Landtag,
17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 54 von 66
Impfungen zu vermerken. Das wäre sehr, sehr hilfreich. Denn
beißt so ein gechippter Hund irgendjemanden, und dieser Hund hat die
entsprechenden Impfungen, könnte man die betroffene Person vor unnötigen
Impfungen, wie die gegen Tollwut oder sonstige Sachen, durchaus bewahren, weil
man ja weiß, dass dieser gechippte Hund - und der Chip, der ist ja wirklich
eine sehr, sehr stabile Angelegenheit, der wird nicht verwechselt, da ist eine
große Rechtssicherheit - geimpft ist und dann hat es natürlich auch der
betroffene Bürger in diesem Unglücksfall etwas leichter.
Und bedauerlicherweise habe ich es weder aus dem
Aktenstück entnehmen noch im Ausschuss erfahren können, dass dieser Nachweis im
Register verpflichtend sein wird. Es ist dem Aktenstück durchaus zu entnehmen,
dass dieses Register allenfalls mehr können wird. Das ist ja nicht
ausgeschlossen und wir werden ja sehen, was diese Datenbank leisten wird, aber
diese Dinge werden kostenpflichtig sein. Aber wenn es verpflichtend festgelegt
wird, entweder in diesem Gesetz - in dieser Novelle geht es heute nicht mehr,
aber in einer Verordnung könnte es ja durchaus drinnen sein, was dieses
Register oder diese Datenbank leisten soll -, dass der Tierarzt, wenn bei einen
gechippten Hund gewisse Impfungen versäumt werden, dies auch gleich dem
Datenregister melden soll, dann hätten wir durchaus ein Datenregister, das
einen Wert hat.
Nun, wenn es Kosten verursacht, werden das natürlich
die Leute nicht so gerne machen. Aber wenn mit der Impfung die kostenpflichtige
Meldung im Register verbunden ist, dann glaube ich, dass dieses Register
künftig durchaus von Wert sein wird, weil wir auch wissen, dass die Möglichkeit
besteht, auch wenn dieser Hund gefährlich ist, wenn er beißt oder sonst
irgendwas, kann man das ja alles - so ist es zumindest möglich, aber leider
nicht verpflichtend vorgesehen - in das Datenregister einbringen.
Wir werden sehen, wie weit der Aufwand und der Ertrag
zusammenpassen, denn gar so billig ist ja die Chippung auch nicht, 50 EUR sind
durchaus ein beachtlicher Betrag.
Derzeit hat der Chip nur eine Nummer, alles andere
steht im Register. Wenn das Register halbwegs komplett ist, dann kann es auch
etliches leisten. Das heißt, wir Freiheitliche sind immer für die Chippung
gewesen, wir sind dem immer positiv gegenüber gestanden.
Aber, und dieses Aber - das muss natürlich von einer
Oppositionspartei kommen - (Abg Rosemarie
Polkorab: Aber!) ist, dass die Chippung auch effektiv, und nicht theoretisch,
sondern effektiv kontrolliert werden muss. Sonst haben wir, die anständigen
Wiener Bürger, nur den durchaus beachtlichen finanziellen und organisatorischen
Aufwand und die Kosten, denn man muss ja mit dem Hund zu einem Tierarzt gehen
und die Chippung ist kostenpflichtig. Das heißt, die Anständigen, die jetzt
schon selbstverständlich die Anmeldung ihres Hundes vornehmen und die
Hundesteuer zahlen, die Anständigen werden nicht nur die Hundesteuer zahlen,
sie werden natürlich auch die Chippung durchführen lassen, und ohne Kontrolle
werden die Unanständigen leider weiterhin ihren Hund nicht anmelden und auch
nicht chippen lassen.
Da wird es ohne Kontrolle auch nichts nützen, wenn
ein Strafrahmen von 3500 EUR droht. Die meisten Wiener glaube ich, wissen
gar nicht, dass sie mit 3500 EUR bestraft werden können, wenn sie ihren Hund
nicht anmelden und wenn sie jetzt dann nach der Novelle den Hund nicht chippen
lassen.
In den entsprechenden Erläuterungen und Bemerkungen
kann man nachlesen, dass lediglich 10 Chipgeräte für die Amtstierärzte
vorgesehen sind. Das ist schon auch ein Kritikpunkt von uns. Damit kann man
sicher effektiv das Problem der entlaufenen Hunde in den Griff bekommen, das
ist schlüssig. Das kann man aber bitte mit der alten Hundemarke auch. (Abg
Dipl Ing Martin Margulies: Die ist aber herunter genommen!)
Entläuft jetzt ein Hund in Wien und hat er sein
Halsband mit Hundemarke um, kann man ihn eigentlich auch identifizieren. (Abg Dipl Ing Martin Margulies: Hat er es
nicht um, dann ist alles vergeblich!) Man
kann alles, na ja, Sie sind ja
Grün-Alternativer, da ist das ja klar. Da verstehe ich schon die Argumentation,
hat er es um. Ein Hundebesitzer hängt ja deswegen auch dem Hund das Halsband
um, damit man den Hund, falls er entläuft, wieder zurückbringen kann. (Abg Dipl Ing Martin Margulies: Vielleicht
machen sie es nicht!) Vielleicht machen Sie das nicht. Aber Sie sind ja nie
für Gesetz und Ordnung. Ich weiß, dass die Grünen
mit Gesetz und Ordnung immer Schwierigkeiten haben. (Abg Dipl Ing Martin Margulies: Richtig!) Ein anständiger
Hundebesitzer meldet sein Hunderl, oder auch sein größeres, an und ist froh,
dass der Hund eine Hundemarke hat und zahlt eben die Hundesteuer. Die Hunde
machen ja auch genug Probleme in der Stadt und ein ordentlicher Besitzer schaut
auch, dass der Hund ein Halsband um hat mit der Hundemarke, damit er seinen
Hund wenn er entlaufen ist, ... (Abg Dipl
Ing Martin Margulies: Ich glaube es nicht, dann ist er weg!) Ja, das
Polemisieren, ich weiß, das haben sie gelernt, aber das dient ja nicht der
Sache. (Abg Günter Kenesei: Deswegen
scheißen sie auch überall hin! – Heiterkeit bei den GRÜNEN.) Also, wir
können heute, wenn Sie wollen, Herr Kenesei, wir können natürlich heute über
alle Probleme der Hunde in der Stadt diskutieren, aber (Abg Günter Kenesei:
Oh ja, das ist aber so!) ja ich weiß, Sie können so lange polemisieren, bis
ich Ihnen das andere Thema auch begreiflich mache. Ich weiß, dass Sie auch
nicht begreifen wollen, dass es sich heute bei diesem Aktenstück um die
Chippung der Hunde handelt.
Dass Sie nicht Ihre Sachen immer genau beisammen haben, ist
Ihr Problem, aber bitte nicht meines. Sie können dann rausgehen und können über
alles reden, Sie können Chaos verbreiten. (Abg
Dipl Ing Martin Margulies: Das machen ohnedies Sie!) Das Chaos ist bei
Ihnen ja eine natürliche Sache. Sie haben halt in Ihrem Kopf immer Chaos. Jetzt
geht es einmal um die Chippung der Hunde und Sie werden es gestatten, dass ich
über die Chippung rede und Sie werden mich nicht auf eine
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