Landtag,
19. Sitzung vom 29.01.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 42 von 48
entspricht dem Bienenflug. Bei optimaler Verteilung der Biobetriebe über ein Bundesland könnte ein solches Gesetz indirekt auch ein Gentechnikverbot für ein ganzes Bundesland bedeuten.
Ich stelle daher gemeinsam mit meinen Kollegen
folgenden Beschlussantrag:
"Der Wiener Landtag wolle beschließen, die
zu-ständigen Stellen mögen ein Gentechnikgesetz nach Kärntner Vorbild
erarbeiten. Durch ausreichend große gentechnikfreie Schutzzonen sollen
biologisch-wirtschaftende Betriebe vor den Einflüssen von gentechnisch behandeltem
beziehungsweise verändertem Saatgut und ähnlichen Einträgen geschützt werden.
Dadurch und durch eine hoffentlich weiter steigende Zahl an Biobetrieben könnte
den Wiener Konsumentinnen und Konsumenten in Zukunft eine Versorgung mit
gentechnikfreien Lebensmitteln aus Wien sichergestellt werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses
Antrags an den amtsführenden Stadtrat für Umwelt beantragt." (Beifall
bei der FPÖ.)
Zum Schutz der Natur bedarf es natürlich auch der Kontrolle,
denn noch so bemühte Bürger und Bürgerinnen machen natürlich auch Fehler oder
halten sich nicht immer an alle Vorschriften. Neben diversen Behörden und
Organisationen leistet hier meines Erachtens eine Institution hervorragende
Arbeit. Ich erwähne sie deshalb immer wieder gerne lobend, weil die Mitarbeiter
dieser Organisation ehrenamtlich tätig sind und das, denke ich, in der heutigen
Zeit etwas ganz Besonderes ist. Ihr Lohn ist daher unsere Akzeptanz und unsere
Anerkennung. Es ist mir deshalb ein großes Anliegen, der Wiener Naturwacht –
von dieser Organisation spreche ich – das entsprechende Gehör und ein
Stimmrecht im entsprechenden Gremium zu verschaffen.
Wie schon gesagt, die Wiener Naturwacht leistet einen
wichtigen Beitrag zur Umsetzung beziehungsweise Einhaltung des
Naturschutzgesetzes. Ihre Zusammenarbeit mit der Stadt Wien, insbesondere der
MA 22, erhielt eine neue Grundlage. Es werden nun konkrete
Zielvereinbarungen geschlossen und diese ehrenamtlichen Naturwächter erhalten
eine entsprechende Ausbildung und Schulung. Es ist daher aus Sicht der
Freiheitlichen nur ein weiterer logischer Schritt, einem Vertreter der
Naturwacht anstelle des bisherigen Besucherstatus Sitz und Stimme im
Naturschutzbeirat einzuräumen, um auch dort aktiv für die Belange des
Naturschutzes mitarbeiten zu können.
Ich stelle daher gemeinsam mit meinen Kollegen den
Beschlussantrag:
"Der Wiener Landtag möge beschließen:
Der Naturschutzbeirat möge um ein von der Wiener
Naturwacht entsendetes Mitglied mit Sitz und Stimmrecht erweitert werden."
Auch hier ersuche ich um Zuweisung an den Ausschuss. (Beifall
bei der FPÖ.)
Ich danke den Dienststellen für den
Naturschutzbericht 2002 und vor allem für die Aktivitäten, die sie in
diese Richtung gesetzt haben. Wir werden daher den Bericht zur Kenntnis nehmen,
wie gesagt, als Dokumentation der Arbeitsleistung. Ich ersuche, unseren
Anträgen positiv gegenüberzustehen und sie wohlwollend zur Kenntnis zu nehmen. (Beifall
bei der FPÖ.)
Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gemeldet
ist Herr Abg Hufnagl. Ich erteile es ihm.
Abg Heinz Hufnagl (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Herr Landtagspräsident!
Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren des Wiener Landtags!
Vorweg, um auf die Vorrednerin einzugehen: Ich kann
mir vorstellen, dass beide Anträge einer seriösen Würdigung im Umweltausschuss
zugeführt werden und empfehle daher die Zustimmung heute im Wiener Landtag,
sowohl was die Aufwertung des bisherigen kooptierten Mitglieds der Naturwacht betrifft
als auch die Frage, ob es gelingt, juridisch klug die Frage des Verbots der
Ausbringung von gentechnisch veränderten Organismen auch im Wiener Rechtsjargon
unterzubringen. Ich meine, dass das über die Brücke
"Natura-2000-Gebiete" durchaus denkbar sein sollte.
Wien als urbane Metropole und Bundeshauptstadt wird
in der öffentlichen Wahrnehmung vor allem mit Begriffen wie Kunst, Kultur,
historische Schönheiten auf der einen Seite, aber auch moderne Wirtschaft,
Technologien, Tourismus und vor allem ein vorbildliches Sozial- und
Gesundheitswesen auf der anderen Seite assoziiert.
Was veranlasst nun den Wiener Landtag, vor allem auch
im Gesichtspunkt der ständigen Überprüfung der Effizienz unserer politischen
Arbeit, sich Jahr für Jahr mit dem Naturschutzbericht auseinander zu setzen?
Ist es die Vollziehung des § 34 Abs 2 des Wiener Naturschutzgesetzes,
der die Befassung mit diesem jährlichen Naturschutzbericht obligatorisch
vorsieht? Ist es die Anerkennung der Naturschutzbehörde, die als eigenes
Referat in der MA 22 angesiedelt ist? Ist es die Tatsache, dass die Hälfte
des Wiener Stadtgebiets nicht nur durch unterschiedliche Flächenwidmungen grün
determiniert ist, sondern auch die Hälfte des Wiener Stadtgebiets als
Grünfreiraum konkret erlebbar ist? Liegt es am erfreulichen Faktum, dass ein
Drittel der 414,8 Quadratkilometer der Bundeshauptstadt besondere
Schutzstellungen genießt, vom einfachen Naturdenkmal über ökologische
Entwicklungsflächen, über Landschafts- und Naturschutzgebiete zu dem für eine
Metropole wohl einmaligen Phänomen eines Nationalparks, von dem man sagen kann,
dass er mitten in die Zentren der Stadt hereinreicht? Oder ist es auch die
Wertschätzung gegenüber der Wiener Landwirtschaft, die einen überraschend hohen
Flächenanteil von 20 Prozent des gesamten Stadtgebiets nutzt und langsam,
aber doch stetig – es wurde von Vorrednern schon angesprochen – der Anteil des
biologischen Landbaus in Wien steigt, wobei vor allem die Vorreiterrolle der
MA 49 mit ihrem Landwirtschaftsbetrieb zu erwähnen ist?
Meine Damen und Herren, es ist von
all dem sehr viel und nichts für sich allein. Es ist aber vor allem der
Ausdruck des erklärten Willens der Wiener Sozialdemokratie, die natürlichen
Lebensgrundlagen dieser herrlichen Stadt bestmöglich abzusichern und damit die
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