«  1  »

 

Landtag, 20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 56

 

(Beginn um 9.01 Uhr.)

 

Präsident Johann Hatzl: Die 20. Sitzung des Wiener Landtags ist eröffnet.

 

Entschuldigt ist die Frau StRin Mag Vassilakou, die Frau Abg Korosec, die Frau Abg Ringler und die Frau Abg Trammer.

 

Wir sind bereits bei der Fragestunde.

 

Die 1. Frage (FSP/00923/2004/0001-KSP/LM) wurde von Herrn Abg Mag Andreas Schieder (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats) gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet: Im Jahr 2001 wurde von der Landesregierung das Landschaftsschutzgebiet Hernals beschlossen. Welche Schutzgebiete nach dem Wiener Naturschutzgesetz sind in nächster Zeit geplant?

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Sie haben gefragt, welche Maßnahmen wir im Bereich Landschaftsschutz in Wien setzen. Wien ist Umweltmusterstadt und die Wiener lieben ihre Stadt. Das haben die jüngsten Untersuchungen gezeigt. 95 Prozent der Wienerinnen und Wiener schätzen ihre Stadt. Und die letzte Untersuchung, international gesehen, hat ergeben: Wien liegt unter den Top 3 im Hinblick auf Lebensqualität. Warum das so ist? Das liegt einfach daran, dass Wien einen hohen Grünanteil hat und dieser Grünanteil im Erholungsgebiet einfach geschützt werden muss. Dieser Erholungsraum muss gewahrt werden.

 

In den letzten Jahrzehnten hat es sich die Stadt Wien zum Ziel gemacht, genau diese Grünbereiche im Hinblick auf ihre Schutzwürdigkeit zu kontrollieren und zu überprüfen. Es geht hier darum, dass die Lebensgrundlagen gesichert werden und die biologische und die landschaftliche Vielfalt Wiens als Landschaftsschutzgebiet und auch der Quellschutz erhalten bleiben. Die Naturschönheiten Wiens müssen einfach erhalten bleiben und damit das auch sichergestellt ist, einem hohen Schutz unterstellt werden. Das sind wir unserer Nachwelt einfach schuldig. Bereits jetzt sind rund neun Prozent des gesamten Wiener Raums unter Landschaftsschutz gestellt. Wenn man die gesamten Schutzgebiete Wiens ausweist, kommt man auf einen Bereich von rund 30 Prozent. Also das heißt, ein Drittel von Wien ist unter den höchsten Schutzcharakter gestellt. Dadurch werden die Erholungsräume gesichert und die grüne Lunge Wiens wird auch für die Nachwelt erhalten bleiben.

 

Was macht es nun mal aus, warum hier ein Landschaftsschutzgebiet als Landschaftsschutzgebiet auch auszuweisen und zu erhalten ist? Die typischen Landschaften gilt es zu erhalten, die Kulturlandschaften von historischer Bedeutung gilt es zu schützen und vor allem ist die naturnahe Erholung der Wienerinnen und Wiener sicherzustellen.

 

Es geht hier in weiterer Folge um eine Erweiterung des Naturschutzes, um eine Ausweitung des Naturschutzes in gesamten Raum Wiens. Daher hat die MA 22 hier Untersuchungen angestellt, ganz besonders in Penzing und in Ottakring. Hier werden bereits jetzt Verordnungsentwürfe vorbereitet und im 1. Quartal werden diese Verordnungsentwürfe der Landesregierung vorgelegt werden. Das heißt, es geht hier darum, den Naturschutz, den gelebten Naturschutz in gebietsbezogenen Naturschutz in Wien auszuweiten. Rund 14,6 Prozent des gesamten Stadtgebiets von Wien werden damit dann unter Landschaftsschutz gestellt sein. Das bedeutet, dass hier in diesen Gebieten der Bestandsschutz gesichert und gewahrt ist und diese Schutzgebiete, diese Schutzziele dann auch nicht mehr beliebig aufgehoben werden können. Das heißt, das ist ein nachhaltiger Schutz, ein nachhaltiger Umweltschutz, ein gelebter Umweltschutz. Es geht hier im Bereich des Landschaftsschutzes nicht um eine Konservierung des Gegebenen, sondern es geht um eine Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts des gesamten Naturhaushalts, denn wir wissen, wenn ein Naturraum einmal zerstört ist, dann ist es sehr schwierig, diesen Naturraum wieder herzustellen. Daher ist es unsere Aufgabe, unsere Pflicht, diese Naturräume zu schützen.

 

Bezogen auf Penzing: Rund 34 Quadratkilometer umfasst dieser Bereich Penzing, davon sind 21 Quadratkilometer Grünfläche. Welche Bereiche sind hier besonders schützenswert? Ja, rund ein Drittel des Wienerwaldanteils befindet sich in Penzing und das heißt, diesen Bereich Wienerwald, aber auch die Steinhofgründe, das Mauerbachtal und die Hohe Wand-Wiese gilt es verstärkt zu schützen. Eine Besonderheit hier sind sicherlich die Wienerwaldwiesen wie die Pfeiffengraswiese, das Naturdenkmal Salzwiese, aber natürlich auch die Magerwiesen auf der Sophienalpe und am Satzberg. Eine ganz große Besonderheit und Österreich weit einzigartig sind die Kopfweidenbestände auf den Steinhofgründen. Auch die sind heute kaum mehr in Österreich oder international anzutreffen.

 

Wenn nunmehr dieses Landschaftsschutzgebiet gesetzlich verordnet wird, bedeutet das, dass rund 60 Prozent der Bezirksfläche des gesamten 14. Bezirks als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind, das bedeutet, der gesamte Wald- und Wiesenbereich des Wienerwalds.

 

Zum Landschaftsschutzgebiet Ottakring: Hier wird eine Neuabgrenzung erfolgen, das heißt, hier gilt es insbesondere den Weinbau, also die Wahrung des besonderen Landschaftscharakters im Weinbau zu erhalten. Heute noch werden sechs Hektar Rebflächen bewirtschaftet. Der Ottakringer Wald ist auch eine Besonderheit. Besonders die Eichenvorkommen sind hier zu schützen und auch das Naturwaldreservat Moosgraben ist auch jetzt schon durch hohe Beliebtheit ausgezeichnet.

 

Im Bereich des Wienerwalds: Auch hier gibt es Besonderheiten im Bereich der Wiesen wie etwa die Kreuzeichenwiese und die Steinbruchwiesen.

 

Also beim gesamten Landschaftsschutz geht es nun darum, die Artenvielfalt bei Pflanzen und Tieren zu erhalten wie zum Beispiel den Steinkrebs oder die

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular