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Landtag, 19. Sitzung vom 29.01.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 48

 

Rathaus): Zunächst einmal, es kann schon sein, dass ich mich verhört habe zuerst. Aber bei Ihren Ausführungen ist es darum gegangen, ob Projekte im Nationalpark oder außerhalb. Ein Autobahnprojekt, Straßenprojekt im Nationalpark ist nicht möglich, weil sonst würde es dem Verschlechterungsverbot (Redner betont den letzten Wortteil.) widersprechen. Ich möchte aber gerne noch einmal diesen Satz zitieren, der sozusagen vorgelegt wurde, und zwar im Anhang. Es ist die Stellungnahme der MA 22 zur vorliegenden Machbarkeitsstudie einer Brückenvariante. Noch einmal: Die Betreiber, das heißt ASFINAG, ÖSAG, haben von vornherein ausgeschlossen, dass es eine Tunnelvariante gibt, sondern nur eine Brückenvariante möglich ist. Das wurde uns dort gesagt und zwar beim Rat der Sachverständigen, aber auch in den Pressemeldungen. Und da steht wörtlich noch einmal: Die S1 beansprucht in Form einer Brücke - also S1-Lobauautobahn - beansprucht in Form einer Brücke und anschließend als Rampe den Nationalpark in einer Gesamtlänge von 160 Meter Länge und 7 Meter Breite, und so weiter und so weiter. Das heißt, wenn das so ist, kann diese Brücke nicht genehmigt werden. Und zwar ganz egal, was dann im UVP-Gesetz steht, sondern es ist jetzt davon auszugehen, dass eine Donauquerung in Form einer Brücke an dieser Stelle nicht möglich ist. Das ist die Aussage der MA 22. Sie haben sich da ein bisschen bedeckt gehalten. Aber die Frage, die dazu passt, ist: Es ist ja natürlich auch eine zweite Autobahn geplant in diesem Gebiet, und zwar die Raffineriestraße, das heißt, eine Verlängerung der A 22. Was ich von Ihnen jetzt gerne hören würde, ist: Welche Gefahren drohen dem Nationalpark durch den Bau, oder eigentlich den Ausbau der jetzigen Raffineriestraße zu einer vierspurigen Autobahn plus Pannenstreifen oder sechsspurigen Autobahn plus Pannenstreifen während der Bauphase und in der Betriebsphase? Das hätte ich gerne gewusst, und was Sie dagegen unternehmen werden. (Abg Dr Herbert Madejski: Sie wird gar nichts machen!)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin bitte!

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Wie bereits in meinen Ausführungen sehr ausführlich behandelt: Es gibt noch keine Trassenvariante, die zur Prüfung vorgelegt wurde. Die Arbeiten, die die MA 22 durchführt, die Arbeiten, die der Rat der Sachverständigen durchführt, sind als Vorbereitung zu sehen, um hier rechtzeitig alle Argumente einfließen zu lassen. Es gibt also noch keine Trassenvariante. Fest steht, jedenfalls nach den strengen Bestimmungen des Nationalparkgesetzes, dass durch kein Vorhaben, wie auch immer, die Zielsetzungen des Nationalparks wesentlich beeinträchtigt werden dürfen. Das heißt, durch kein Vorhaben darf der Nationalpark beschädigt werden. Und ich gehe davon aus, dass hier die MA 22 sicherlich sehr streng darauf achten wird, und ich werde mich dann besonders bei der Trassenvariante dafür einsetzen, dass hier der Schutz des Nationalparks an oberste Stelle gereiht wird.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke, wir kommen zur zweiten Zusatzfrage. Herr Abg Parzer bitte.

 

Abg Robert Parzer (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Ja, danke einmal Frau Stadträtin für die längere Ausführung.

 

Dass die Trasse noch nicht fixiert ist, wissen wir alle und auch, dass es heute vergebliche Mühe wäre, darüber zu reden, weil wir noch nicht wissen, um was es wirklich geht. Ob die Trasse jetzt mit Brücke oder mit Tunnelvariante kommt, das wird sich alles noch ganz genau entscheiden.

 

Meine Frage geht überhaupt dahin, wir brauchen eine Autobahn, wir wissen das, wir sind für diese Autobahn. Es gibt einen wahnsinnigen Verkehr, oder Verkehrsaufkommen in der Donaustadt. Ich sehe nicht ein, dass wir in der Donaustadt den Kopf hinhalten müssen, weil viele, viele andere, die nicht dort wohnen, das gar nicht wissen, was sich da abspielt. Das ist das eine.

 

Aber das Zweite ist, ich möchte von Ihnen gerne wissen, welche Lärmschutzmaßnahmen will man bauen, um den Verkehrslärm, der durch diese sechste Donauquerung entstehen könnte, möglichst gering zu halten, wo immer die Trasse dann kommt.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin!

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Genau darum geht es bei diesen Bewilligungsverfahren. Bei diesen Bewilligungsverfahren geht es nämlich darum, Vorgaben festzulegen, hier entsprechende Bestimmungen zu erlassen, die den Schutz des Nationalparks sicherstellen. Das heißt, der Nationalpark, die Zielsetzungen des Nationalparkgesetzes, dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Dazu gehören natürlich auch technische Maßnahmen und solche technische Maßnahmen sind sicherlich auch entsprechende Lärmschutzmaßnahmen, die hier vorgeschrieben werden müssen, um den Zielsetzungen des Nationalparks auch zu entsprechen. Aber wie gesagt, die Planungen liegen noch nicht vor.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Dankeschön. Wir kommen zur dritten Zusatzfrage. Frau Abg Reinberger, bitte.

 

Abg Brigitte Reinberger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!

 

Sie haben gesagt, Sie seien dem Herrn Bürgermeister im Wort. An sich sollten wir Stadtpolitiker der Bevölkerung im Wort sein. Und wie Kollege Parzer gesagt hat, gibt es weite Teile der Bevölkerung in Wien, die jetzt schon durch den Transitverkehr, durch den Schwerverkehr quer durch die Stadt, in ihrer Lebensqualität, in der Umweltqualität, massiv belastet sind, und das wird sicher in Zukunft mit der EU-Osterweiterung noch massiv zunehmen.

 

Bei aller Wertschätzung für den Nationalpark und selbstverständlich sind auch wir dafür, dass alles getan wird, die Schutzziele des Nationalparks so weit wie möglich einzuhalten - in diese Richtung ist auch die Zusatzfrage meines Kollegen Blind in der vorherigen Anfrage gegangen - geht meine Frage dahin: Werden Sie offensiv tätig werden und werden Sie nicht erst sozusagen auf Pläne von Antragstellern reagieren, und können Sie sich

 

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