Landtag,
20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 24 von 56
ist, dass so etwas nicht zu verhindern ist! Da denke ich mir schon, dass ein existierender Jugendgerichtshof, an dem qualitativ mit ausreichend Personal gearbeitet wird, Derartiges sehr wohl verhindern könnte.
Wenn wir uns aber anschauen, was sich im Grauen Haus
tatsächlich abspielt - dort gibt es Platz für ungefähr 900 Gefangene und
Untersuchungshäftlinge, aber zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden
Berichtes waren dort 1 250 Menschen hineingepfercht, und im
Erwachsenenbereich sind sämtliche Freizeiträume besetzt, sodass sie nicht als
Freizeiträume verwendet werden können -, dann sehen wir schon, mit welcher
brisanten Situation wir es hier zu tun haben. Auch die Beschäftigungslage der
Jugendlichen im Gerichtshof ist ja eine blamable. Ich denke mir, in diesem
Punkt sollte es dazu kommen, dass eine andere Regierung diese Maßnahme wieder
zurücknimmt.
Zum Abschluss noch einige Worte über den nationalen
Aktionsplan für Kinder und Jugendliche, der derzeit erstellt wird: Meine Damen und
Herren, Sie können sich sicher erinnern, es gab, nachdem das Übereinkommen über
die Rechte des Kindes geschlossen wurde, damals diesen ganz dicken
Expertenbericht. Da wurde vom damaligen Bundesministerium für Umwelt, Jugend
und Familie eine Studie gemacht, vorgestellt wurde der Bericht damals von Maria
Rauch-Kallat. In diesem Bericht steht sehr schön drin, was in Österreich alles
angegangen werden müsste, damit diese UNO-Konvention tatsächlich umgesetzt
werden kann. Wenn man den heute liest, weiß man, dass nach wie vor zahlreiche
Punkte offen sind und dass nach wie vor ein weites Betätigungsfeld vorhanden
ist, um dieses UNO-Übereinkommen tatsächlich zu erfüllen.
Viele Abgeordnete, die heute hier sitzen, haben
sicher noch in Erinnerung, was damals die Stellungnahme der Wiener
Landesregierung war, die auch gefragt wurde: Wie steht es damit in Wien? Was
muss da geändert werden? Ich möchte Ihnen noch einmal in vollem Wortlaut zu
Gehör bringen, was das Amt der Wiener Landesregierung 1992 festgestellt hat: Das
Amt der Wiener Landesregierung gab bekannt, dass die Überprüfung der
einschlägigen landesgesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Übereinstimmung
mit der Konvention über die Rechte des Kindes einen Anpassungsbedarf nicht
ergeben hat.
Das war zumindest eine sehr erstaunliche
Stellungnahme, dass die Wiener Landesregierung findet: Bei uns ist alles
picobello und wunderbar, das gesamte UNO-Übereinkommen über die Rechte des
Kindes ist erfüllt, und wir haben absolut nichts zu tun. Ich möchte Ihnen
sagen, dass ich der Meinung bin, dass Wien sehr viel zu tun hat und dass es
gleich eine ganze Reihe von Gesetzestexten gibt, die überprüft werden müssten
und die korrigiert gehören, wenn es darum geht, dieses UNO-Übereinkommen
tatsächlich zu erfüllen. Ich reiße es nur kurz an: Sowohl in der
Kinderbetreuung gäbe es da Maßnahmen, die zu setzen sind; es gäbe Maßnahmen im
Rahmen des Jugendwohlfahrtsgesetzes, da geht es vor allem um die Umsetzung, und
es wäre auch schön, wenn das umgesetzt wird; oder was die Bauordnung betrifft,
können Sie sich sicherlich an unsere Auseinandersetzung bezüglich der freien
Räume von Jugendlichen erinnern, die ja nicht im selben Ausmaß wie bei Kindern
vorgesehen sind.
Es wird diesen nationalen Aktionsplan geben. Dieser
nationale Aktionsplan umfasst alle institutionellen Ebenen, also auch die
Länder und Gemeinden. Das heißt, da wird sehr viel Arbeit zu erledigen sein. Es
ist natürlich erfreulich, dass da unsere Kinder- und Jugendanwälte, die ja in
einem dieser Arbeitskreise sitzen und dort sicher für hervorragende Arbeit
sorgen, eingebunden sind.
Was ich hoffe und was ich von der Stadt erwarte, ist,
dass ein Aktionsplan der Stadt Wien vorgelegt wird, ein Plan, aus dem
hervorgeht, inwieweit man Gesetze verbessern will, um noch mehr dieser UNO-Konvention
zu entsprechen, und inwieweit man andere Fördermaßnahmen setzen will, die
garantieren, dass die Konvention umgesetzt wird. Wie Sie wissen, sind in der
Konvention alle bis 18 Jahre Kinder - manchmal ist man darüber erstaunt
und denkt, ein Kind wäre vielleicht unter 10 Jahre alt, aber Kinder sind
laut dieser Definition alle Menschen bis 18 Jahre -, und Anspruch auf
diese gleichen Rechte, Anspruch auf Gleichbehandlung haben alle bis 18, nicht
nur die österreichischen StaatsbürgerInnen, sondern alle, unabhängig von ihrer
ethnischen Herkunft, unabhängig von ihrem Pass, ihrer Hautfarbe, ihrer Religion
und so weiter. Es sind alle gleich zu behandeln. Ich denke, auch diesbezüglich
müsste man noch einmal alles sehr genau durchforsten.
Ich möchte enden mit meiner immer wieder
vorgebrachten Aufforderung und Forderung, nämlich dass die UNO-Konvention über
die Rechte des Kindes natürlich sowohl in die Bundesverfassung als auch in die
Landesverfassung hineingehört. Ich weiß, wir haben da in unserer Argumentation
immer unterschiedliche Rechtsgutachten bemüht, aber ich denke, wenn wir wollen,
dass das in die Verfassung kommt, dann kann man es dort auch hineinarbeiten. Es
geht um den politischen Willen und nicht um irgendeine juristische
Auseinandersetzung!
Ich danke noch einmal den Kinder- und Jugendanwälten
für ihre hervorragende Arbeit und Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall
bei den GRÜNEN.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als
nächster Redner ist Herr Abg Walter Strobl gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
Abg Walter Strobl (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau
Vizebürgermeisterin! Meine Damen und Herren!
Ich beginne heute insofern anders
- und vielleicht für einige hier überraschend -, als ich die erfreuliche Meldung
an die Spitze stelle, dass die Damen und Herren der Jugendanwaltschaft
dazugelernt haben. Das bezieht sich zumindest einmal auf den Bericht, weil ich
hier sagen muss, dass es aus unserer Sicht das erste Mal gelungen ist, einen
sehr sachlichen Bericht zu erstatten, der nicht mehr voll der Polemisierung
oder der Polemik ist gegen irgendwelche parteipolitischen Implikationen oder
indem Schwerpunktsetzungen, wobei Sie immer
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