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Landtag, 17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 49 von 66

 

(Abg Josefa Tomsik: Die GRÜNEN haben das nicht allein durchgesetzt!) dass Pensionisten in vorzeitiger Alterspension, sofern sie ASVG Pensionisten sind, in Zukunft auch die Möglichkeit haben, wieder als Bezirksrat und Bezirksrätin in Wien tätig zu sein, ohne sämtliche sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche zu verlieren.

 

Dafür danke ich Ihnen, wenngleich ich bemerke, dass zwei Jahre dafür etwas lang waren. Danke sehr. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort ist niemand gemeldet. Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort.

 

Amtsf StRin Renate Brauner: Ich glaube, es war wichtig, dieses Thema gemeinsam zu erledigen und eine gemeinsame Lösung zu finden und ich glaube, das ist eine längere Debatte auch wert. (Ironische Heiterkeit bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Hatzl: Meine Damen und Herren!

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist in erster Lesung somit einstimmig angenommen worden.

 

Es gibt keine Anträge und ich höre, auch keinen Widerspruch, sodass ich die zweite Lesung sogleich vornehmen kann.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke, das Gesetz ist somit in zweiter Lesung ebenfalls einstimmig beschlossen worden.

 

Wir kommen nun zur Postnummer 6. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz betreffend die Regelung des Kinowesens, (Wiener Kinogesetz 1955), das Gesetz betreffend die Erteilung von Unterricht in Gesellschaftstänzen (Wiener Tanzschulgesetz 1996) und das Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesens (Wiener Veranstaltungsgesetz) geändert werden.

 

Wie Sie sicherlich ohne Schwierigkeiten feststellen können, ist der Berichterstatter dazu Herr amtsf StR Dr Mailath-Pokorny. Er hat den Platz bereits eingenommen und wird die Einleitung geben.

 

Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

 

Mit der gegenständlichen Gesetzesänderung werden Berufungsangelegenheiten, die nicht im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde Wien zu besorgen sind und bisher im selbstständigen Wirkungsbereich des Landes vom Amt der Wiener Landesregierung zu erledigen waren, an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien übertragen. Diese legistische Maßnahme steht im Lichte der Verwaltungsreform. Ich ersuche Sie daher um Annahme des vorliegenden Gesetzesentwurfes.

 

Präsident Johann Hatzl: Ich habe dazu keine Wortmeldungen und so kann ich jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand bitten. - Das ist somit einstimmig gegeben.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. Widerspruch höre und sehe ich nicht.

 

So bitte ich jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Es ist auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen worden.

 

Wir kommen daher zur Postnummer 7. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesens, das Wiener Veranstaltungsgesetz, geändert wird.

 

Berichterstatter hiezu ist Herr amtsf StR Dr Mailath-Pokorny. Ich bitte ihn die Verhandlung einzuleiten.

 

Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

 

Mit der gegenständlichen Gesetzesänderung werden der tatsächliche Bestand an Volksbelustigungsorten aktualisiert, eine Straßenbezeichnung richtiggestellt und die Sperrzeiten in den bestehenden Volksbelustigungsorten Volksprater, Böhmischer Prater und Steinbruchstraße Nummer 39 von 24 Uhr auf 1 Uhr verlängert.

 

Dies wurde vom Verband der Praterunternehmer, der Wirtschaftskammer Wien und der MA 36 angeregt und soll eine Verbesserung, insbesondere für die Praterbetriebe und für Besucherinnen und Besucher dieser zahlreichen Unternehmungen mit sich bringen. Ich ersuche Sie daher um Annahme des vorliegenden Gesetzesentwurfes.

 

Präsident Johann Hatzl: Hier wird es eine Debatte geben. Daher schlage ich gemäß § 30c, Abs 10 der Geschäftsordnung vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? Dies ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Damit ist die Debatte eröffnet.

 

Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Cordon.

 

Abg Waltraud Cècile Cordon (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich möchte ein paar Worte sagen zu den Sperrzeiten der Volksbelustigungsstätten. Es geht ja hier wohl in erster Linie um den Volksprater und sicher auch um den Böhmischen Prater. Ich würde sagen, ein bisschen Gedankenlosigkeit war hier leider zugange.

 

Denn, so wie der Prater jetzt angelegt ist, vor allem der Volksprater, ist sehr wohl die Bevölkerung rundherum von den Öffnungszeiten betroffen. Das heißt, die Ausstellungsstraße, das heißt auch die Venediger Au, wobei es mich nicht mehr trifft, das möchte ich hier wirklich bemerken, nicht, dass jemand glaubt, ich will mir da was richten.

 

Es geht um Folgendes: In erster Linie ist dort die Bevölkerung von den Lichtanlagen, sehr wohl auch vom Lärm, betroffen, den man wirklich sehr weit hören kann, vor allem das Kreischen der Leute, denen es Spaß macht. Das ist ja schön, aber irgendwann wollen die Anrainer wahrscheinlich schlafen.

 

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