Landtag,
20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 56
der Innenrevision mit dem nun ja auch in der Öffentlichkeit bekannten Ergebnis gesetzt worden. Meine Haltung dazu habe ich soeben auch erläutert.
Ich persönlich halte von Anlassgesetzgebung überhaupt
nichts. Mir geht es bei dieser Frage des Antidiskriminierungsgesetzes des
Landes darum, den klaren politischen Willen erkennen zu lassen, dass wir an der
Umsetzung einer EU-Richtlinie Interesse haben.
Präsident Johann Hatzl: Frau Abg Schöfnagel.
Abg Barbara Schöfnagel
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr
geehrter Herr Bürgermeister!
Ich kann also an das, was Sie gesagt haben und was
der Vorredner gesagt hat, anschließen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass
diese Vorfälle, so wie sie jetzt momentan am Tisch liegen, wirklich
stattgefunden haben und ich denke, das Antidiskriminierungsgesetz ist sehr
wichtig. Aber was tun Sie beziehungsweise was wird gemacht, damit es sich nicht
ins Gegenteil verkehrt? Genau das, was Sie gesagt haben, meine ich auch:
Antidiskriminierung ist ganz, ganz wichtig, aber es darf doch nicht so sein,
dass jetzt dann Beamte aufgrund anonymer Anzeigen plötzlich verurteilt werden,
verfolgt werden und in ihrer Dienststelle Schwierigkeiten bekommen.
Also was tun Sie, um diese Angestellten und diese
Mitarbeiter zu schützen?
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl:
Frau Landtagsabgeordnete!
Die Frage ist so schwierig wie auch einfach zu
beantworten: Standfestigkeit zeigen, inhaltlich, indem ich hier keinen Zweifel
aufkommen lassen will, dass ich gegen Diskriminierungshandlungen und verbale
Diskriminierung hart auftrete, ganz sicherlich aber auch dort, wo aus meiner
Sicht gesehen eher eine Verfolgungshandlung gesetzt wird, auch hart dagegen
auftrete. Wo Menschen unschuldig sind, auch meinem Empfinden nach, und ein
Bericht wie dieser auch vorliegt, verdienen sie es auch, dass der Bürgermeister
zu diesen Mitarbeitern steht.
Präsident Johann Hatzl: Frau Abg
Jerusalem.
Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub
im Rathaus): Herr Landeshauptmann!
Nur damit wir immer über dieselbe Sache sprechen,
möchte ich kurz aus dem Vorwurf zitieren: Als die Leiterin des Jugendamts ins
Kompetenzzentrum kam, waren dort 30 AsylwerberInnen mit dunkler Hautfarbe anwesend.
Der Anblick dieser Gruppe, so wird behauptet, versetzte die Beschuldigte
sichtlich in Rage. Sie begann laut zu schreien, lief nervös auf und ab und es
war wörtlich auch für amtsfremde Personen folgende Äußerung klar zu verstehen:
„Diese Arschlöcher vergiften unsere Kinder mit Drogen.“ Bei der Befragung ging
es darum, ob die anwesenden MitarbeiterInnen diesen Vorfall bestätigen oder
aber sagen: „So war es nicht.“ Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben diese
Aussage bestätigt und es geht ja jetzt wohl auch darum, diese Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter zu schützen, die so viel Rückgrat gezeigt haben und so viel Mut
hatten, diese Aussage auch tatsächlich zu bestätigen.
Mich würde aber nun interessieren, ob Sie als
Landeshauptmann - und das frage ich Sie jetzt auch - diese Äußerung und diesen
Vorfall, so er stattgefunden hat, als rassistisch bezeichnen: Ja oder nein?
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl:
Sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Sie zitieren einmal mehr die anonyme Anzeige, so wie
Sie es in der Anfrage auch getan haben und so wie sie auch von wem immer
öffentlich publiziert wurde. Sie zitieren nicht dazu, jedenfalls nicht
vollständig, Berichte und Revision und Erkenntnis der Revision, denn in der
Tat... (Abg Susanne Jerusalem: Und woher?) Also das ist sogar in den
Zeitungen gestanden und ich lese solche Sachen ohnehin früher in den Zeitungen
als bis ich sie selber bekomme. Wie werden sie wohl dorthin gekommen sein? (Heiterkeit
bei der SPÖ.) Also sei dem wie dem auch sei, mir ist es ja im Prinzip auch
egal.
Die
Mitteilung der Revision ist eindeutig: Es konnte dieser Vorfall weder
verifiziert noch falsifiziert werden. Es haben also ganz offensichtlich nicht
alle Mitarbeiter das bestätigt, sondern nur einige, die offensichtlich auch die
anonyme Anzeige geschrieben haben. Wenn einem Mitarbeiter ein derartiger
Vorfall bekannt wird, dann verstehe ich die Anonymität nicht! Wenn ich meine,
hier einen Rassismusvorwurf aufgrund einer mir bekannt gewordenen Tatsache erheben
zu müssen, dann werde ich doch wohl auch dazu stehen können, dass ich dies auch
entsprechend aufzeige. Was soll denn hier dabei die anonyme Anzeige? Also da
bitte ich, nicht böse zu sein.
Ich halte - um Ihre Frage zu beantworten - einen
solchen Vorfall, wenn er irgendwo stattfindet, für verurteilungswürdig und für
rassistisch und billige so etwas überhaupt nicht. Aber ich sage Ihnen
gleichzeitig auch dazu: Ich werde Leute davor schützen, dass sie verfolgt
werden, wenn sich für mich auch persönlich ganz eindeutig herausstellt, dass es
einen derartigen Vorfall gar nicht gegeben hat! (Beifall bei der SPÖ und der
FPÖ.)
Präsident Johann Hatzl: Wir kommen zur 3. Frage (FSP/00925/2004/0001-KVP/LM).
Sie ist vom Herrn Abg Gerhard Pfeiffer (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien) gestellt
und an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Finanzen,
Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke gerichtet: Die Parkscheibe ist laut
Rechtslage als anwenderfreundliches und kostensparendes Nachweisinstrument
vorgesehen. Werden Sie sich angesichts dieser Tatsache für die Einführung der
Parkscheibe als kostengünstiges Kontrollinstrument für das 10-Minuten-Abstellen
eines KFZ in Kurzparkzonen - wie sie derzeit für das m-parking in Verwendung
ist - einsetzen?
Ich bitte um die Beantwortung.
LhptmSt Dr Sepp Rieder: Herr
Landtagsabgeordneter! Herr Kollege Pfeiffer!
Ich möchte eine Vorbemerkung
machen: Ich respektiere wirklich Ihr unermüdliches Engagement für eine
Renaissance der Parkuhr oder Parkscheibe und ich teile
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