Landtag,
19. Sitzung vom 29.01.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 33 von 48
Annonce mit Telefonnummer, Zeit und Ort des Öffnens
im Negligé und was sonst auch noch und erst dann dürfen sie die Türe aufmachen.
Und heute machen sie das sowieso mit dem berühmten Gassatz. Davor feist du
niemanden, im Gegenteil. Es ist besser geregelt, auch wenn du es nicht
verstehen willst. (Aufregung bei Abg Dr Monika Vana.)
Man kann sich natürlich die Rechtsfrage stellen, ob
man die Güter abzuwägen hat. Das ist auch getan worden. Es ist falsch so zu
tun, als ob auch nicht wir das abgewogen hätten, denn gerade bei uns ist das
liberale Prinzip des Hausrechts aus dem Staatsgrundgesetz 1867 und so
weiter zu beachten. Das ist ja gar keine Frage. Aber in dem Fall trifft es
einfach nicht zu und wir müssen der Polizei diese Möglichkeit einräumen, wenn
wir wollen, dass sie vollzieht.
Nur wir sind uns gar nicht sicher, dass die Polizei
wirklich vollziehen will und da komme ich jetzt wieder zum Kollegen Ulm. Also
Kollege Ulm, wenn Sie sich die Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres
durchgelesen haben - und davon gehe ich aus, Sie machen das immer, Sie sind ein
ordentlicher Mensch -, dann müssten Sie eigentlich zu dem Eindruck kommen, dass
die das Gesetz gar nicht vollziehen wollen! Sie sagen uns auf jeder dritten
Seite versteckt, dass wir eigentlich Deppen sind, weil wir die Rechtsordnung nicht
kennen und dass das nicht ihre Aufgabe ist. Ich hätte das zuerst gar nicht für
möglich gehalten und deswegen lese ich es Ihnen vor, damit Sie es auch sicher
glauben, zum Beispiel die besondere Verbotszone § 4 Abs 3, eine
Verordnung, die es heute schon gibt. Ich habe sie da mit, weil es so schwer
ist, sie zu bekommen. Die Bundespolizeidirektion Wien hat diese Verordnung mit
den besonderen Verbotszonen schon erlassen, nur es kennt sie offensichtlich
keiner oder fast keiner der Polizisten. Da sind nämlich Gebiete geregelt, wo
gar keine Prostitution ausgeübt oder angebahnt werden dürfte. Dort passiert das
aber täglich und ich sehe keinen Polizisten, der tätig wird! Sie kennen die
Verordnung nicht! Entweder dürfen sie sie nicht kennen oder man sagt sie ihnen nicht
oder man hat mit irgendwem Absprachen. Ich weiß es nicht. Es gibt diese
Verordnung. Sie wird nicht vollzogen und das passt ins Bild mit dem, was uns
das Bundesministerium für Inneres nahezu wortident mit der
Bundespolizeidirektion Wien zurückschreibt. Sie schreiben uns nämlich im
Hinblick auf diese Bestimmung der besonderen Verbotszone: "Eine Belastung
der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes mit sogenannten artfremden
Tätigkeiten, also mit Aufgabenstellungen, die nicht im Zusammenhang mit den Kernaufgaben
der Sicherheitspolizei stehen, kann nicht in Betracht gezogen werden."
Was heißt das? Das heißt, sie wissen, es gibt ein
Gesetz, sie wissen, dass sie selbst dazu eine Verordnung erlassen haben, sie
wissen, dass das zu vollziehen wäre und sagen, das ist eine artfremde
Tätigkeit, damit haben wir nichts zu tun. Wir sind zwar ein bissel Polizei,
aber nicht dort, wo wir auch Polizei sein können, weil wir nicht wollen. Das
ist ein Kasperltheater! (Aufregung bei Abg Dr Wolfgang Ulm.) Das ist
inakzeptabel! Diese Vorgangsweise des Innenministeriums und der
Bundespolizeidirektion Wien ist inakzeptabel! Daher wird man über die
besonderen Verbotszonen nachdenken müssen. Die Bezirke werden in diesem
Zusammenhang der BPD Wien klar sagen müssen, was sie an Verbotszonen haben
wollen. Und es wird unsere Aufgabe sein, darauf Obacht zu geben, dass die
Bundespolizeidirektion Wien vollzieht und wenn sie nicht vollzieht, uns immer
wieder an den Innenminister zu wenden, so wie wir es mit unseren Anträgen tun.
Ich bringe daher noch einen Resolutionsantrag ein,
der sich mit dieser Frage beschäftigt, nämlich mit der Kontrolle der
bestehenden besonderen Verbotszonen und mit der Diskussion mit den Bezirken
über neue, weil die Verordnung sicher überarbeitet gehört - dort sind Gebiete
drinnen, wo schon lange keine Prostitution mehr angeboten wird, daher könnte
man die vermutlich heraus nehmen - und auch mit der Frage, wie viel
Vollzugsorgane man dazu braucht. Wer daran vorbei geht, der gibt eigentlich dem
Gesetzesbruch Vorschub und das hätte ich mir von Ihnen, Kollege Ulm, nicht
erwartet! (Beifall bei der FPÖ.)
Die Bundespolizeidirektion geht in ihrer
Stellungnahme aber auch von der Geheimprostitution aus und sagt, dass die so
schwierig zu bekämpfen ist. Geheimprostitution ist ja nicht, dass in
irgendwelchen kleinen Zirkeln, die man nicht genau kennt und wo man nicht weiß,
wer da dabei ist, Prostitution ausgeübt wird. Die überwiegende Zahl der
Geheimprostitution bedarf der Öffentlichkeit in Form von Anbietung entweder auf
der Straße, weil sie illegal ist, geheim irgendwo, wo sie nicht stehen dürfte,
oder meistens in den Wohnungen. In diese Wohnungen kommt man ja nicht per
Zufall! Da gibt es ja nicht irgendwelche geheimen Listen, die von einem zum
anderen weitergegeben werden, damit man weiß, wohin man sich zu wenden hat. Das
steht alles in der Zeitung! Annonce, Telefonnummer und wenn Sie anrufen, können
Sie Zeit und Ort vereinbaren! Ich meine, ich weiß schon, dass Sie das nicht
müssen, ich muss das auch nicht, aber Sie könnten es und die Polizei könnte
dieser Frage nachgehen und sie tut es nicht! Und sie tut es nicht, weil
1. sie zu wenig Personal hat,
2. sie offensichtlich im Sinne ihrer Vorgesetzen
sagt: „Artfremde Tätigkeit, da mischen wir uns nicht ein,“ und
3. es vielleicht die eine oder andere Absprache mit
wem auch immer gibt. Wobei ich diese Absprachen vielleicht dort noch verstehe,
auch wenn es am Rande der Legalität ist, wo es darum geht, den normierten
Vorgang, das heißt den geregelten Vorgang dort, wo alles angemeldet ist und das
Gesetz immer eingehalten wird, zu fördern und dort, wo Gesetzesverstöße sind,
das noch besser ahnden zu können. Das ist an sich in Ordnung. Das mag uns von
unserem Rechtsprinzip her nicht gefallen, aber das ist grundsätzlich in
Ordnung, weil man das anders leider nicht in den Griff bekommt.
Daher wird die Nagelprobe sein, ob
ihr als ÖVP das Gesetz eigentlich vollziehen wollt oder nicht oder ob ihr euch
dieser Stellungnahme der Bundespolizeidirektion einfach anschließt und sagt:
„Artfremde Tätigkeit -
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