Landtag,
17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 52 von 66
und dass die Stadt Wien sich dazu bereit erklärt, das Verbot
der Anbindehaltung auch im Gesetz zu verankern.
Deswegen bringe ich hier einen Beschlussantrag ein:
“Der Landtag wolle beschließen, die Frau amtsf StRin
für Umwelt möge unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten einen Entwurf
zur Änderung des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes vorlegen, wodurch die
Anbindehaltung von Hunden in Wien generell nicht mehr gestattet wird.“
In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige
Abstimmung dieses Antrags.
Zum 2. Punkt, der sich jetzt aus aktuellem Anlass
auch sehr anbietet, wenn es hier um das Tierschutzgesetz geht, nämlich das
Bundestierschutzgesetz. Es war so, dass 1996 das Volksbegehren von doch fast
einer halben Million ÖsterreicherInnen unterschrieben worden ist und diese
ÖsterreicherInnen wollten ein bundeseinheitliches modernes Tierschutzgesetz. Es
war dann lange Jahre so, dass sich die ÖVP beharrlich geweigert hat - natürlich
als Interessenvertretung der Agrarlobby - hier ein bundeseinheitliches
Tierschutzgesetz zu schaffen. Es wurden ja von Seiten der GRÜNEN, aber auch von
der SPÖ, laufend im Parlament Anträge dazu eingebracht, die immer negiert
wurden. Und plötzlich war der Nationalratwahlkampf und viele von uns erinnern
sich noch, dass vier Tage vor der Wahl plötzlich der Herr Bundeskanzler
entdeckt hat, dass wäre eine Superidee, wenn ich das jetzt fordere. Er hat sich
dann hingestellt und plötzlich gesagt, er sei für ein bundeseinheitliches
Tierschutzgesetz.
Im Sinne der Tiere war das eine wichtige und weise
Entscheidung des Herrn Bundeskanzler und ich gratuliere ihm, obwohl er dazu
Jahre gebraucht hat. Aber seither war dann eigentlich sehr wenig zu bemerken
vom Bundestierschutzgesetz. Es gab dann einen Vorentwurf, der im Sommer
präsentiert wurde, der eigentlich eine Katastrophe war.
Die Arbeitsgruppe des Bundeskanzler hätte sich die
Mühe sparen können, einen solchen Vorentwurf vorzulegen, denn er hat eigentlich
von Frechheiten nur so gestrotzt. Dieser Entwurf war ein Rückschritt
sondergleichen. Zum Glück erfolgte noch einmal eine Überarbeitung, denn die
vielen Reaktionen, die auf diesen Vorentwurf eingegangen sind, waren
dementsprechend. Es wurde dem entsprochen und es sind auch einige
Verbesserungen erfolgt.
Es ist zum Beispiel jetzt die Pelztierhaltung in dem
Entwurf, der am Dienstag präsentiert wurde, verboten, die vorher nicht verboten
war. Aber es ist trotzdem so, dass in diesem Gesetz, das jetzt seit Dienstag in
Österreich herumgeistert und auch schon viele Länder zu Stellungnahmen
provoziert hat, sage ich jetzt fast, weil alle Länder eigentlich der Meinung
waren, dass dieses Gesetz hinter die eigenen Ländergesetze zurückgehe und es
doch wohl nicht sein kann, dass wir ein Bundestierschutzgesetz machen, das
schlechter ist als viele Regelungen in den unterschiedlichen Ländern, und es
sind einige Forderungen des Tierschutz-Volksbegehrens einfach nicht ... (Abg
Robert Parzer: Der Entwurf ist in Begutachtung!) Ich weiß dass die
Begutachtungszeit derzeit läuft, aber deshalb darf ich trotzdem etwas dazu
sagen, tut mir leid. Also, es ist nun einmal so, dass ... (Abg Robert
Parzer: Sie können das jederzeit einbringen!) Nein, ich bringe kein Gesetz
ein, ich bin ja eine Wiener Landtagsabgeordnete und bringe sicher kein Gesetz
im Nationalrat ein, dass können Sie Ihren KollegInnen sagen. (Abg Dipl Ing
Martin Margulies: Die machen es aber auch nicht!) Die bringen auch nichts
ein, das stimmt. Wir haben schon einen Gesetzesentwurf eingebracht im
Nationalrat, auch die SPÖ übrigens.
Die Forderungen des Tierschutz-Volksbegehrens sind in
dem jetzigen vorliegenden Entwurf, der zur Begutachtung ausgesendet wurde,
nicht enthalten.
Und so bringe ich mit dem Kollegen Mayer von der SPÖ
einen Antrag ein und bitte um Ihre Zustimmung.
Nämlich folgenden Beschlussantrag: “Der Landtag wolle
beschließen: In Ergänzung zur Stellungnahme der Stadt Wien vom
2. Oktober 2003 zum Vorentwurf des Bundestierschutzgesetzes wird die
Wiener Landesregierung ersucht, die Bundesregierung aufzufordern, das
Bundestierschutzgesetz dahingehend zu ändern, dass die
Tierschutzmindeststandards von Wien in das Tierschutzgesetz übernommen und
bestehende Standards nicht verschlechtert werden. Die Käfighaltung von Hennen verboten
wird und eine weisungsfreie Tieranwaltschaft eingeführt wird, dass es eine
Verbesserung der Kontrolle geben wird, dass alle Bereiche des Tierschutzes und
der Tierhaltung, insbesondere der Tiertransportgesetze geregelt werden und dass
hinsichtlich der Übergangsbestimmungen Anlagen binnen definierter
Übergangsfristen an den Stand des Gesetzes ausnahmslos angepasst werden und die
Behörde in bestehende Bescheide durch nachträgliche Auflagenerteilung nach dem
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingreifen kann.“
Und wir beantragen in formeller Hinsicht die
sofortige Abstimmung dieses Antrages.
Es ist mir schon klar, dass sich die Kollegen der ÖVP
da irgendwie echauffieren, denn schließlich liegt es an ihrer Partei, dass es
dieses Bundestierschutzgesetz nicht schon seit 1986 gibt. Und ich hoffe, dass
auch die Stellungnahmen, die es ja jetzt auch geben wird, etwas bewirken
werden. Auch an den Reaktion der unterschiedlichen Länder und von Kollegen, zum
Beispiel von Van Staa aus Tirol, der sich dezidiert gegen dieses Gesetz
ausgesprochen hat, sieht man, dass sogar die ÖVP-Bundesländer sagen, das ist
ein Schas, dieses Gesetz, es tut mir leid.
Und wir werden diesem Gesetz, wenn es in dieser Form im
Nationalrat zur Beschlussfassung kommen wird, sicher nicht zustimmen. Ich nehme
an, dass auch die SPÖ im Nationalrat diesem Gesetz nicht zustimmen wird und ich
bitte, dass Sie diesem Antrag heute von Seiten Wiens, hier zustimmen. Danke. (Beifall
bei den GRÜNEN.)
Präsident Johann Hatzl: Zum Wort
gemeldet ist Herr Abg Klucsarits.
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