Landtag,
17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 48 von 66
deutlich sagen, es arbeitet der UVS sehr gut und ich möchte
mich all denen anschließen, die die Gelegenheit benutzt haben, um allen
Mitgliedern, judizierenden und nicht judizierenden des UVS auch danke schön zu
sagen für die Arbeit, die hier geleistet wird und die sehr wichtig ist. (Beifall
bei der SPÖ .)
Und nun zu dem zweiten Geschäftsstück, nämlich dem
Gesetzesentwurf zum Dienstrechtgesetz. Zwei Bemerkungen dazu: Ich glaube, hier
liegt ein Missverständnis vor, wenn seitens Frau Dr Vana gesagt wird, dass
jetzt eine Einschränkung in der Form vorgenommen wird, dass die Mitglieder des
UVS anwesend sein müssen. Ganz im Gegenteil. Vorher hat es diese
Anwesenheitspflicht gegeben und es wurden die Mitglieder des UVS behandelt wie
alle anderen MitarbeiterInnen dieses Hauses auch und jetzt ist zum ersten Mal
vorgesehen, dass sie die freie Wahl des Dienstortes haben, dass sie ihre Arbeit
machen können wo sie wollen (Abg Vana:
Nein, nein!) mit der einzigen Einschränkung, die glaube ich, vom Kollegen
GÜNTHER, und besser und kürzer kann man es nicht sagen, sehr deutlich
festgelegt wurde. Es geht darum, dass da sehr wohl auch die Kunden und
Kundinnen ihre Rechte haben. Es gibt zum Beispiel einen Anspruch auf
Parteiengehör, es gibt Verhandlungen, und da ist es selbstverständlich
notwendig, dass ein Minimum an Anwesenheit gegeben ist und ich denke, im
Endeffekt geht es doch noch um die Wiener und Wienerinnen und um die Kunden und
Kundinnen, die hier ihren Anspruch haben, dass Recht gesprochen wird und dass
sie gehört werden.
Darum geht es, das steht da drinnen und deswegen
glaube ich, dass das ein sehr guter Vorschlag ist, bedanke mich auch für die
Kreativität bei der Lösung eines Anliegens, das mir auch sehr am Herzen liegt,
nämlich Teilzeitmöglichkeiten und Vereinbarkeit von Beruf und Familie, was
angesichts der lebenslangen Bestellung ja nicht so einfach war. Es ist hier
eine kreative Lösung gefunden worden, über die ich sehr froh bin und ich bitte
Sie, das auch entsprechend zu beschließen. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Johann Hatzl:
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Postnummer 3.
Jene Mitglieder des Landtags, die den vorliegenden
Tätigkeitsbericht für das Jahr 2002 des UVS zur Kenntnis nehmen wollen,
bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Danke, das ist einstimmig so
beschlossen und zur Kenntnis genommen.
Ich habe einen Beschlussantrag zur Abstimmung zu
bringen. Es ist der Beschlussantrag der ÖVP-Abgeordneten Tschirf und Ulm
betreffend Konvent beziehungsweise Wiener Bezirksvertretungen.
Jene Damen und Herren, die diesen Beschlussantrag, da
sofortige Abstimmung verlangt wurde, unterstützen wollen, bitte ich um ein
Zeichen mit der Hand. - Das ist die ÖVP und die FPÖ, und daher die Minderheit.
Dieser Antrag gilt als nicht angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Postnummer 5.
Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes mit dem das
Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995 (5. Novelle zum Wiener
Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995) und das Gesetz über den UVS Wien (6.
Novelle zum Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien) geändert
werden.
Ich habe einen Abänderungsantrag der Grünen abzustimmen, betreffend
Dienstzeitregelung bei freier Arbeitszeit. Er wurde entsprechend vorgetragen.
Wer für diesen Antrag ist, bitte ich um ein Zeichen
mit der Hand. - Das sind die Grünen
und die ÖVP, das ist somit nicht die Mehrheit und dieser Abänderungsantrag hat
keine Zustimmung gefunden.
Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtags, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. –
Das ist FPÖ, SPÖ, GRÜNE, zwei Stimmen der ÖVP, somit in erster Lesung
mehrstimmig angenommen worden. (Abg Harry
Kopietz: Es gibt auch sehr weise und kluge ÖVPler! – Große Unruhe im Saal.) Wir
sind bei der Abstimmung.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich jetzt die
zweite Lesung vornehmen.
Ein Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem
Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das
ist jetzt FPÖ, SPÖ und Grüne und
somit mehrstimmig beschlossen worden.
Die
Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes,
mit dem das Wiener Bezüge-gesetz 1995 (6. Novelle zum Wiener
Bezügegesetz 1995) und das Wiener Bezügegesetz 1997 (3. Novelle
zum Wiener Bezügegesetz 1997) geändert werden.
Berichterstatterin hiezu ist
Frau amtsf StRin Mag Brauner. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.
Amtsf StRin Renate Brauner: Sehr
geehrte Damen und Herren!
Ich bitte um Debatte und Beschlussfassung.
Vorsitzender Johann Hatzl: Ich danke
für die Einleitung. Gemäß § 30c, Abs 10 der Geschäftsordnung schlage
ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen.
Wird dazu ein Einwand erhoben? - Das ist nicht der
Fall.
Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet.
Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Margulies.
Abg Dipl Ing Martin Margulies (Grüner
Klub im Rathaus): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr
Präsident!
In aller Kürze, nur zu einem Punkt, der im Gegensatz
zur Politikerprivilegiendebatte, die wir heute hoffentlich hier erfolgreich
beenden und der viel länger gedauert hat um einer erfolgreichen Beendigung
zugeführt zu werden, zu der Möglichkeit, dass auch ASVG Frühpensionisten und
Frühpensionistinnen, Bezirksräte, Bezirksrätinnen in Wien sein können.
Es hat immerhin zwei Jahre gedauert, um zwei Absätze,
minimal verändert, im Bezügegesetz einzuführen. Ich freue mich darüber, weil es
eine Initiative war, die wir vor zwei Jahren gesetzt haben und ich bin froh
über diese Angleichung, die jetzt sicherstellt,
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