Landtag,
21. Sitzung vom 27.04.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 44
interessiert natürlich ein besonderes Projekt auch, das in Ihrem Ressort in Auftrag gegeben wurde, nämlich der Bereich der von den Wienern gern aufgesuchten Wiener Hausberge. Und ich darf Sie daher fragen: Im Bereich Hochschwab, Rax, Schneeberg und Schneealpe wird unter der Leitung der Wiener Wasserwerke derzeit ein Karst-Forschungsprojekt betrieben, wie ist nun der Stand dieses Projektes?
Präsident Johann Hatzl: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Die Basisvorsorge für die Wienerinnen und Wiener ist
zentrales Anliegen der Wiener Umweltpolitik. Im Bereich Wasser geht es
natürlich darum, dass hier dauerhaft die Versorgung sichergestellt ist mit
hochwertigem Trinkwasser einwandfreier Qualität und in ausreichender Menge. Wie
gesagt, 95 Prozent unseres Trinkwasserbedarfs wird eben aus den Bereichen
des Hochschwab, Schneealpe, Rax und Schneeberg gedeckt. Die gesamte Fläche ist
mehr als rund 1 000 Quadratkilometer und dieser Bereich ist nun
einmal Karst. Und diese Karst-Forschung hat daher wesentliche Bedeutung für die
Sicherung der Trinkwasserreserven und der Trinkwasserqualität der Stadt Wien.
Hier geht es im wesentlichen um die unterirdische Entwässerung dieser Bereiche,
dieser Karstgebiete. Wir haben daher bereits im Jahr 2001 begonnen, ein Interreg-Programm durchzuführen.
Hier geht es um eine Grundlagenerhebung im Bereich
der Karst-Forschung und hier wurde in erster Linie ein geographisches
Informationssystem geschaffen zur Optimierung des Quellschutzes und diese
Ergebnisse haben dann auch weltweit Beachtung gefunden. Das INTERREG II -
Programm wurde gemeinsam mit Italien, mit Kroatien und Slowenien durchgeführt -
diese Projekte sind natürlich auch im Internet öffentlich verfügbar - und
darauf aufgebaut wurde ein neues Folgeprojekt, das Folgeprojekt Interreg III B, kurz
gesprochen Projekt KATER II, und dieses Projekt wird dann bis
Ende 2006 laufen. Hier geht es im Wesentlichen darum, dass
Wassergewinnungsgebiete in Karstgebieten im mitteleuropäischen, adriatischen,
südosteuropäischen und im Donauraum untersucht werden.
Hier wird in erster Linie eine detaillierte
geologische Karte des gesamten Gebietes erstellt werden. Es wird eine
karstmorphologische Karte erarbeitet werden und darauf aufgebaut erfolgt dann
die Erarbeitung hydrogeologischer Karten, um hier zu untersuchen, welche
Verletzlichkeit, welche Verweilzeiten und welche Speicherkapazitäten in diesen
Karstbereichen vorhanden sind. Wesentlich ist selbstverständlich auch der
Aufbau eines Messstellennetzes. Mit diesem Projekt KATER II, das auch
international Anerkennung findet, ist es möglich, bis zum Jahr 2006
Ergebnisse zu erhalten und Wien hat damit wiederum einen wesentlichen
Grundstein gesetzt - auch auf internationaler Ebene -, dass hier die Versorgung
mit sauberem Trinkwasser, mit Quellwasser hervorragender Qualität aus den
Karstgebieten, gesichert ist, und hier bedanke ich mich ganz besonders bei der
MA 31 für dieses Engagement im Bereich der Europäischen Union.
Präsident Johann Hatzl: Wir kommen zur
3. Anfrage (FSP/01745/2004/0001-KGR/LM).
Sie ist von Herrn Abg Ellensohn (Grüner Klub im
Rathaus) gestellt und an die Frau amtsführende Stadträtin der
Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal
gerichtet: Frau Stadträtin, Sie haben vor kurzem das Wiener
Antidiskriminierungsgesetz zur Begutachtung vorgelegt. Dabei mussten wir mit
Erstaunen feststellen, dass im Wiener Antidiskriminierungsgesetz zwar die
sogenannte "Rasse" und ethnische Herkunft vorkommen, zahlreiche
diskriminierte Gruppen aber fehlen - insbesondere Diskriminierungen auf Grund
der sexuellen Identität oder Orientierung, des Alters, der Religion und der
weltanschaulichen Überzeugung. Frau Stadträtin, warum sind diese Gruppen im
Wiener Antidiskriminierungsgesetz nicht berücksichtigt?
Ich bitte um die Beantwortung.
Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Ich habe Ihrer Anfrage entnommen, dass Sie erstaunt
sind über die Gruppen, die in unseren Antidiskriminierungsgesetzen drinnen
stehen. Diese Überraschung überrascht mich, denn ich bin eigentlich davon
ausgegangen, dass Sie die EU-Richtlinie kennen, und dann werden Sie auch
wissen, dass es zwei EU-Richtlinien gibt.
Eine, die sich auf allgemeine Rechtsangelegenheiten
bezieht, und die in Wien relativ eingeschränkt sind, weil sie natürlich nur in
jenen Bereichen umgesetzt werden können, in denen wir eine landesgesetzliche
Kompetenz haben und in denen genau der Begriff Rasse verwendet wird. Auch in
dieser EU-Richtlinie, wo wir noch lange überlegt haben, wie wir diesen Begriff
umsetzen, weil er natürlich im Deutschen einen Klang hat, den wir alle nicht
wollen, aber es gibt ja sehr präzise und sehr genaue Überlegungen und im
Übrigen sind wir in der Erläuterung des Gesetzes auch genau darauf eingegangen.
Und dann gibt es eine zweite Richtlinie mit einem
weiteren Bereich von definierten Gruppen die zu schützen sind, und auch diese
haben wir ganz genau auf Wiener Ebene umgesetzt.
Ich kann das Erstaunen also nicht teilen. Ich darf
Ihnen das auch sagen, denn das ist eine Kritik an den EU-Richtlinien, die mir
neu ist und die es bisher nicht gegeben hat. Wir haben das getan, wozu ich
stehe, und was ich auch für richtig halte, nämlich sehr genau diese
EU-Richtlinien umgesetzt.
Warum? Zum einen haben wir - und
das habe ich ja auch, ich glaube sogar von dieser Stelle aus versprochen -,
bevor wir mit unseren beiden Wiener Gesetzen, das eine ist eine Novelle des
Dienstrechtes, eine Antidiskriminierungsnovelle das eine, das andere ist ein
eigenes Gesetz in diesen beschränkten aber doch wichtigen Bereichen, in denen
wir landesgesetzliche Kompetenzen haben, dass wir, bevor wir in Begutachtung
gehen, ich die wichtigsten NGO's zu einem Round Table einladen werde, was ich
auch getan habe. Und dort ist diese
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