Landtag,
21. Sitzung vom 27.04.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 44
Diskussion, die Sie jetzt ansprechen, in keiner Weise gekommen. Es ist auch keine Kritik von dort gekommen, sondern der Hauptpunkt der Kollegen und Kolleginnen der NGO's war, dass es für sie wichtig ist, diese Gesetze auch umzusetzen, mit Leben zu erfüllen, denn von Antidiskriminierungsrichtlinien, die nur auf dem Papier stehen, hat niemand etwas. Und genau das ist auch der Grund, warum wir den Weg eingeschlagen haben, wie wir in eingeschlagen haben.
Ich halte überhaupt nichts davon, dass wir in so
einer wichtigen und auch sehr komplexen Materie drei verschiedene Regelungen
haben, dass es unterschiedliche Bestimmungen auf EU-Ebene gibt, nochmals
unterschiedliche Regelungen auch österreichweit, auf Bundesebene, und noch
einmal unterschiedliche Regelungen auf Landesebene. Dieses ist in keiner Weise dazu
angetan, Gesetze zum Leben zu erwecken, und gerade bei diesem Gesetz ist es mir
unglaublich wichtig, dass es zum Leben erweckt wird.
Natürlich wäre die idealste Möglichkeit und die
beste, wenn sich die Länder und im Besonderen das Land Wien – für das sprechen
wir jetzt – sich an eine vernünftige Bundesregelung anlehnen könnte. Dieses
ist, wie wir alle wissen, nicht der Fall. Die Regelung, die vom Bund
vorgeschlagen wurde, ist leider, sage ich, unbrauchbar. Unter anderem auch
weswegen, weil sie mit dem Gleichbehandlungsgesetz für Frauen vermengt wurde
und ich das für eine Abwertung beider wichtiger Anliegen halte und ich das für
einen unbrauchbaren Vorschlag halte, der vorgelegt wurde.
Deswegen haben wir uns sehr bewusst dafür
entschieden, uns zumindest sehr genau an die EU-Richtlinie zu halten. Sollte es
auf Bundesebene eine Änderung geben, bin ich die Erste, die das begrüßt und
sind wir selbstverständlich gerne bereit, dann hier noch zusätzliche Regelungen
zu schaffen. Ich halte aber gar nichts davon, aus drei verschiedenen Ebenen
drei verschiedene, ohnehin schon sehr komplexe Regelungen zu haben.
Im Übrigen – letzte Bemerkung – sind wir nicht die
Einzigen, die dieses Problem sehen. Ich darf darauf hinweisen, dass es vom
Dachverband der Behindertenorganisationen zum Beispiel eine Stellungnahme gibt,
wo sie genau dieses Problem auch ansprechen und wo sie uns explizit gebeten
haben, aus diesem Grund in landesgesetzlichen Regelungen nicht vorzukommen.
Präsident Johann Hatzl:
Herr Abg Ellensohn.
Abg David Ellensohn (Grüner Klub im Rathaus): Frau
Stadträtin!
Danke für die Ausführungen. Ich höre zum ersten Mal,
dass Gesetze, die unterschiedlich ausfallen auf EU-Ebene und auf Landesebene
nicht erwünscht werden. Nach meiner Meinung ist das, was die Europäische Union
hier als Richtlinien vorsehen hat, ein Mindestmaß, auf das sich die 15 und in
Zukunft die 25 Länder der Europäischen Union einigen konnten. Es ist jedem
Bundesland in Österreich unbenommen, diese Richtlinien zu erweitern und besser
zu gestalten, und das passiert in Österreich auch in einem Bundesland, nämlich
in Oberösterreich. In Oberösterreich regiert die ÖVP mit den Grünen und in Oberösterreich gibt es
ein Antidiskriminierungsgesetz, das über das, welches jetzt in der Begutachtung
in Wien ist, und noch nicht beschlossen ist und von dem ich hoffe, dass es
nachgebessert wird, hinausgeht. Ich wundere mich, dass Sie so drüberfahren und
sagen, wir haben die NGO's eingeladen. Nach meinem Wissensstand waren keine
Schwulen- und Lesbenvertreter und –vertreterinnen dabei. Und genau die fühlen
sich durch dieses vorhandene Gesetz diskriminiert. Nicht durch die Novelle, die
ist schon in Ordnung, Sie haben ohnedies darauf hingewiesen, es sind zwei
verschiedene, das Antidiskriminierungsgesetz wiederum diskriminiert und Sie
schaffen mit diesem Gesetz, so wie im Übrigen auf Bundesebene,
Diskriminierungen verschiedener Klassen. Und ich erinnere auch daran, dass
Peter Schieder - der auch schon diesem Haus angehört hat und Ihrer Fraktion
zuzuordnen ist - kritisiert, was auf Bundesebene passiert. Und ich behaupte,
dass das, was in Wien momentan in der Begutachtung ist, leider keine
Verbesserung gegenüber dem Bund darstellt.
Und meine Frage lautet: Halten Sie die Regelung in
Oberösterreich, die über die Wiener Regelung hinausgeht, für falsch, oder
können Sie sich vorstellen, dass die oberösterreichische Regelung in der
Begutachtung noch berücksichtigt wird und wir im Juni oder Anfang Juli im
Landtag ein Gesetz zur Vorlage bekommen, dem auch wir als Grüne zustimmen können?
Präsident Johann Hatzl:
Frau Stadträtin!
Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Zum einen hab’ ich nicht gesagt, dass
unterschiedliche Regelungen auf EU- und auf Landesebene nicht erwünscht sind, sondern
ich habe versucht deutlich zu machen, dass es bei Gesetzen, die ohnehin schon
sehr komplex sind, bei denen es darum geht, sie zum Leben zu erwecken, keinen
Sinn macht, wenn es auf unterschiedlichen Ebenen völlig unterschiedliche
Regelungen gibt. Im Gegenteil, wir haben uns dafür entschieden, dieselbe
Regelung zu machen, die auf EU-Ebene besteht.
Und zu Ihrer Frage bezüglich
Oberösterreich. Im Gegensatz zu leider dem, was Sie jetzt machen, Herr
Abgeordneter, stelle ich Parteipolitik nicht über Antidiskriminierungspolitik.
Sie werden von mir jetzt nicht hören – das, was Sie gemacht haben -, dass ich
die Regelung aus Oberösterreich schlecht mache. Sie ist nämlich nicht schlecht,
es ist ein anderer Weg. Ich bin sehr froh und ich sage das ohne parteipolitischen
Hintergrund, denn ich finde es falsch, gerade bei so einem wichtigen Thema
Parteipolitik zu machen. Ich bedauere es, sollten - weil ich hoffe, dass es
nicht so sein wird - die Grünen diesen
Weg einschlagen. Ich mache da sicher keine Parteipolitik, und ich finde den
Vorschlag der schwarz-grünen Landesregierung sehr gut, ich bin froh, dass es
ihn gibt, ich würde mir wünschen, dass andere Bundesländer diesem Weg folgen
und wir damit die Bundesregierung noch mehr unter Druck setzen, dass es hier zu
einer vernünftigen Regelung kommt, weise den Vorwurf, dass die Wiener Regelung
nicht besser wäre als die Bundesregelung aufs Schärfste zurück. Aber das wissen
Sie ohnehin selber, denn wir haben alle die Punkte, die
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