Landtag,
18. Sitzung vom 18.12.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 34 von 42
Universitäten, wo sich die Universitäten von der Reinigung
bis zur Heizung nichts mehr leisten können. Sie versagt im Bereich der
Erwachsenenbildung, wo es permanent zu Einschränkungen von Seiten des Bundes
kommt. Tatsache ist, die Bundesregierung spart bei der Bildung und spart damit
bei der Zukunft, und das ist zuallererst einmal abzulehnen. (Beifall bei der
SPÖ.)
Zu der Situation in den Wiener Pflichtschulen möchte
ich anführen, dass natürlich – und das ist auch von vielen Fraktionen hier zur
Kenntnis genommen worden, ich weiß nicht, ob der Entwurf zu allen gedrungen ist
– die Situation in Wien eben eine besondere Situation ist. Die Integration von
Behinderten findet in Wien anders statt als in anderen Bundesländern. Wir haben
rund 650 Integrationsklassen. Wir haben – das wurde auch schon gesagt – mehr
Kinder, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen und daher
besonders gefördert werden müssen. (Abg Dr Matthias Tschirf: Das wissen
wir!) Wenn Sie das wissen, Herr Kollege Tschirf, dann frage ich mich, wie
Sie dann einen Stellenplan verteidigen können, der 102 Dienstposten
vorsieht für die Integration von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache. Das
ist nicht einmal ein Viertel Lehrer pro Schule, und das ist selbstverständlich
abzulehnen. (Beifall bei der SPÖ.)
Weiters haben wir
natürlich im Bereich der ganztägigen Schulformen, der ganztägigen Betreuung
eine vollkommen andere Situation als die anderen Bundesländer. 85 Prozent
aller Gruppen, die eine ganztägige Betreuung vorsehen, sind in Wien.
Und Wien war immer
Vorreiter – und das ist jetzt der wichtige Punkt, Herr Kollege Tschirf,
vielleicht können Sie das auch dem Herrn Finz dann ausrichten – im Rahmen der
bundesgesetzlichen Vorgaben. Es ist nämlich so, dass das Land Wien im
bildungspolitischen Bereich immer Vorreiter war. Aber all das, was wir tun, tun
wir nicht, weil es so viel Spaß macht und weil wir uns das nur ausgedacht haben
und weil wir uns selbst dafür zuständig gemacht haben, sondern weil in den
Bundesschulgesetzen das alles steht: ganztägige Betreuung, Integration von
behinderten Kindern, Integration von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache.
Und daher geht es hier nicht um die Frage "Wer hat den Schwarzen Peter?"
und nicht um die Frage "Wer ist schuld?", "Wo ist die
Schuld?", sondern es geht um die Zuständigkeit, und die ist hier ganz klar
definiert, und das ist auch gut so. Und ich bin auch dagegen, dass sich das
ändert, denn ich glaube, dass es gut und richtig ist, dass wir in einem Land
leben, wo es einheitliche Bildungsstandards gibt. Ich halte nichts davon, dass
der Bürgermeister von Kufstein überlegt, ob Integration gut oder schlecht ist
und der Bürgermeister von St. Pölten dann etwas anderes entscheidet. Es
muss in einem Land mit 8 Millionen Einwohnern sinnvoll und notwendig und
möglich sein, dass alle Kinder dieselben Chancen haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Und jetzt, weil das immer
so in mein linkes Ohr geflüstert wird, zum Finanzausgleich. Also ich denke, es
ist, glaube ich, schon ausreichend erörtert worden. Aber ich kann es gerne noch
einmal erörtern.
Punkt Nr 1: Das
Finanzausgleichsgesetz ist ein Bundesgesetz, wird daher vom Nationalrat
beschlossen. Da muss man aber schon auch sagen, dass das ein Bundesgesetz ist
ohne einen besonderen Zustandekommen-Mechanismus. Das ist ein ganz normales
einfaches Bundesgesetz. Punkt Nr 1.
Punkt Nr 2 ist nämlich der
– und die Aussagen von dir, lieber Kollege Strobl, werden, glaube ich, die
Landeshauptleute Pröll, Schausberger und so weiter besonders freuen –, dass
alle Landeshauptmänner gemeinsam festgestellt haben, dass das Finanzministerium
die Rahmenbedingungen einseitig verändert hat und dass wir auch die Situation
haben, dass sieben von neun Bundesländern, nämlich alle außer Tirol und
Vorarlberg, wobei es bei Tirol nicht so ganz sicher ist, Probleme haben, mit
diesen veränderten Rahmenbedingungen fertig zu werden.
Und ich möchte da auch kurz eingehen auf den Antrag, den die
GRÜNEN hier eingebracht haben. Zum Punkt 1, alle Frühpensionierungen werden
nachbesetzt, bin ich sofort dafür, wenn man das damit ergänzt, dass vom
Verantwortlichen die Ressourcen dafür zur Verfügung gestellt werden. Ich habe
aber schon ausgeführt: Verantwortlich dafür ist der Bund.
Und zum zweiten Punkt –
der Kollege Strobl hat es ja schon kurz angesprochen – steht eben hier, dass
der Lehrereinsatz auf dem Niveau des Jahres 2000 wieder hergestellt werden
kann.
Aus der heute von Herrn
Lhptm Häupl schon besprochenen Haftung zum Finanzausgleichsgesetz zitiere ich
jetzt hier folgendes: Bei Aufrechterhaltung der finanzausgleichsrechtlichen
vollen Kostenersatzpflicht des Bundes unterstützen die Länder den Bund bei der
Stabilisierung der Personalausgaben für die Landeslehrer, zumindest für die Jahre
01, 02 und 02/03 auf dem Niveau des Bundesvoranschlages 2000 unter Einbeziehung
der bereits vereinbarten Gehaltserhöhungen – und jetzt kommt der wesentliche
Halbsatz –, wobei dies keine Deckelung auf dem Niveau des Bundesvoranschlags
2000 bedeutet. Daher geht dieses Paktum über den Antrag der GRÜNEN hinaus, und
auch aus diesem Grund werden wir dem hier nicht zustimmen.
Der Herr Lhptm Häupl hat
bereits berichtet, dass die Landeshauptleutekonferenz einstimmig beschlossen
hat – und wir kennen die Mehrheitsverhältnisse dort, dort gibt es zwei
Sozialdemokraten, sechs Landeshauptleute der ÖVP und einen Landeshauptmann der
Freiheitlichen Partei, und es wurde einstimmig festgestellt –, dass die neuen
Bedingungen so nicht akzeptiert werden. Wenn du, lieber Kollege Strobl, der
Meinung bist, dass jetzt der Häupl das Match gewinnen muss, dann, denke ich,
kannst du ja unterstützend wirken, indem du den sechs Kollegen
Landeshauptmännern das auch weiterleitest, dass das hier sein soll.
Gestern hat es bereits
Gespräche gegeben, und gestern war es auch erstmals der Fall, dass der Herr
Finanzminister Grasser durchaus bereit war, hier Gespräche zu führen. Ich bin
gespannt, wie das hier weitergeht.
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