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Landtag, 21. Sitzung vom 27.04.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 36 von 44

 

sind, die eine Rückführung auf den alten Stand bedeutet hätten, beziehungsweise dass manche Punkte, die vorgesehen sind, dann in der zugehörigen Fiakerverordnung zu regeln sind. Auch hier denke ich, dass wir beim vorliegenden Entwurf bleiben könnten.

 

Ich darf daher um Zustimmung ersuchen.

 

Präsident Johann Römer: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Es liegen zwei Abänderungsanträge vor, die ich als erstes abstimmen lasse.

 

Der erste Abänderungsantrag wurde von der Frau Abg Claudia Sommer-Smolik eingebracht und betrifft § 12 Abs 5.

 

Ich bitte jene Damen und Herren des Landtages, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist die Minderheit.

 

Der zweite Abänderungsantrag wurde von der Frau Abg Brigitte Reinberger eingebracht. Er betrifft § 3 Abs 4, § 9 Abs 2, § 9 Abs 5 und Abs 9 des § 9.

 

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist nur mit den Stimmen der Freiheitlichen und ist ebenfalls nicht die erforderliche Mehrheit.

 

Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Danke. Das ist mit den Stimmen der SPÖ und der ÖVP in erster Lesung mehrstimmig angenommen.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über den eingebrachten Beschluss- und Resolutionsantrag der Abg Sommer-Smolik. Hier wird in formeller Hinsicht die sofortige Abstimmung verlangt. Der Antrag betrifft die Schaffung von Schatteneinrichtungen auf den Fiakerstandplätzen beziehungsweise die Frage, dass ausreichend Schatten für die Pferde vorhanden ist.

 

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Beschlussantrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist ohne die Stimmen der SPÖ und daher abgelehnt.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen. – Ein Wiederspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz auch in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung mit den Stimmen der SPÖ und der ÖVP mehrstimmig beschlossen.

 

Die Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert wird.

 

Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Dipl Ing Kossina. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Herzlichen Dank! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich ersuche um breite Zustimmung zur vorliegenden Gesetzesvorlage.

 

Präsident Johann Römer: Danke.

 

Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand erhoben? – Dies ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau Abg Sommer-Smolik.

 

Abg Claudia Sommer-Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

 

Ich werde es ganz kurz machen. Wir freuen uns, dass unserem ursprünglichen Antrag im Zuge der Debatte um die letzte Novellierung des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes, nämlich die Anbindehaltung von Hunden zu verbieten, Rechnung getragen wird. Wir haben dann ja einen gemeinsamen Initiativantrag mit der SPÖ eingebracht, und jetzt soll es endlich im Gesetz stehen. Ich denke, es war längst an der Zeit, im Sinne eines modernen Tierschutzgesetzes die Anbindbehaltung zu verbieten und damit die Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Hunden auch wirklich im Gesetz festzuschreiben.

 

Wir werden auch sehr darauf achten – und ich denke, die SPÖ wird das auch tun –, inwieweit das Bundestierschutzgesetz im Sinne des Wiener Tierschutzgesetzes ebenfalls in so eine Richtung geht, oder ob wir nach wie vor auf ein Bundesgesetz warten müssen. – Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg Parzer. Ich erteile es ihm.

 

Abg Robert Parzer (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich habe aufgehört zu zählen, wie viele Novellierungen es eigentlich schon im Tierhaltegesetz gegeben hat und was wir eigentlich schon alles gehört haben. Jedes Mal waren aber leider Nachbesserungen notwendig. Und angesichts dieses Gesetzessalates – sage ich einmal –, den sie uns portionsweise bei fast jeder Sitzung vorgesetzt haben, werfen Sie der Bundesregierung gesetzgeberische Unachtsamkeit in Materien vor, die zehnmal komplexer sind als das Tierhaltegesetz. Es ist ja wirklich zu wünschen, dass unsere Stadtregierung nicht für Bundesgesetze verantwortlich ist, denn solche Pannen, wie wir sie beim Fiaker- oder Tierhaltegesetz erleben, hält diese Stadt vielleicht gerade noch aus, aber auf Bundesebene wäre das ein Unvermögen und vielleicht sogar ein bisschen gefährlich.

 

Nicht dass ich glaube, dass das Tierhaltegesetz unwichtig ist. Im Gegenteil! Es wäre endlich einmal an der Zeit, dass sich die Stadtregierung im Sinne der Sicherung der Lebensqualität in dieser Stadt zu sinnvollen Spielregeln für das Zusammenleben zwischen Tier und Mensch in der Stadt durchringen würde. Aber davon merken wir leider noch nicht sehr viel, denn die Tatenlosigkeit der Stadtregierung bei Maßnahmen gegen die Verschmutzung vor allem der Gehsteige ist wenig förderlich und für das Stadtbild in manchen Teilen Wiens nicht

 

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