die wir für die Bürger machen, aufzeigt und dadurch diese Rate enorm gesteigert hat.

 

Einen Rückschluss auf die Qualität der Kommunalverwaltung kann man aus diesen Zahlen meines Erachtens nicht wirklich machen, denn letztendlich sind es eher die Zahlen der berechtigten Beschwerden, die einen Vergleich zuließen und diese sind tatsächlich nur geringfügig angestiegen. Einige der von uns aufgezeigten Fälle, aber auch grundsätzlichen Fragen möchte ich jedoch ansprechen, weil sie nur vom Landtag beantwortet werden können.  

 

Die zentrale Frage, die auch hier vom Rednerpult aus von den Damen Abgeordneten angesprochen wurde, ist sicherlich die Frage der Prüfzuständigkeit der Volksanwaltschaft. Dies betrifft in etwa die Fälle Wienstrom GesmbH, die wie die anderen Holdingbetriebe der Stadt Wien eigentlich unserer Kontrolle entzogen sind. Wenn Sie nachsehen, haben Sie auf Seite 33 einen Fall. Frau Abg Ramskogler, das gilt natürlich auch für den Fonds Soziales Wien. Das heißt, wir vertreten nach wie vor die Rechtsmeinung, die wir schon des öfteren vertreten haben, dass der Wiener Landtag, sofern er es will, eine Zuständigkeit der Volksanwaltschaft im Rahmen der Verfassungsautonomie beschließen könnte.

 

Die Frau Abg Korosec hat schon auf das AMS-Gesetz des Bundes hingewiesen, wo im Gesetz die Kontrollzuständigkeit der Volksanwaltschaft einfach verankert wurde. Dessen ungeachtet gehen unsere Bemühungen weiter. Auch der Konvent ist angesprochen worden. Wir wollen im Rahmen unserer Anregungen zur Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft natürlich auch eine Gleichstellung mit dem Rechnungshof auf bundesverfassungsgesetzlicher Ebene erreichen, sodass wir auch hier viele weitere Kontrollkompetenzen, die wir jetzt eigentlich nicht haben und dadurch leider vielen Menschen nicht weiterhelfen können, zurückerobern könnten. Bedenklich stimmt uns schon, dass sich die Wiener Landesregierung als Eigentumsvertreterin der Holdings jeglicher Stellungnahme entzieht und eigentlich immer nur lapidar darauf hinweist, dass die Volksanwaltschaft hier keine Prüfungskompetenz hat oder dass die Volksanwaltschaft hier unzuständig ist.

 

Grundsätzlich verkannt wird auch die Rechtslage seitens der Landesregierung. Die Frau Abg FRANK hat sich mit diesem Fall befasst. Das ist der Fall auf Seite 68 unseres Berichts, wo eine Mietzinsreduktion verweigert wird, obwohl unstrittig festgestellt wurde, dass die Nutzfläche der Wohnung falsch berechnet wurde. In diesem Fall forderte die Volksanwaltschaft einen freiwilligen Verzicht auf die Mietzinsdifferenz, was von der Landesregierung mit dem Hinweis auf Gleichbehandlung abgelehnt wurde. Wir meinen, dass natürlich nicht nur der Einzelfall gelöst hätte werden sollen, sondern gleichermaßen für alle Bewohner der Wohnhausanlage vorgegangen hätte werde müssen. Denn im Ergebnis bedeutet die Argumentation der Landesregierung nichts anderes, als dass bewusst ein erhöhter Mietzins eingehoben wird.

 

Freilich – ich möchte das nicht unerwähnt lassen – ist die Stadtverwaltung im Regelfall bemüht, unseren Anregungen zu entsprechen. Es wurde auch schon darauf hingewiesen, einvernehmliche und gemeinsame Lösungen zu finden. Man kann daher durchaus von einem kooperativen Kontrollverständnis sprechen. Das ist aber sicherlich auch auf das Bemühen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Internen Revision zurückzuführen. Ihnen möchte ich ganz besonders danken, dass sie auch in Notfällen durch ihr rasches Handeln und durch ihre Einsatzbereitschaft und ihre soziale Kompetenz oft sehr rasch helfen und mitwirken. Ein herzliches Dankeschön. (Allgemeiner Beifall.)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte den Dank, den Sie heute unseren Mitarbeitern ausgesprochen haben, gern mitnehmen. Ich nehme den Dank und die Anerkennung der Arbeit der Volksanwaltschaft gern mit in unser Haus. Ich darf Ihnen sagen, dass unsere Mitarbeiter wirklich motiviert und engagiert für die Bürger arbeiten. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächster hat sich Herr Volksanwalt Dr Kostelka zum Wort gemeldet. Ich erteile es auch ihm.

 

Volksanwalt Dr Peter Kostelka: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Mitglieder der Wiener Landesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Hoher Landtag!

 

Ich möchte mich auf ein paar Bemerkungen beschränken, weil wir erstens in den Ausschüssen schon eingehend diskutiert haben, was wir an Feststellenswertes in diesem Bericht vorgelegt haben und zweitens, weil die Frau Kollegin Bauer schon einige Bemerkungen gemacht hat.

 

Es stimmt, dass die Zahl der Beschwerden beträchtlich nach oben gegangen ist. Aber wir haben uns im Hinblick auf die allgemeine Bekanntschaft, aber auch auf andere Maßnahmen der Volksanwaltschaft, wie beispielsweise eine kostenlose Servicelinie, wo man aus ganz Österreich kostenlos mit der Volksanwaltschaft telefonieren kann, auf einem Plus von etwa zusätzlich zwei Drittel der davor erhobenen Beschwerden stabilisiert.

 

Unser Ziel ist schlicht und einfach, die Volksanwaltschaft vergleichbar mit dem Rechnungshof zu präsentieren. Aufgabe des Rechnungshofs ist, festzustellen, ob in finanziellen Zusammenhängen die Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit gewahrt wurde. Unsere Aufgabe ist aber, dahingehend zu wirken, dass die Verwaltung Gesetze so umsetzt, dass sie nicht nur – wie das so schön heißt – dem Vollzugskomfort entsprechen, sondern dass die Gesetze im Interesse des Bürgers umgesetzt werden und dass die Verwaltung auch angehalten wird, für den Bürger nicht nur das zu tun, was sie für ihn tun muss, sondern, einen Schritt weiter, das

 

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