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Landtag, 18. Sitzung vom 18.12.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 34 von 42

 

Universitäten, wo sich die Universitäten von der Reinigung bis zur Heizung nichts mehr leisten können. Sie versagt im Bereich der Erwachsenenbildung, wo es permanent zu Einschränkungen von Seiten des Bundes kommt. Tatsache ist, die Bundesregierung spart bei der Bildung und spart damit bei der Zukunft, und das ist zuallererst einmal abzulehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Zu der Situation in den Wiener Pflichtschulen möchte ich anführen, dass natürlich – und das ist auch von vielen Fraktionen hier zur Kenntnis genommen worden, ich weiß nicht, ob der Entwurf zu allen gedrungen ist – die Situation in Wien eben eine besondere Situation ist. Die Integration von Behinderten findet in Wien anders statt als in anderen Bundesländern. Wir haben rund 650 Integrationsklassen. Wir haben – das wurde auch schon gesagt – mehr Kinder, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen und daher besonders gefördert werden müssen. (Abg Dr Matthias Tschirf: Das wissen wir!) Wenn Sie das wissen, Herr Kollege Tschirf, dann frage ich mich, wie Sie dann einen Stellenplan verteidigen können, der 102 Dienstposten vorsieht für die Integration von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache. Das ist nicht einmal ein Viertel Lehrer pro Schule, und das ist selbstverständlich abzulehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Weiters haben wir natürlich im Bereich der ganztägigen Schulformen, der ganztägigen Betreuung eine vollkommen andere Situation als die anderen Bundesländer. 85 Prozent aller Gruppen, die eine ganztägige Betreuung vorsehen, sind in Wien.

 

Und Wien war immer Vorreiter – und das ist jetzt der wichtige Punkt, Herr Kollege Tschirf, vielleicht können Sie das auch dem Herrn Finz dann ausrichten – im Rahmen der bundesgesetzlichen Vorgaben. Es ist nämlich so, dass das Land Wien im bildungspolitischen Bereich immer Vorreiter war. Aber all das, was wir tun, tun wir nicht, weil es so viel Spaß macht und weil wir uns das nur ausgedacht haben und weil wir uns selbst dafür zuständig gemacht haben, sondern weil in den Bundesschulgesetzen das alles steht: ganztägige Betreuung, Integration von behinderten Kindern, Integration von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache. Und daher geht es hier nicht um die Frage "Wer hat den Schwarzen Peter?" und nicht um die Frage "Wer ist schuld?", "Wo ist die Schuld?", sondern es geht um die Zuständigkeit, und die ist hier ganz klar definiert, und das ist auch gut so. Und ich bin auch dagegen, dass sich das ändert, denn ich glaube, dass es gut und richtig ist, dass wir in einem Land leben, wo es einheitliche Bildungsstandards gibt. Ich halte nichts davon, dass der Bürgermeister von Kufstein überlegt, ob Integration gut oder schlecht ist und der Bürgermeister von St. Pölten dann etwas anderes entscheidet. Es muss in einem Land mit 8 Millionen Einwohnern sinnvoll und notwendig und möglich sein, dass alle Kinder dieselben Chancen haben. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Und jetzt, weil das immer so in mein linkes Ohr geflüstert wird, zum Finanzausgleich. Also ich denke, es ist, glaube ich, schon ausreichend erörtert worden. Aber ich kann es gerne noch einmal erörtern.

 

Punkt Nr 1: Das Finanzausgleichsgesetz ist ein Bundesgesetz, wird daher vom Nationalrat beschlossen. Da muss man aber schon auch sagen, dass das ein Bundesgesetz ist ohne einen besonderen Zustandekommen-Mechanismus. Das ist ein ganz normales einfaches Bundesgesetz. Punkt Nr 1.

 

Punkt Nr 2 ist nämlich der – und die Aussagen von dir, lieber Kollege Strobl, werden, glaube ich, die Landeshauptleute Pröll, Schausberger und so weiter besonders freuen –, dass alle Landeshauptmänner gemeinsam festgestellt haben, dass das Finanzministerium die Rahmenbedingungen einseitig verändert hat und dass wir auch die Situation haben, dass sieben von neun Bundesländern, nämlich alle außer Tirol und Vorarlberg, wobei es bei Tirol nicht so ganz sicher ist, Probleme haben, mit diesen veränderten Rahmenbedingungen fertig zu werden.

 

 Und ich möchte da auch kurz eingehen auf den Antrag, den die GRÜNEN hier eingebracht haben. Zum Punkt 1, alle Frühpensionierungen werden nachbesetzt, bin ich sofort dafür, wenn man das damit ergänzt, dass vom Verantwortlichen die Ressourcen dafür zur Verfügung gestellt werden. Ich habe aber schon ausgeführt: Verantwortlich dafür ist der Bund.

 

Und zum zweiten Punkt – der Kollege Strobl hat es ja schon kurz angesprochen – steht eben hier, dass der Lehrereinsatz auf dem Niveau des Jahres 2000 wieder hergestellt werden kann.

 

Aus der heute von Herrn Lhptm Häupl schon besprochenen Haftung zum Finanzausgleichsgesetz zitiere ich jetzt hier folgendes: Bei Aufrechterhaltung der finanzausgleichsrechtlichen vollen Kostenersatzpflicht des Bundes unterstützen die Länder den Bund bei der Stabilisierung der Personalausgaben für die Landeslehrer, zumindest für die Jahre 01, 02 und 02/03 auf dem Niveau des Bundesvoranschlages 2000 unter Einbeziehung der bereits vereinbarten Gehaltserhöhungen – und jetzt kommt der wesentliche Halbsatz –, wobei dies keine Deckelung auf dem Niveau des Bundesvoranschlags 2000 bedeutet. Daher geht dieses Paktum über den Antrag der GRÜNEN hinaus, und auch aus diesem Grund werden wir dem hier nicht zustimmen.

 

Der Herr Lhptm Häupl hat bereits berichtet, dass die Landeshauptleutekonferenz einstimmig beschlossen hat – und wir kennen die Mehrheitsverhältnisse dort, dort gibt es zwei Sozialdemokraten, sechs Landeshauptleute der ÖVP und einen Landeshauptmann der Freiheitlichen Partei, und es wurde einstimmig festgestellt –, dass die neuen Bedingungen so nicht akzeptiert werden. Wenn du, lieber Kollege Strobl, der Meinung bist, dass jetzt der Häupl das Match gewinnen muss, dann, denke ich, kannst du ja unterstützend wirken, indem du den sechs Kollegen Landeshauptmännern das auch weiterleitest, dass das hier sein soll.

 

Gestern hat es bereits Gespräche gegeben, und gestern war es auch erstmals der Fall, dass der Herr Finanzminister Grasser durchaus bereit war, hier Gespräche zu führen. Ich bin gespannt, wie das hier weitergeht.

 

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