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Landtag, 17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 66

 

deutlich sagen, es arbeitet der UVS sehr gut und ich möchte mich all denen anschließen, die die Gelegenheit benutzt haben, um allen Mitgliedern, judizierenden und nicht judizierenden des UVS auch danke schön zu sagen für die Arbeit, die hier geleistet wird und die sehr wichtig ist. (Beifall bei der SPÖ .)

 

Und nun zu dem zweiten Geschäftsstück, nämlich dem Gesetzesentwurf zum Dienstrechtgesetz. Zwei Bemerkungen dazu: Ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor, wenn seitens Frau Dr Vana gesagt wird, dass jetzt eine Einschränkung in der Form vorgenommen wird, dass die Mitglieder des UVS anwesend sein müssen. Ganz im Gegenteil. Vorher hat es diese Anwesenheitspflicht gegeben und es wurden die Mitglieder des UVS behandelt wie alle anderen MitarbeiterInnen dieses Hauses auch und jetzt ist zum ersten Mal vorgesehen, dass sie die freie Wahl des Dienstortes haben, dass sie ihre Arbeit machen können wo sie wollen (Abg Vana: Nein, nein!) mit der einzigen Einschränkung, die glaube ich, vom Kollegen GÜNTHER, und besser und kürzer kann man es nicht sagen, sehr deutlich festgelegt wurde. Es geht darum, dass da sehr wohl auch die Kunden und Kundinnen ihre Rechte haben. Es gibt zum Beispiel einen Anspruch auf Parteiengehör, es gibt Verhandlungen, und da ist es selbstverständlich notwendig, dass ein Minimum an Anwesenheit gegeben ist und ich denke, im Endeffekt geht es doch noch um die Wiener und Wienerinnen und um die Kunden und Kundinnen, die hier ihren Anspruch haben, dass Recht gesprochen wird und dass sie gehört werden.

 

Darum geht es, das steht da drinnen und deswegen glaube ich, dass das ein sehr guter Vorschlag ist, bedanke mich auch für die Kreativität bei der Lösung eines Anliegens, das mir auch sehr am Herzen liegt, nämlich Teilzeitmöglichkeiten und Vereinbarkeit von Beruf und Familie, was angesichts der lebenslangen Bestellung ja nicht so einfach war. Es ist hier eine kreative Lösung gefunden worden, über die ich sehr froh bin und ich bitte Sie, das auch entsprechend zu beschließen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Postnummer 3.

 

Jene Mitglieder des Landtags, die den vorliegenden Tätigkeitsbericht für das Jahr 2002 des UVS zur Kenntnis nehmen wollen, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Danke, das ist einstimmig so beschlossen und zur Kenntnis genommen.

 

Ich habe einen Beschlussantrag zur Abstimmung zu bringen. Es ist der Beschlussantrag der ÖVP-Abgeordneten Tschirf und Ulm betreffend Konvent beziehungsweise Wiener Bezirksvertretungen.

 

Jene Damen und Herren, die diesen Beschlussantrag, da sofortige Abstimmung verlangt wurde, unterstützen wollen, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist die ÖVP und die FPÖ, und daher die Minderheit. Dieser Antrag gilt als nicht angenommen.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Postnummer 5. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes mit dem das Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995 (5. Novelle zum Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995) und das Gesetz über den UVS Wien (6. Novelle zum Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien) geändert werden.

 

Ich habe einen Abänderungsantrag der Grünen abzustimmen, betreffend Dienstzeitregelung bei freier Arbeitszeit. Er wurde entsprechend vorgetragen.

 

Wer für diesen Antrag ist, bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind die Grünen und die ÖVP, das ist somit nicht die Mehrheit und dieser Abänderungsantrag hat keine Zustimmung gefunden.

 

Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Das ist FPÖ, SPÖ, GRÜNE, zwei Stimmen der ÖVP, somit in erster Lesung mehrstimmig angenommen worden. (Abg Harry Kopietz: Es gibt auch sehr weise und kluge ÖVPler! – Große Unruhe im Saal.) Wir sind bei der Abstimmung.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich jetzt die zweite Lesung vornehmen.

 

Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist jetzt FPÖ, SPÖ und Grüne und somit mehrstimmig beschlossen worden.

 

Die Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Bezüge-gesetz 1995 (6. Novelle zum Wiener Bezügegesetz 1995) und das Wiener Bezügegesetz 1997 (3. Novelle zum Wiener Bezügegesetz 1997) geändert werden.

 

Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Mag Brauner. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.

 

Amtsf StRin Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bitte um Debatte und Beschlussfassung.

 

Vorsitzender Johann Hatzl: Ich danke für die Einleitung. Gemäß § 30c, Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird dazu ein Einwand erhoben? - Das ist nicht der Fall.

 

Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet.

 

Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Margulies.

 

Abg Dipl Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident!

 

In aller Kürze, nur zu einem Punkt, der im Gegensatz zur Politikerprivilegiendebatte, die wir heute hoffentlich hier erfolgreich beenden und der viel länger gedauert hat um einer erfolgreichen Beendigung zugeführt zu werden, zu der Möglichkeit, dass auch ASVG Frühpensionisten und Frühpensionistinnen, Bezirksräte, Bezirksrätinnen in Wien sein können.

 

Es hat immerhin zwei Jahre gedauert, um zwei Absätze, minimal verändert, im Bezügegesetz einzuführen. Ich freue mich darüber, weil es eine Initiative war, die wir vor zwei Jahren gesetzt haben und ich bin froh über diese Angleichung, die jetzt sicherstellt,

 

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