Landtag,
21. Sitzung vom 27.04.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 27 von 44
und für sehr gut halten -, und er muss jetzt auch aufpassen,
wann das Pferd mistet.
Gut, das heißt: Der Kutscher sitzt auf seinem
Kutschbock und hat einige Dinge zu tun, und er ist auch dafür zuständig, dass
die Pferdeäpfel da hineinfallen. Und in diesem Gutachten steht eben drinnen,
dass die Funktionalität ein Kompromiss mit der Leichtigkeit und Optik, bei
gutem Bedienungswillen des Kutschers aber sicherlich ausreichend ist.
Nun haben die Fiakerunternehmer und die Kutscher
schon mehrmals geäußert, dass diese Auffangeinrichtungen nicht ihre
Lösungsmöglichkeit sind, sondern dass sie weiterhin die Möglichkeit einer
Straßenreinigung haben wollen, weil auch sie meinen, dass all das nicht sehr
zielführend ist.
Noch einmal zu dem Gutachten, also dazu, wie sich die
Veterinärmedizinische Universität vorstellt, was der Kutscher alles machen
soll. Da steht nämlich auch drinnen, dass das Beobachten der Pferde und das
rechtzeitige Öffnen des Beutels, wenn die Tiere misten, dazugehört. - Nun
kennen die Kutscher und die Fiakerunternehmer ihre Pferde sehr gut, aber ob sie
wirklich immer wissen, wann das Pferd den Drang verspürt, seine Pferdeäpfel
loszuwerden, wage ich zu bezweifeln. Das heißt, das Problem der Pferdeäpfel in
der Stadt werden wir dadurch nicht lösen.
Das zweite Problem, das wir haben, ist dass das
Wundscheuern nach wie vor nicht verhindert wird. Das heißt, im Sinne des
Tierschutzes ist das Problem dieser Auffangvorrichtungen - Exkrementtaschen,
Pferdewindeln, Pooh-Bags, all diese Bezeichnungen, die es dafür gibt – nach wie
vor nicht gelöst. Es wird davon ausgegangen, dass eine fachmännische Handhabung
erfolgt - gut, davon kann man einmal ausgehen. Was ich hier sage, ist dass
dieses Problem nicht gelöst ist. Das heißt, das Wundscheuern ist nach wie vor
gegeben. (Abg Heinz Hufnagl: Könnte sein! Könnte sein!) Es
haben sich ja nicht nur die Bezirksvorstehung Neubau und wir gegen dieses
Gesetz in diesem Sinne ausgesprochen, sondern auch die MA 22, auch die
Umweltanwaltschaft, auch "Vier Pfoten", auch der Wiener
Tierschutzverein – sie alle haben diese Bedenken geäußert. Es wird jedoch mit
diesem Gutachten, das ich vorhin schon zitiert habe, in einer Art und Weise
argumentiert, dass man sich fragen muss, ob man damit in einer
Begutachtungsfrist Leute, die sich wirklich Gedanken über den Tierschutz
machen, abspeist, indem man ihnen mitteilt:
"Die Kritik an der Vorschreibung der
Exkremententaschen beziehungsweise Kotauffangvorrichtungen ist wissenschaftlich
nicht fundiert und kann somit die vorliegenden Gutachten der
Veterinärmedizinischen Universität nicht entkräften."
Schön, das heißt: Alle Bedenken im Sinne des
Tierschutzes sind wissenschaftlich nicht fundiert, auch wenn sich die Wiener
Tierärztekammer ebenfalls dagegen ausspricht und sagt, dass das Wundscheuern
nicht verhindert werden kann. Das zählt nicht, denn die Stadt Wien hat nun
einmal für sich beschlossen, diese Pooh-Bags so umzusetzen und verpflichtend
einzusetzen, ohne sich Gedanken darüber zu machen, ob es nicht andere
Möglichkeiten gibt. Es gibt nämlich - oh Wunder! - auch andere Städte, die
Fiaker haben, und die haben dieses Problem nicht; die haben es dadurch gelöst,
dass es einen Reinigungsdienst gibt.
Wenn dann in dem Gesetz auch noch drinnen steht, dass
mit ein Grund dafür, dass es dieses Gesetz geben soll - das ist im Vorblatt
nachzulesen -, dass die Verwendung von Exremententaschen zwingend
vorgeschrieben wird, der Umstand ist, dass sich "in der Praxis die
Vertragsverhandlungen mit den Fiakerunternehmen über deren Beteiligung an den
Kosten der Straßenreinigung als sehr schwierig erwiesen haben", dann muss
ich fragen, was das für eine Gesprächskultur in dieser Stadt ist. Warum schafft
es die Stadt nicht, sich mit den Fiakerunternehmen an einen Tisch zu setzen und
für dieses Problem eine Lösung zustande zu bringen, die sinnvoll im Sinne des
Tierschutzes, aber auch im Sinne der Fiakerunternehmer ist und diese nicht
zwingt, diese Exkremententaschen zu verwenden, sondern, wie es jetzt schon
passiert, ihnen die Möglichkeit gibt, einen Reinigungsdienst zu beauftragen?
Diesen Reinigungsdienst haben die Fiakerunternehmer selbst beauftragt, und es
funktioniert.
Ich möchte deshalb einen Antrag einbringen, der sich
darauf bezieht, dass wir in diesem Gesetz weiterhin die Wahlmöglichkeit haben
wollen, nämlich zwischen der Verwendung dieser Pooh-Bags, Exkremententaschen
oder Pferdewindeln einerseits und dem Reinigungsdienst andererseits. Ich stelle
deshalb folgenden Abänderungsantrag:
"Der Wiener Landtag wolle beschließen:
'Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes, mit dem das
Gesetz über den Betrieb von Fiakerunternehmen und mit Pferden betriebenen
Mietwagenunternehmen (Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetz) geändert wird,
wird wie folgt geändert:
§ 12 Abs 5 lautet:
"Der Konzessionsinhaber hat durch geeignete
Vorkehrungen sicherzustellen, dass jede durch feste Ausscheidungen der
Zugpferde verursachte Verunreinigung der Straßen entweder verhindert (zum
Beispiel durch Exkrementtaschen) oder ehebaldigst und kontinuierlich entfernt
wird. Exkrementtaschen oder ähnliche Auffangvorrichtungen dürfen hinsichtlich
ihrer Tiergerechtheit und Verkehrssicherheit entweder von einer
veterinärmedizinischen Universität oder von einem Fachtierarzt für Pferdekunde
und einem staatlich geprüften Gespannfahrer auf ihre Tauglichkeit überprüft
werden."'"
Ein zweiter Punkt, der in diesem
Gesetz nicht berücksichtigt wird, sondern wo immer so lapidar auf das Gesetz
hingewiesen wird, das regelt, wie man mit Pferden in dieser Stadt umgehen muss,
ist auch nicht gelöst: Die Standplatzfrage. Nach wie vor ist es so, dass sich
die meisten Standplätze für die Fiaker in dieser Stadt in der prallen Sonne
befinden. Es wird immer argumentiert, das Pferd sei ein Steppentier, und ein
Steppentier stehe nun einmal in der Sonne. Nur: Der Unterschied zwischen einer
Steppe und einer Stadt ist, dass es in der Steppe
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