Landtag,
20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 56 von 56
15a-Vereinbarung einvernehmlich beschließt, über alle
Weltanschauungen hinweg. Es gibt Rechtssicherheit für die Menschen, die in
dieses Land kommen, es gibt Hilfestellung, es gibt Hilfestellung für die
Jugendlichen und Kinder, die weiterhin zur Jugendwohlfahrt gehören. Es war eine
mehrjährige Verhandlung, es gab etliche oberstgerichtliche Entscheidungen, doch
im Dezember konnte dieser Vertrag ausgearbeitet werden.
Ich möchte noch sagen, dass ich es
demokratiepolitisch wichtig finde, dass man, wenn man verschiedener Meinung
ist, durchaus auch ein Höchstgericht anruft und sich diese Entscheidung dann
ansieht und damit für sich selbst Rechtssicherheit hat. Ich glaube, es ist das
gute Recht jedes Menschen und jeder Partei, eine oberstgerichtliche oder
höchstgerichtliche Entscheidung zu erhalten.
Ich bin froh, dass trotz einer kontroversiellen
Debatte die Abstimmung doch eine Einheitlichkeit bringen wird, und danke Ihnen
dafür schon jetzt.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. – Wir kommen nun zur Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dieser
Vereinbarung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke
schön. Das ist einstimmig beschlossen.
Wir kommen zur Postnummer 2 der Tagesordnung.
Sie betrifft die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß
Art 15a B-VG, mit der die Vereinbarung über zivilrechtliche Bestimmungen
betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird.
Ich bitte die Berichterstatterin, Frau amtsf StRin
Mag Brauner, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Auf ausdrücklichen Wunsch in aller Kürze: Ich bitte,
diesem Vorschlag zuzustimmen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Zu Wort
ist niemand gemeldet. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dieser
Vereinbarung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das
ist auch einstimmig beschlossen.
Wir kommen zur Postnummer 4 der Tagesordnung.
Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die
Dienstordnung 1994 (16. Novelle zur Dienstordnung 1994), die
Besoldungsordnung 1994 (22. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die
Vertragsbedienstetenordnung 1995 (17. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung
1995) und das Wiener Personalvertretungsgesetz (7. Novelle zum Wiener
Personalvertretungsgesetz) geändert werden sowie das Gesetz über die
Fortzahlung der Dienstbezüge an Bedienstete der Gemeinde Wien während
freiwilliger Waffenübungen aufgehoben wird.
Frau Berichterstatterin, ich bitte Sie, die
Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bitte, auch den schon beschriebenen
Gesetzesveränderungen zuzustimmen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Es liegt ebenfalls keine Wortmeldung vor. – Wir kommen daher gleich zur
Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder
des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster
Lesung Ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz
ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.
Wenn kein Widerspruch
erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch
erfolg nicht.
Ich bitte daher jene
Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um
ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung
einstimmig beschlossen.
Damit ist die Tagesordnung
der heutigen Sitzung erledigt.
Tag, Stunde und
Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Weg bekannt gegeben.
Die Sitzung ist
geschlossen. Ich wünsche noch einen angenehmen Nachmittag.
(Schluss
um 15.11 Uhr.)
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