Landtag,
20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 39 von 56
und darauf ist ja bereits hingewiesen worden - nur
mehr nach dem Angestelltengesetz vornehmen, nach dem
Angestelltenkollektivvertrag. Und genau hier bei diesen Punkten setzt auch die
Kritik der Arbeiterkammer ein. Hier setzt die Kritik ein, weil noch völlig
unklar ist, welche Tochtergesellschaften dieser Fonds gründen wird, weil unklar
ist, wie groß diese Töchter sind, weil unklar ist, ob dort ein Betriebsrat
eingerichtet wird. Es herrscht also derzeit noch völlige Rechtsunsicherheit in
diesem Bereich und die Arbeiterkammer kritisiert daher eben ausdrücklich, dass
auf Grund dieser Rechtsunsicherheit ein fehlender Schutz der Arbeitnehmer
eintreten könnte, und die Arbeiterkammer befürchtet daher auf Grund dieser
Husch-Pfusch-Aktion eben auch ausdrücklich eine Verschlechterung des
Arbeitnehmerschutzes. (Abg Mag Sonja Wehsely: Überlegen Sie einmal den
ersten Satz der Stellungnahme der Arbeiterkammer!)
Meine Damen und Herren, durch die Gründung des Fonds
wird auch – und das ist mindestens genauso wichtig – die Prüfungszuständigkeit
der Volksanwaltschaft in diesen Bereichen ausgeschaltet. Und ich meine, dass
dieser Punkt nicht unbeabsichtigt ist, ich glaube nicht, dass diese
Ausschaltung der Volksanwaltschaft ein unbeabsichtigter Fehler im Rahmen einer
solchen Husch-Pfusch-Gesetzgebung ist. Ich meine, dass diese Ausschaltung
vielmehr der bewusste politische Wille der Mehrheit in diesem Haus ist, und das
hat ja auch die Diskussion im Ausschuss gezeigt. Die Diskussion im Ausschuss
hat gezeigt, dass bei der Mehrheit der politische Wille zur Kontrolle durch die
Volksanwaltschaft fehlt. Es gäbe ja Möglichkeiten, dass wir gemeinsam nach
legistischen Wegen suchen, wie die Volksanwaltschaft für diesen ausgegliederten
Bereich zuständig gemacht werden könnte. Es gibt mehrere legistische Vorschläge
dazu, aber es war die Mehrheitsfraktion im Ausschuss ja nicht einmal bereit,
über solche legistische Möglichkeiten zu diskutieren, und die Mehrheitsfraktion
hat im Ausschuss ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass diese Ausschaltung der
Volksanwaltschaft politisch eigentlich durchaus gewollt ist.
Und, meine Damen und Herren, die betroffene
Volksanwaltschaft selber hat ja auch im Begutachtungsverfahren einen solchen
legistischen Weg vorgeschlagen, die Volksanwaltschaft selber hat ja
ausdrücklich eine Novelle zu unserer Wiener Stadtverfassung hier vorgeschlagen.
Sie hat vorgeschlagen, dem § 139a der Wiener Stadtverfassung einen neuen
Absatz 2 einzufügen mit der ganz einfachen Formulierung: “Die
Zuständigkeit der Volksanwaltschaft erstreckt sich auch auf die Tätigkeit des
Fonds Soziales Wien.“
Und, Frau Stadträtin, beim letzten Bericht der
Volksanwaltschaft hier in diesem Haus hat ja auch Herr Volksanwalt Kostelka -
und ich erinnere mich noch ganz genau daran - von diesem Pult aus eine solche
Bestimmung eingefordert.
Herr Volksanwalt Kostelka hat von diesem Pult aus
erst vor wenigen Wochen kritisiert, dass durch die laufenden Ausgliederungen
die Volksanwaltschaft eigentlich in Wien immer mehr ausgeschaltet wird. Und
Kostelka hat zielgenau von dieser Stelle aus aufgefordert, eben der Volksanwaltschaft
ein Kontrollrecht einzuräumen, und auch die Freiheitliche Fraktion fordert Sie
daher hier wieder auf, nehmen Sie diese Ausschaltung der Volksanwaltschaft
zurück und respektieren Sie wenigstens die parlamentarischen Kontrollrechte in
diesem Landtag. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, diese Ausgliederung berührt
ja auch ganz grundsätzlich das Selbstverständnis dieses Hauses, das
Selbstverständnis eines Landtages, denn es erhebt sich ganz grundsätzlich die Frage,
wo kann ein Gemeinderat hier sein Informationsrecht, sein Interpellationsrecht
bezüglich dieser ausgegliederten Rechtsträger geltend machen.
Und diese Frage ist ja auch demokratiepolitisch so
aktuell, weil die Ausgliederungen ja laufend die Budgethoheit dieses Wiener
Landtages immer mehr aushöhlen. Und wenn wir allein auf die letzten fünf Jahre
zurückblicken, so sind in diesen fünf Jahren Rechtsträger mit einem
Budgetvolumen von 6 Milliarde EUR ausgegliedert worden.
Die Wiener Stadtwerke 1999, dann Wiener Wohnen im Jahr 2000, 2002
waren es dann die Museen und unsere Spitäler, der Krankenanstaltenverbund, und
heuer, 2004, soll eben dieser Fond mit einem gewaltigen Aufgabenbereich im
Sozialbereich der Stadt folgen. Und es macht dieses außerbudgetäre Volumen dann
insgesamt schon 6 Milliarde EUR aus. Im Vergleich dazu hat das
gültige Budget, das wir für dieses Jahr beschlossen haben, das ordentliche
Budget der Stadt, noch ein Volumen von 9 Milliarde EUR. Das heißt
also nichts anderes, als 6 Milliarde EUR außerbudgetär gegen
9 Milliarde EUR eigentliches Budgetvolumen. Das heißt nichts anderes,
als dass bereits 40 Prozent der Tätigkeiten der Stadt außerbudgetär
stattfinden. 40 Prozent finden bereits in einem Bereich außerhalb unseres
Budgets statt und das bedeutet natürlich, dass die Budgethoheit dieses
Landtages durch diese Entwicklung ja ganz gewaltig ausgehöhlt wird. Das heißt
nichts anderes, als dass die Budgethoheit dieses Wiener Landtages für
40 Prozent der Tätigkeiten der Stadt überhaupt nicht mehr, oder nur mehr
sehr, sehr eingeschränkt existiert.
Und wir haben daher ja in der letzten Budgetdebatte
auch sechs konkrete Beschlussanträge eingebracht. Wir haben in sechs Anträgen
eine laufende Berichterstattung aller ausgegliederter Rechtsträger verlangt,
eine laufende Berichterstattung an diesen Gemeinderat, an diesen Landtag, etwa
durch Quartalsberichte. Und es ist sehr wohl eine solche laufende
Berichterstattung ein Mindesterfordernis für die Wahrung der Budgethoheit
dieses Hauses und wir hätten mit solchen Quartalsberichten die Möglichkeit, die
Budgethoheit dieses Hauses wieder herzustellen, wir hätten die Chance, mit
solchen Quartalsberichten die Budgethoheit des Wiener Landtages umfassend
wieder herzustellen und umfassend auch im außerbudgetären Bereich für die
Zukunft zu garantieren.
Aber, meine Damen und Herren, wir
können uns erinnern, es sind alle diese freiheitlichen Beschlussanträge in der
Budgetdebatte abgelehnt worden. Und auch diese
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