Landtag,
18. Sitzung vom 18.12.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 19 von 42
nun das Geld knapp wird, haben Sie den Schulen das Recht
eingeräumt, selbst Geld einnehmen zu dürfen, Geld verdienen zu dürfen. Es war
Ihnen nicht sehr recht, Sie haben das auch mit allen möglichen Kautelen
versehen, aber es war eben ein Weg, um die eine oder andere finanzielle Not zu
lindern. Kurzum, das Schulwesen hat in all der Zeit, die Sie auch auf der
Bundesebene zu verantworten haben, schlussendlich über seine Verhältnisse
gelebt, und es war notwendig, hier zu neuen Ufern aufzubrechen.
Das Diktum der kaputt gesparten Schule kenne ich als
Begleitmusik seit dem Jahre 1996. Die Schule ist Gott sei Dank nicht kaputt,
Sie haben sie Gott sei Dank nicht kaputt machen können, den Lehrerinnen und
Lehrern sei Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
Das Problem in der Schulorganisation, und da komme
ich auf Ihre Überlegungen jetzt schon durchaus einmal zu sprechen: Sie haben
gesagt, im Wesentlichen solle alles so bleiben wie es ist und man könnte es
fast einen dogmatischen Zentralismus nennen, dem Sie hier das Wort geredet
haben. Ich bin durchaus der Meinung, es soll eine bundeseinheitliche
Grundsatzgesetzgebung bleiben, etwa das SchUG, das Schulunterrichtsgesetz, soll
selbstverständlich bundesweit einheitlich verbindlich, verpflichtend sein.
Ich bin auch dafür, dass es einheitliche Lehrpläne
gibt, ich bin auch dafür, dass es einheitliche Bildungsziele gibt, absolut.
Aber ich meine, dass etwa im SchOG, im Schulorganisationsgesetz, durchaus das
föderative Element stärker zum Ausdruck gebracht werden kann.
Denn sich herzustellen und zu behaupten - ich meine,
das kann man natürlich machen -, sich herzustellen und zu behaupten und zu
sagen, wenn wir mehr Föderalismus in der Schulorganisation Platz greifen lassen,
dann werden die Ergebnisse ungleich, dann haben die Absolventen ungleiche
Chancen, es gibt ungleiche Bildungsergebnisse.
Es gibt aber genügend Untersuchungen, Frau
Vizebürgermeister, die ja schon jetzt nachweisen, dass man in ein und derselben
Gemeinde, in ein und demselben Schultyp, vielleicht zwei Gassen voneinander
getrennt, zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen kommt.
Also das heißt, das ist ja nicht eine Frage, primär
eine Frage der gesetzlichen Schulorganisation, sondern das ist eine Frage, wie
eine Schule in sich aufgestellt ist, wie Unterricht in sich organisiert wird.
Aber natürlich auch eine Frage, wie wir hier Ressourcen zur Verfügung stellen.
Ich glaube, dass dieses Dreieck, das derzeit gebildet
wird - der Stadtschulrat macht seinen Stellenplanentwurf, der dann von der
Landesregierung bestätigt wird, die Magistratsabteilung 2 macht die
Verwaltung der Landeslehrer, verrechnet das dem Bund und der Bund refundiert
das Ganze - durchaus geeignet ist, all diese Probleme mit zu verursachen, vor
denen wir hier im Moment stehen. Und - ich sage es nochmals - ich würde mich
freuen, wenn wir auch eine gerichtliche Klärung bekämen, wie es dazu kommen
konnte.
Ich glaube, wir sollten die Finanzierung und die
Verwaltung der Landeslehrer auf neue Beine stellen. Landeslehrer sollten
wirklich Landeslehrer sein und die Finanzierung sollte auch weiterhin über den
Finanzausgleich erfolgen, soweit werden wir ja vielleicht noch einer Meinung
sein.
Aber ich meine, dass man zwischen den
Landeshauptleuten und dem Finanzminister zu einem Modus kommen kann, der
vorsieht, dass pro schulpflichtigem Kind ein Betrag festgelegt wird, der den
Ländern zukommt und die Länder haben es dann in ihrer absoluten
Entscheidungsautonomie zu sagen, gut, ich habe diesen Betrag pro schulpflichtigen
Kind, der steht mir zur Verfügung, und damit - oder von mir aus auch mehr, wenn
ich mehr aus meinem eigenen Landes- oder Gemeindebudget dazuzahlen möchte -
organisiere ich mir mein Pflichtschulwesen.
Ja, warum nicht. Es wird unterschiedliche
Anforderungen geben, es wird ... (LhptmStvin Grete Laska: Wer macht die
ganzen Gesetze nach Ihrer Theorie!) Das habe ich Ihnen zuerst gesagt. (LhptmStvin Grete Laska: Das
Schulorganisationsgesetz?) Ich bin der Meinung, dass selbstverständlich die
Rahmengesetzgebung, dass also zum Beispiel das Schulunterrichtsgesetz
selbstverständlich vom Bund gemacht wird. Klar, das ist die Rahmengesetzgebung.
Und im Rahmen des Schulorganisationsgesetzes, habe ich Ihnen zuerst gesagt,
dass ich durchaus der Meinung bin, dass man solche föderative Elemente prüfen
sollte. Ich glaube, dass das durchaus möglich ist, warum nicht.
Ich glaube sogar, dass das etwas ist, was Ihnen ja
sogar ideologisch entgegen kommt, weil Sie damit das eine oder andere schulisch
verwirklichen können, was Ihnen möglicherweise derzeit durch eine, meiner
Meinung nach, anachronistische Zweidrittel-Gesetzgebung im Schulbereich
verwehrt ist. Ich bin durchaus dafür, dass es hier auch im Bildungsbereich
einen effektiven politischen Wettbewerb gibt. Ich würde mich darüber freuen,
wenn wir im Österreich-Konvent zu dem Ergebnis kämen, dass wir eine
Schulgesetzgebung, die aus den fünfziger Jahren stammt, Gesetz wurde sie in den
sechziger Jahren, sodass wir sagen können, nun ja, also jetzt, 40 Jahre
später, schaut die Welt wirklich ein bisschen anders aus, organisieren wir uns
neu, auch im Schulwesen.
Gehen wir her, machen wir eine einheitliche
Rahmengesetzgebung, sodass es eine Vergleichbarkeit bei den Lehrplänen gibt.
Die Lehrpläne müssen einheitlicher sein und es muss einheitliche,
unterrichtseinheitliche Bildungsziele geben. Das sehr wohl, aber wie man dann
in der jeweiligen Struktur dorthin kommt, also da meine ich, werden die
Voraussetzungen in Wien ganz einfach andere sein als im benachbarten Niederösterreich.
Dort sind die Themenstellungen ganz einfach andere. In Niederösterreich ist die
Themenstellung vielfach die, dass ich sage, was mache ich in Gebieten, die sehr
schwach besiedelt sind, wo mir unter Umständen die Infrastruktur eines Dorfes
zusammenbricht, wenn ich auch dort keine Schule mehr betreiben kann, weil ich
dort Schulklassen habe, mit vier, fünf Kindern, weil ich dort
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