Landtag,
21. Sitzung vom 27.04.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 36 von 44
sind, die eine Rückführung auf den alten Stand bedeutet hätten, beziehungsweise dass manche Punkte, die vorgesehen sind, dann in der zugehörigen Fiakerverordnung zu regeln sind. Auch hier denke ich, dass wir beim vorliegenden Entwurf bleiben könnten.
Ich darf daher um Zustimmung ersuchen.
Präsident Johann Römer:
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Es liegen zwei Abänderungsanträge vor, die ich als
erstes abstimmen lasse.
Der erste Abänderungsantrag wurde von der Frau Abg
Claudia Sommer-Smolik eingebracht und betrifft § 12 Abs 5.
Ich bitte jene Damen und Herren des Landtages, die
diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das
ist die Minderheit.
Der zweite Abänderungsantrag wurde von der Frau Abg
Brigitte Reinberger eingebracht. Er betrifft § 3 Abs 4, § 9
Abs 2, § 9 Abs 5 und Abs 9 des § 9.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag
zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist nur mit den Stimmen
der Freiheitlichen und ist ebenfalls nicht die erforderliche Mehrheit.
Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. –
Danke. Das ist mit den Stimmen der SPÖ und der ÖVP in erster Lesung mehrstimmig
angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den eingebrachten
Beschluss- und Resolutionsantrag der Abg Sommer-Smolik. Hier wird in formeller
Hinsicht die sofortige Abstimmung verlangt. Der Antrag betrifft die Schaffung
von Schatteneinrichtungen auf den Fiakerstandplätzen beziehungsweise die Frage,
dass ausreichend Schatten für die Pferde vorhanden ist.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem
Beschlussantrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist ohne
die Stimmen der SPÖ und daher abgelehnt.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
zweite Lesung vornehmen. – Ein Wiederspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die
dem Gesetz auch in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der
Hand. – Danke. Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung mit den Stimmen der
SPÖ und der ÖVP mehrstimmig beschlossen.
Die Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage
eines Gesetzes, mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert
wird.
Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Dipl
Ing Kossina. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Herzlichen Dank! Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich ersuche um breite Zustimmung zur vorliegenden
Gesetzesvorlage.
Präsident Johann Römer:
Danke.
Gemäß § 30c Abs 10 der
Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte
zusammenzulegen.
Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand erhoben? –
Dies ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau
Abg Sommer-Smolik.
Abg Claudia Sommer-Smolik
(Grüner Klub im Rathaus): Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Ich werde es ganz kurz machen. Wir freuen uns, dass
unserem ursprünglichen Antrag im Zuge der Debatte um die letzte Novellierung
des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes, nämlich die Anbindehaltung von
Hunden zu verbieten, Rechnung getragen wird. Wir haben dann ja einen
gemeinsamen Initiativantrag mit der SPÖ eingebracht, und jetzt soll es endlich
im Gesetz stehen. Ich denke, es war längst an der Zeit, im Sinne eines modernen
Tierschutzgesetzes die Anbindbehaltung zu verbieten und damit die Einschränkung
der Bewegungsfreiheit von Hunden auch wirklich im Gesetz festzuschreiben.
Wir werden auch sehr darauf achten – und ich denke,
die SPÖ wird das auch tun –, inwieweit das Bundestierschutzgesetz im Sinne des
Wiener Tierschutzgesetzes ebenfalls in so eine Richtung geht, oder ob wir nach
wie vor auf ein Bundesgesetz warten müssen. – Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Johann Römer:
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg Parzer. Ich erteile es ihm.
Abg Robert Parzer
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Meine
sehr geehrten Damen und Herren!
Ich habe aufgehört zu zählen, wie viele
Novellierungen es eigentlich schon im Tierhaltegesetz gegeben hat und was wir
eigentlich schon alles gehört haben. Jedes Mal waren aber leider
Nachbesserungen notwendig. Und angesichts dieses Gesetzessalates – sage ich
einmal –, den sie uns portionsweise bei fast jeder Sitzung vorgesetzt haben,
werfen Sie der Bundesregierung gesetzgeberische Unachtsamkeit in Materien vor,
die zehnmal komplexer sind als das Tierhaltegesetz. Es ist ja wirklich zu
wünschen, dass unsere Stadtregierung nicht für Bundesgesetze verantwortlich
ist, denn solche Pannen, wie wir sie beim Fiaker- oder Tierhaltegesetz erleben,
hält diese Stadt vielleicht gerade noch aus, aber auf Bundesebene wäre das ein
Unvermögen und vielleicht sogar ein bisschen gefährlich.
Nicht dass ich glaube, dass das
Tierhaltegesetz unwichtig ist. Im Gegenteil! Es wäre endlich einmal an der
Zeit, dass sich die Stadtregierung im Sinne der Sicherung der Lebensqualität in
dieser Stadt zu sinnvollen Spielregeln für das Zusammenleben zwischen Tier und
Mensch in der Stadt durchringen würde. Aber davon merken wir leider noch nicht
sehr viel, denn die Tatenlosigkeit der Stadtregierung bei Maßnahmen gegen die
Verschmutzung vor allem der Gehsteige ist wenig förderlich und für das
Stadtbild in manchen Teilen Wiens nicht
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