Landtag,
20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 56
eines Landes-Antidiskriminierungs-Gesetzes. Zum Vergleich: In Oberösterreich wurde dieses unter grüner Regierungsbeteiligung innerhalb der ersten 100 Tage zur Begutachtung ausgeschickt. Wann, Herr Landeshauptmann, wird das Wiener Landes-Antidiskriminierungs-Gesetz endlich in die Begutachtungsphase kommen?
Ich bitte um die Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr
geehrte Frau Abgeordnete!
Ich will zunächst einmal davon absehen, dass ich das
Beispiel, das Sie in Ihrer Anfrage einleitend erwähnt haben, als keineswegs
geeignet ansehe, um Antidiskriminierungsgesetze zu begründen. Desgleichen will
ich mich jetzt auch über Oberösterreich nicht äußern, weil ich mich nicht in
die inneren Angelegenheiten eines befreundeten Bundeslandes einmischen will,
sondern ich will mich darauf konzentrieren, Ihre Frage zu beantworten, weil ich
dies durchaus positiv tun will.
Die Bundesländer haben sich, wie Sie wissen, darauf
verständigt, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie durch den Bund zu erfolgen
hat und dies als Vorgabe zu geben ist. Die Aussendung eines Gutachtens, eines
entsprechenden Entwurfs, ist auf Kritik der Bundesländer, auch der NGO’s,
gestoßen und die Frau Stadträtin hat daher in Auftrag gegeben, ein
entsprechendes Landesgesetz vorzubereiten gemäß der EU-Richtlinie zur
Antidiskriminierung und desgleichen eine Novelle des Dienstrechts in Erfüllung
auch dieser EU-Richtlinie. Diese Vorarbeiten sind in absehbarer Zeit
abgeschlossen. Es werden dann im Gegensatz zu dem, was bisher im Bund in Form
von Runden Tischen passiert ist, auch die NGO’s in diesen
Gesetzvorbereitungsprozess eingebunden und ich denke, dass wir noch im April
mit diesem Landesgesetz in die interne und externe Begutachtung gehen können.
Ich bin mir dessen bewusst, dass dieses Landesgesetz nicht
wie die Novelle zum Dienstrecht materiellere Begründungen hat, aber dass dieser
Gesetzesentwurf in hohem Ausmaß deklaratorischen Charakter hat, wie das
aufgrund der österreichischen Gesetzeslage ein Landesgesetz zu diesem Thema nur
haben kann. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass ich einen sehr festen
Willen habe, diese deklaratorische politische Willensäußerung auch zu setzen.
Also um den Zeitablauf auch noch einmal klar zu stellen: Wir werden noch im
April in externe und interne Begutachtung gehen.
Präsident Johann Hatzl: Frau Abg
Jerusalem.
Abg Susanne Jerusalem
(Grüner Klub im Rathaus): Ich
denke, mit einem Antidiskriminierungsgesetz würden wir uns jetzt in diesem
Fall, Rassismusfall, sag’ ich einmal, bezüglich der Jugendamtsleiterin sehr wohl
sehr viel leichter tun. Jetzt haben wir aber noch keines und müssen dennoch den
Fall aufklären.
Es gab von zwei Leuten der Kompetenzstelle eine
Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Interne Revision hat
dann befunden, an der Sache ist soweit nichts dran, da gäbe es widersprüchliche
Aussagen. Das ist als Klärung der Sachlage noch nicht befriedigend. Es gibt
aber Protokolle dieser Befragung und ich bin der Meinung, dass es nach unserem
Gemeinderatsbeschluss, den wir ja auch gefasst haben, notwendig ist, den
Abgeordneten diese Protokolle vorzulegen. Ich bin daher der Meinung, dass die
Protokolle, die von den befragten Mitarbeiterinnen unterzeichnet sein müssen,
vorgelegt werden müssen.
Ich frage Sie jetzt: Werden Sie als Landeshauptmann
dafür sorgen, dass die Protokolle der Befragung unterzeichnet und durchaus in
anonymisierter Form den Mitgliedern des Ausschusses vorgelegt werden?
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Das kann
ich Ihnen so in dieser Fragestunde nicht zusagen. Was ich Ihnen zusagen kann,
ist, dass ich diese Frage einer Rechtsprüfung unterziehen lasse, denn Sie
können von mir nicht verlangen, dass ich gerade in diesen Bereichen
rechtskonforme Handlungen auch in Form von Anordnungen setze. Das kann ich zur
Stunde nicht sagen.
Aber eines möchte ich schon auch sagen: Ich bin mit
dem Bericht der Innenrevision, deren Qualität der Arbeit ich kenne, durchaus
insofern zufrieden, weil ich weiß, wie die arbeiten und der Bericht mir nunmehr
auch vorliegt. Ich verhehle nicht, dass ich die Abteilungsleiterin seit
geraumer Zeit kenne, ihre grundsätzlichen Einstellungen auch zu diesen Fragen
kenne und ich mir daher persönlich auch nicht vorstellen kann, dass sie die
unterstellten Aussagen gemacht hat. Das passt nicht zu dem Bild, das ich von
dieser Person habe und begründeter Weise über annähernd zwei Jahrzehnte habe.
Ich werde daher selbstverständlich nicht zulassen, dass auch in kleinen
Bereichen diskriminierende Äußerungen, tatsächliche diskriminierende Handlungen
gesetzt werden. Und ich werde auch nicht zulassen, dass Menschen, die anständig
arbeiten, dann aufgrund von anonymen Anzeigen nachträglich verfolgt werden. Da
bitte ich auch um Verständnis.
Präsident Johann Hatzl: Herr Abg
Strobl.
Abg Walter Strobl (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Einen Teil meiner Frage haben Sie jetzt gerade
beantwortet. Wir bekennen uns grundsätzlich zu der Idee eines
Antidiskriminierungsgesetzes. Für uns stellt sich aber in diesem Zusammenhang
durchaus die Frage der Anlassgesetzgebung, weil wir aus den uns bisher
vorliegenden Unterlagen auch nicht nachvollziehen können, wie weit es sich hier
um einen konkreten Vorwurf handelt, der - und das ist jetzt meine Frage, weil
Sie das angedeutet haben - derzeit offenbar rechtlich noch nicht geklärt ist.
Meine Frage ist daher: Ist ein Verfahren rechtlich in
irgendeiner Form anhängig oder ist es durch die Innenrevision bereits geklärt?
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl:
Es gibt selbstverständlich kein Verfahren und es ist ja auch in dem Sinn nicht
Anzeige erstattet worden. Der § 54 unserer Geschäftsordnung regelt die
anonymen Anzeigen sehr klar. Die in diesem Paragraphen auch reglementierten
Handlungen, die durch den Magistratsdirektor, respektive den Bürgermeister, zu
setzen sind, sind durch die Untersuchung
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