Landtag,
20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 37 von 56
dass auch die in Zukunft vom Fonds Soziales Wien angestellten Bediensteten hinsichtlich der Bedingungen im arbeitsrechtlichen Bereich, vor allem hinsichtlich des Gleichbehandlungsgebots, des erweiterten Kündigungsschutzes, der Zulagen und Ähnlichem, den von der Stadt Wien dem Fonds Soziales Wien zugewiesenen Bediensteten zumindest gleichgestellt sind."
Ich möchte noch einmal daran erinnern, ohne das Dienstrecht
des öffentlichen Dienstes zu glorifizieren - auch da gibt es noch Wesentliches
zu verbessern, auch für die DienstnehmerInnen im öffentlichen Dienst -, dass
das Dienstrecht des öffentlichen Dienstes doch in vielerlei Hinsicht ein
wesentlich besseres ist als jenes, das wir in der Privatwirtschaft haben und
das dann für die neu eintretenden Bediensteten gilt, hinsichtlich - ich habe es
erwähnt - des Gleichbehandlungsgebots, aber auch hinsichtlich der
Kündigungsbedingungen, hinsichtlich der Zulagensysteme, hinsichtlich zum
Beispiel der Pflegefreistellung, hinsichtlich der Möglichkeit, Sabbaticals in
Anspruch zu nehmen, hinsichtlich der Gleichstellung von Lesben und Schwulen in
manchen Bereichen. - Ich denke, das sind keine Kleinigkeiten, und ich denke,
hier darf sich die Stadt Wien nicht einfach so mit der Ausgliederung aus ihrer
personalpolitischen Verantwortung stehlen.
Der zweite Bereich, der uns wichtig ist und wo wir
einen Antrag stellen, ist eine Klarstellung betreffend die weitere Gültigkeit des
Wiener Gleichbehandlungsgesetzes. Ich habe schon erwähnt, dass die Zuweisung
sehr viele Frauen betrifft, und es ist im § 1 Abs 5 des
Zuweisungsgesetzes die Gültigkeit des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes nicht
erwähnt. Es sind zwar demonstrativ sämtliche anderen für Dienstnehmer und
Dienstnehmerinnen weiter gültigen Gesetze aufgezählt (Abg Mag Sonja Wehsely:
Eine demonstrative Aufzählung? Oder eine taxative?) - warum aber wieder
einmal gerade die Frauen nicht?
Sie wissen ja, dass es im Bund bei Ausgliederungen in
ähnlichen Fällen eine sehr große Rechtsunsicherheit für Frauen gegeben hat, was
die Frage betrifft, ob denn nun für die zugewiesenen Bediensteten das gute
Gleichbehandlungsgesetz - beziehungsweise im Bund das weniger gute
Gleichbehandlungsgesetz, aber eben das Gleichbehandlungsgesetz - weiter gilt
oder nicht. Wir wollen dieser Rechtsunsicherheit für Wien vorbeugen und
schlagen daher vor, auch weil man im Bund dazu übergegangen ist, das
Gleichbehandlungsgesetz bei Ausgliederungen und auch Privatisierungen zum Teil
eben explizit zu erwähnen, dass wir dieser Regelung auch in Wien folgen und die
Gültigkeit des Gleichbehandlungsgesetzes im Zuweisungsgesetz außer Streit
stellen. - Danke schön.
Insgesamt möchte ich noch einmal betonen, dass die
Wiener GRÜNEN gegen die Ausgliederung der sozialen Dienste sind. Wir sehen das
als keinen Fortschritt für Wien. Wir sehen es vor allem als keinen Fortschritt
für die Bediensteten, für die öffentlich Bediensteten. Wir wollen einen starken
und guten öffentlichen Sektor und wir wollen starke und gute
ArbeitnehmerInnenrechte - und dafür wollen wir heute auch ein Zeichen setzen. -
Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Johann Römer: Als Nächster
zum Wort gemeldet ist Herr StR Dr Hahn. Ich erteile es ihm.
StR Dr Johannes Hahn: Herr Präsident!
Frau Stadträtin!
Wir werden - zur allgemeinen Überraschung - dem
vorliegenden Antrag auch nicht zustimmen, allerdings aus anderen Motiven als
die GRÜNEN. Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen: Die grundsätzliche Idee
der Zusammenführung der MA 12 mit der MA 47 - wozu immer, aber zu
einer gemeinsamen Aktivität - ist a priori eine durchaus positive Idee und hat
eine ganze Menge Charme, wenn die entsprechende Umsetzung einigermaßen
funktionieren kann. Die Grundidee war also, wie gesagt, eine positive, sie
wurde auch von uns immer wieder begrüßt, und die Hoffnung ist ja, dass dadurch
eine ganze Menge von Redundanzen, von Reibungsverlusten et cetera ausgeschaltet
werden könnten und dass vielleicht in der Folge auch gerade hinsichtlich des
Anbietens sozialer Dienstleistungen einheitliche Standards geschaffen werden,
dass es in der Folge auch einheitliche Bewertungsmethoden der einzelnen
Dienstleistungen gibt. Denn auch hier haben wir eine ständige Diskussion, dass
ein und dieselbe Dienstleistung von verschiedenen Organisationen natürlich
unterschiedlich bewertet wird. Das führt dann zu höchst unterschiedlichen
Honorarsätzen, die dann in der Folge immer wieder zu Diskussionen führen, und
hier hofft man sehr stark, dass es zu Verbesserungen kommt.
Allerdings ist, wie gesagt, die Idee positiv, das
Werden aber schon weniger, weil das Werden dieser Organisationseinheit dadurch
gekennzeichnet war, dass man eine größtmögliche Intransparenz, und ich will
nicht sagen einen Maulkorberlass, das wäre der falsche Begriff, aber es hat
nicht wirklich die Bereitschaft gegeben, über diesen Prozess auch den
Gemeinderat zu informieren. Es hat verschiedenste Aktivitäten der
Oppositionsparteien gegeben, Dringliche Anfragen, Anträge, mündliche Anfragen
et cetera, aber in dieser Richtung hat man uns eigentlich immer im Dunkeln
tappen lassen. Die Frau Vizebürgermeisterin hat kurz nach der Bekanntgabe vor
ziemlich genau einem Jahr, Ende März vergangenen Jahres, hier im Gemeinderat
gesagt, die Grundlagen und Programme für die neuen Strukturen seien erarbeitet
- ich würde sagen, das war damals eine kühne Feststellung -, bis zum Sommer
werde die Detailplanung erfolgen - es steht allerdings ohnedies kein Jahr dabei
-, für Herbst und Winter seien die notwendigen Beschlüsse des Gemeinderates
vorgesehen, allerdings folgt dann die seltene Form einer Fristsetzung durch die
Regierungsfraktion, und der Beginn der Umsetzung sei der
1. Jänner 2004.
Wir erleben, dass das in der Form nicht zustande
kommt, weil wir ja diese Übergangsregelung mit der Magistratsabteilung 15
A schaffen mussten, aus welchen Gründen immer.
Das, was allerdings den Kern
unserer Kritik darstellt - und das ist etwas, was uns ja mittlerweile bei
vielen
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