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Landtag, 18. Sitzung vom 18.12.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 19 von 42

 

nun das Geld knapp wird, haben Sie den Schulen das Recht eingeräumt, selbst Geld einnehmen zu dürfen, Geld verdienen zu dürfen. Es war Ihnen nicht sehr recht, Sie haben das auch mit allen möglichen Kautelen versehen, aber es war eben ein Weg, um die eine oder andere finanzielle Not zu lindern. Kurzum, das Schulwesen hat in all der Zeit, die Sie auch auf der Bundesebene zu verantworten haben, schlussendlich über seine Verhältnisse gelebt, und es war notwendig, hier zu neuen Ufern aufzubrechen.

 

Das Diktum der kaputt gesparten Schule kenne ich als Begleitmusik seit dem Jahre 1996. Die Schule ist Gott sei Dank nicht kaputt, Sie haben sie Gott sei Dank nicht kaputt machen können, den Lehrerinnen und Lehrern sei Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Das Problem in der Schulorganisation, und da komme ich auf Ihre Überlegungen jetzt schon durchaus einmal zu sprechen: Sie haben gesagt, im Wesentlichen solle alles so bleiben wie es ist und man könnte es fast einen dogmatischen Zentralismus nennen, dem Sie hier das Wort geredet haben. Ich bin durchaus der Meinung, es soll eine bundeseinheitliche Grundsatzgesetzgebung bleiben, etwa das SchUG, das Schulunterrichtsgesetz, soll selbstverständlich bundesweit einheitlich verbindlich, verpflichtend sein.

 

Ich bin auch dafür, dass es einheitliche Lehrpläne gibt, ich bin auch dafür, dass es einheitliche Bildungsziele gibt, absolut. Aber ich meine, dass etwa im SchOG, im Schulorganisationsgesetz, durchaus das föderative Element stärker zum Ausdruck gebracht werden kann.

 

Denn sich herzustellen und zu behaupten - ich meine, das kann man natürlich machen -, sich herzustellen und zu behaupten und zu sagen, wenn wir mehr Föderalismus in der Schulorganisation Platz greifen lassen, dann werden die Ergebnisse ungleich, dann haben die Absolventen ungleiche Chancen, es gibt ungleiche Bildungsergebnisse.

 

Es gibt aber genügend Untersuchungen, Frau Vizebürgermeister, die ja schon jetzt nachweisen, dass man in ein und derselben Gemeinde, in ein und demselben Schultyp, vielleicht zwei Gassen voneinander getrennt, zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen kommt.

 

Also das heißt, das ist ja nicht eine Frage, primär eine Frage der gesetzlichen Schulorganisation, sondern das ist eine Frage, wie eine Schule in sich aufgestellt ist, wie Unterricht in sich organisiert wird. Aber natürlich auch eine Frage, wie wir hier Ressourcen zur Verfügung stellen.

 

Ich glaube, dass dieses Dreieck, das derzeit gebildet wird - der Stadtschulrat macht seinen Stellenplanentwurf, der dann von der Landesregierung bestätigt wird, die Magistratsabteilung 2 macht die Verwaltung der Landeslehrer, verrechnet das dem Bund und der Bund refundiert das Ganze - durchaus geeignet ist, all diese Probleme mit zu verursachen, vor denen wir hier im Moment stehen. Und - ich sage es nochmals - ich würde mich freuen, wenn wir auch eine gerichtliche Klärung bekämen, wie es dazu kommen konnte.

 

Ich glaube, wir sollten die Finanzierung und die Verwaltung der Landeslehrer auf neue Beine stellen. Landeslehrer sollten wirklich Landeslehrer sein und die Finanzierung sollte auch weiterhin über den Finanzausgleich erfolgen, soweit werden wir ja vielleicht noch einer Meinung sein.

 

Aber ich meine, dass man zwischen den Landeshauptleuten und dem Finanzminister zu einem Modus kommen kann, der vorsieht, dass pro schulpflichtigem Kind ein Betrag festgelegt wird, der den Ländern zukommt und die Länder haben es dann in ihrer absoluten Entscheidungsautonomie zu sagen, gut, ich habe diesen Betrag pro schulpflichtigen Kind, der steht mir zur Verfügung, und damit - oder von mir aus auch mehr, wenn ich mehr aus meinem eigenen Landes- oder Gemeindebudget dazuzahlen möchte - organisiere ich mir mein Pflichtschulwesen.

 

Ja, warum nicht. Es wird unterschiedliche Anforderungen geben, es wird ... (LhptmStvin Grete Laska: Wer macht die ganzen Gesetze nach Ihrer Theorie!) Das habe ich Ihnen zuerst gesagt. (LhptmStvin Grete Laska: Das Schulorganisationsgesetz?) Ich bin der Meinung, dass selbstverständlich die Rahmengesetzgebung, dass also zum Beispiel das Schulunterrichtsgesetz selbstverständlich vom Bund gemacht wird. Klar, das ist die Rahmengesetzgebung. Und im Rahmen des Schulorganisationsgesetzes, habe ich Ihnen zuerst gesagt, dass ich durchaus der Meinung bin, dass man solche föderative Elemente prüfen sollte. Ich glaube, dass das durchaus möglich ist, warum nicht.

 

Ich glaube sogar, dass das etwas ist, was Ihnen ja sogar ideologisch entgegen kommt, weil Sie damit das eine oder andere schulisch verwirklichen können, was Ihnen möglicherweise derzeit durch eine, meiner Meinung nach, anachronistische Zweidrittel-Gesetzgebung im Schulbereich verwehrt ist. Ich bin durchaus dafür, dass es hier auch im Bildungsbereich einen effektiven politischen Wettbewerb gibt. Ich würde mich darüber freuen, wenn wir im Österreich-Konvent zu dem Ergebnis kämen, dass wir eine Schulgesetzgebung, die aus den fünfziger Jahren stammt, Gesetz wurde sie in den sechziger Jahren, sodass wir sagen können, nun ja, also jetzt, 40 Jahre später, schaut die Welt wirklich ein bisschen anders aus, organisieren wir uns neu, auch im Schulwesen.

 

Gehen wir her, machen wir eine einheitliche Rahmengesetzgebung, sodass es eine Vergleichbarkeit bei den Lehrplänen gibt. Die Lehrpläne müssen einheitlicher sein und es muss einheitliche, unterrichtseinheitliche Bildungsziele geben. Das sehr wohl, aber wie man dann in der jeweiligen Struktur dorthin kommt, also da meine ich, werden die Voraussetzungen in Wien ganz einfach andere sein als im benachbarten Niederösterreich. Dort sind die Themenstellungen ganz einfach andere. In Niederösterreich ist die Themenstellung vielfach die, dass ich sage, was mache ich in Gebieten, die sehr schwach besiedelt sind, wo mir unter Umständen die Infrastruktur eines Dorfes zusammenbricht, wenn ich auch dort keine Schule mehr betreiben kann, weil ich dort Schulklassen habe, mit vier, fünf Kindern, weil ich dort

 

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