Landtag,
20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 55 von 56
effiziente Versorgung zu sichern.
Mit dieser Vereinbarung, meine Damen und Herren, wird
eine für Österreich wichtige Aufgabe gerecht aufgeteilt; gerechter als bisher.
Nach der neuen Regelung entfallen auf Wien etwa 20 Prozent aller Aufgaben
und Verantwortlichkeiten, wie das der Größe Wiens in der Relation zu anderen
Ländern fairerweise entspricht. In der Vergangenheit war das anders. So wurden
zum Beispiel etwa drei Viertel aller unbegleiteten minderjährigen Menschen in
Wien betreut, weil die Zuständigkeit einfach abgewälzt wurde, da die
entsprechenden Versorgungsangebote sowie die Versorgungsbereitschaft anderer
Bundesländer nicht vorhanden war. Man kann hier nicht nur von der Sogwirkung einer
Großstadt reden, wenn man den Betroffenen einen Fahrschein in die Hand drückt
und keine Versorgungsangebote macht.
Wir wissen auch alle, wie lange Bundesminister
Strasser sich Zeit gelassen hat, um die notwendigen Einrichtungen für diese
unbegleiteten Jugendlichen zu schaffen. Wir haben in der Zwischenzeit aber auf
diese Probleme reagiert und in der MA 11 das Kompetenzzentrum
eingerichtet, das in dieser Frage alle Aufgaben des Bundes den Jugendlichen
gegenüber übernommen hat. Diese Aufgaben werden ab jetzt auf die neun
Landesstellen und die Erstaufnahmestellen verteilt. Das sind natürlich neu
geschaffene Strukturen, die diese Aufgaben in Zukunft aufgeteilt übernehmen
werden. Die sich daraus ergebenden Veränderungen werden von uns in einem
Veränderungsprozess professionell begleitet und umgesetzt, damit es in Hinkunft
zu keinen Verschlechterungen und neuen Ungerechtigkeiten kommen kann.
Ein weiterer Punkt bei der Umsetzung dieser
Vereinbarung sind die einheitlichen Standards im Betreuungsangebot, die – wie
der Bürgermeister heute in der Aktuellen Stunde schon gesagt hat – gemeinsam
mit den erfahrenen NGO-Organisationen umgesetzt werden. Und hier, meine Damen
und Herren, werden wir darauf achten, dass es zu keinen großen
Versorgungseinheiten mit 1 000 Plätzen, mit 1 800 Plätzen kommt,
wie es vom Bund betrieben wird. Es soll keine Versorgungsghettos in einem Ort
geben, sondern eine gute regionale Verteilung.
Darüber hinaus wird es aber sehr wichtig sein, dass
wir eine soziale Akzeptanz in diesem Bereich und für diese Aufgabe schaffen,
dass wir einen Bezug mit den Nachbarn dort schaffen, damit es an den Standorten
zu einer guten Kommunikation mit der Bevölkerung und zu einer Information aller
Betroffenen kommt. Außerdem werden wir natürlich auch eine Landesbeiratsstelle
für Asylwerber einrichten.
Bei all diesen Vorhaben, nicht nur in Wien, sondern
in den anderen Bundesländern, war es natürlich nicht früchtetragend, als im
Dezember der Bundesminister Strasser seine Aussage getätigt hat, dass die neuen
Versorgungseinrichtungen in den Bundesländern nur mit Zustimmung der jeweiligen
Bürgermeister errichtet werden können. Das hat die Schaffung dieser neuen
Möglichkeiten natürlich nicht gerade vereinfacht und beschleunigt.
Uns in Wien ist diese politische und soziale
Verantwortung aber sehr wichtig, und wir werden uns auch weiterhin dieser
Verpflichtung stellen. Wir werden die Situation langsam verändern und anpassen
und in einem begleitenden Prozess evaluieren.
Gerade die Gruppe – Frau Kollegin Jerusalem ist jetzt
nicht da – der unbegleiteten Minderjährigen ist uns in diesen Aufgaben sehr
wichtig. Bei den unbegleiteten Minderjährigen wird die Landesleitstelle
gemeinsam mit der Magistratsabteilung 11 sehr genau darauf achten, dass
die Jugendlichen analog dieser festgelegten Standards betreut werden. Wir
werden sicher keine Zwangsverlegungen und Kindertransporte in die Bundesländer
veranstalten. Wir haben klare politische Aufträge an die verantwortlichen
Stellen, den Fonds Soziales Wien und die MA 15, erteilt. Das
Umsetzungskonzept ist gerade im Erstellen und wird demnächst auch im
zuständigen Ausschuss behandelt.
Natürlich gilt für diese Jugendlichen nach wie vor
auch das Jugendwohlfahrtsgesetz. Hier werden eben die vorhandenen Strukturen
mit neu geschaffenen Strukturen ineinander greifen und für den Schutz und die
Betreuung dieser Jugendlichen Sorge tragen.
Meine Damen und Herren! Ich habe mich im Ausschuss –
und ich hoffe, ich kann es auch für die Abstimmung heute hier sagen – wirklich
sehr gefreut, dass es Einstimmigkeit gegeben hat bei dieser Verordnung. Für
mich war es ein wirklich besonderes Zeichen für eine richtige Entwicklung, dass
es in dieser Sache endlich ein gemeinsames Selbstverständnis gibt und dass auch
Wien ohne parteipolitisches Schielen auf irgendwelche Vorteile seine
Verantwortung übernimmt.
Das ist wieder eine Bestätigung mehr, dass Wien, wie
wir das heute und auch in den wissenschaftlichen Berichten lesen konnten, zu
Recht das Prädikat einer der lebenswertesten Städte dieser Welt erhalten hat.
Wir werden dieser Vereinbarung gerne zustimmen und
haben uns dafür eingesetzt, aber unabhängig von dieser Zustimmung und im
Interesse der Betroffenen ist es doch notwendig, einige Anmerkungen zum
Asylgesetz zu treffen.
Es ist sehr wichtig zu betonen, dass diese
Vereinbarung absolut nichts, aber schon absolut nichts mit dem auch in Kraft
getretenen Asylgesetz zu tun hat. Wir haben schon mehrmals unsere Stellung dazu
bekundet, weil wir das eben im Interesse dieser Menschen machen, dass wir eine
soziale Grundversorgung in einem funktionsfähigen und tragfähigen
Kompromisskonzept sicherstellen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall
bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Zu Wort
ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Frau Berichterstatterin hat das Schlusswort.
Berichterstatterin amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Es war für mich sehr erfreulich,
dass sowohl in der Landesregierung wie auch im Ausschuss Zustimmung zu dieser
15a-Vereinbarung gegeben worden ist. Ich finde es sehr wichtig, dass man gerade
eine so wichtige
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