Landtag,
17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 34 von 66
Wien im Vergleich der Bundesländer in diesem Fall nicht
ausschert, sondern absolut dem Trend folgt. Wir führen diese Steigerung –, die
Frau Abg Korosec hat es schon angesprochen – unmittelbar auf die
Wiedereinführung unserer Fernsehsendung zurück, die wir seit dem
1. Jänner 2002 im ORF haben, die natürlich den Bekanntheitsgrad
unserer Institution steigert, die Arbeit, die wir für die Bürger machen,
aufzeigt und dadurch diese Rate enorm gesteigert hat.
Einen Rückschluss auf die Qualität der
Kommunalverwaltung kann man aus diesen Zahlen meines Erachtens nicht wirklich
machen, denn letztendlich sind es eher die Zahlen der berechtigten Beschwerden,
die einen Vergleich zuließen und diese sind tatsächlich nur geringfügig
angestiegen. Einige der von uns aufgezeigten Fälle, aber auch grundsätzlichen
Fragen möchte ich jedoch ansprechen, weil sie nur vom Landtag beantwortet
werden können.
Die zentrale Frage, die auch hier vom Rednerpult aus
von den Damen Abgeordneten angesprochen wurde, ist sicherlich die Frage der
Prüfzuständigkeit der Volksanwaltschaft. Dies betrifft in etwa die Fälle
Wienstrom GesmbH, die wie die anderen Holdingbetriebe der Stadt Wien eigentlich
unserer Kontrolle entzogen sind. Wenn Sie nachsehen, haben Sie auf
Seite 33 einen Fall. Frau Abg Ramskogler, das gilt natürlich auch für den
Fonds Soziales Wien. Das heißt, wir vertreten nach wie vor die Rechtsmeinung,
die wir schon des öfteren vertreten haben, dass der Wiener Landtag, sofern er
es will, eine Zuständigkeit der Volksanwaltschaft im Rahmen der
Verfassungsautonomie beschließen könnte.
Die Frau Abg Korosec hat schon auf das AMS-Gesetz des
Bundes hingewiesen, wo im Gesetz die Kontrollzuständigkeit der
Volksanwaltschaft einfach verankert wurde. Dessen ungeachtet gehen unsere
Bemühungen weiter. Auch der Konvent ist angesprochen worden. Wir wollen im
Rahmen unserer Anregungen zur Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft natürlich
auch eine Gleichstellung mit dem Rechnungshof auf bundesverfassungsgesetzlicher
Ebene erreichen, sodass wir auch hier viele weitere Kontrollkompetenzen, die
wir jetzt eigentlich nicht haben und dadurch leider vielen Menschen nicht
weiterhelfen können, zurückerobern könnten. Bedenklich stimmt uns schon, dass
sich die Wiener Landesregierung als Eigentumsvertreterin der Holdings jeglicher
Stellungnahme entzieht und eigentlich immer nur lapidar darauf hinweist, dass
die Volksanwaltschaft hier keine Prüfungskompetenz hat oder dass die
Volksanwaltschaft hier unzuständig ist.
Grundsätzlich verkannt wird auch die Rechtslage
seitens der Landesregierung. Die Frau Abg FRANK hat sich mit diesem Fall
befasst. Das ist der Fall auf Seite 68 unseres Berichts, wo eine
Mietzinsreduktion verweigert wird, obwohl unstrittig festgestellt wurde, dass
die Nutzfläche der Wohnung falsch berechnet wurde. In diesem Fall forderte die
Volksanwaltschaft einen freiwilligen Verzicht auf die Mietzinsdifferenz, was
von der Landesregierung mit dem Hinweis auf Gleichbehandlung abgelehnt wurde.
Wir meinen, dass natürlich nicht nur der Einzelfall gelöst hätte werden sollen,
sondern gleichermaßen für alle Bewohner der Wohnhausanlage vorgegangen hätte
werde müssen. Denn im Ergebnis bedeutet die Argumentation der Landesregierung
nichts anderes, als dass bewusst ein erhöhter Mietzins eingehoben wird.
Freilich – ich möchte das nicht unerwähnt lassen –
ist die Stadtverwaltung im Regelfall bemüht, unseren Anregungen zu entsprechen.
Es wurde auch schon darauf hingewiesen, einvernehmliche und gemeinsame Lösungen
zu finden. Man kann daher durchaus von einem kooperativen Kontrollverständnis
sprechen. Das ist aber sicherlich auch auf das Bemühen der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Internen Revision zurückzuführen. Ihnen möchte ich ganz
besonders danken, dass sie auch in Notfällen durch ihr rasches Handeln und
durch ihre Einsatzbereitschaft und ihre soziale Kompetenz oft sehr rasch helfen
und mitwirken. Ein herzliches Dankeschön. (Allgemeiner Beifall.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte den
Dank, den Sie heute unseren Mitarbeitern ausgesprochen haben, gern mitnehmen.
Ich nehme den Dank und die Anerkennung der Arbeit der Volksanwaltschaft gern
mit in unser Haus. Ich darf Ihnen sagen, dass unsere Mitarbeiter wirklich
motiviert und engagiert für die Bürger arbeiten. – Danke. (Allgemeiner
Beifall.)
Präsident Johann Römer: Als Nächster
hat sich Herr Volksanwalt Dr Kostelka zum Wort gemeldet. Ich erteile es auch
ihm.
Volksanwalt Dr Peter Kostelka: Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Mitglieder der Wiener
Landesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Hoher Landtag!
Ich möchte mich auf ein paar Bemerkungen beschränken,
weil wir erstens in den Ausschüssen schon eingehend diskutiert haben, was wir
an Feststellenswertes in diesem Bericht vorgelegt haben und zweitens, weil die
Frau Kollegin Bauer schon einige Bemerkungen gemacht hat.
Es stimmt, dass die Zahl der Beschwerden beträchtlich
nach oben gegangen ist. Aber wir haben uns im Hinblick auf die allgemeine
Bekanntschaft, aber auch auf andere Maßnahmen der Volksanwaltschaft, wie
beispielsweise eine kostenlose Servicelinie, wo man aus ganz Österreich
kostenlos mit der Volksanwaltschaft telefonieren kann, auf einem Plus von etwa
zusätzlich zwei Drittel der davor erhobenen Beschwerden stabilisiert.
Unser Ziel ist schlicht und einfach, die Volksanwaltschaft
vergleichbar mit dem Rechnungshof zu präsentieren. Aufgabe des Rechnungshofs
ist, festzustellen, ob in finanziellen Zusammenhängen die Wirtschaftlichkeit,
Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit gewahrt wurde. Unsere Aufgabe ist aber,
dahingehend zu wirken, dass die Verwaltung Gesetze so umsetzt, dass sie nicht
nur – wie das so schön heißt – dem Vollzugskomfort entsprechen, sondern dass
die Gesetze im Interesse des Bürgers umgesetzt werden und dass die Verwaltung
auch angehalten wird, für den Bürger nicht nur das zu tun, was sie für ihn tun
muss, sondern, einen Schritt weiter, das
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