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Landtag, 21. Sitzung vom 27.04.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 44

 

vieles andere, das aus dieser Bundesregierung kommt – nicht Realität geworden. Daher novellieren wir heute neuerlich das Wiener Tierschutzgesetz, um eine Vorbildrolle zu üben, um einen Vorstoß zu setzen, dass der Bund sich endlich darauf besinnt, hunderttausenden Unterschriften Leistenden beim Tierschutz-Volksbegehren – es ist unter den Top-ten gelandet bei der langen Liste der österreichischen Volksbegehren – endlich gerecht zu werden.

 

Sie schützen die Frächter und die Mäster, und wir sagen, Tierschutz ist in der Tat eine menschliche Pflicht. Das Tier ist für uns keine Sache, sondern ein Freund und Wegbegleiter, und so richten wir unsere Politik aus. – Ich danke herzlich. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Römer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abg Barnet gemeldet.

 

Abg Günther Barnet (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

 

Ich berichtige tatsächlich zur Frage der Mitwirkung der SPÖ im Bereich des Tierschutzwesens, weil Sie so salopp an die FPÖ und an die Bundesregierung verwiesen haben:

 

Erstens: Tierschutz ist immer noch eine Landesmaterie. Wer die einschlägigen Bestimmungen der Bundesverfassung nicht kennt, dem gebe ich gerne – oder vielleicht macht das auch einer der Kollegen in der SPÖ selber – nachher ein Privatissimum über die Bundesverfassung.

 

Zweitens: Es an die derzeitige Bundesregierung zuzuweisen, nur weil sich die SPÖ zurzeit ziert, diesen Kompetenztatbestand zu ändern, weil ihr die Inhalte im Materiengesetz noch nicht gefallen, ist auch unrichtig.

 

Drittens: Wo war die SPÖ zum Beispiel hinsichtlich Tierschutz, als sie in der Bundesregierung lange Jahre eine Zweitdrittelmehrheit mit der ÖVP hatte, um das zu novellieren? (Abg Heinz Hufnagl: Wer hatte das Landwirtschaftsministerium? Wer hat das blockiert?) Das Landwirtschaftsministerium ist kein Gesetzgeber, Herr Kollege. Vielleicht brauchen Sie noch ein Privatissimum bezüglich Bundesverfassung. (Abg Heinz Hufnagl: Nein, aber es muss einstimmig durch den Ministerrat gehen!)

 

Aber ich werde Ihnen noch ein anderes Gesetz sagen, in dem Sie es hätten regeln können, als Sie in der Bundesregierung waren, nämlich im UVP-Gesetz 1993. Wo war denn die SPÖ, als es um die Frage der Legehaltung gegangen ist bei den Schwellenwerten nach dem UVP-Gesetz? Bei Hühnern sind das 50 000. Bei 49 999 Hühnern braucht jemand nicht einmal eine Genehmigung nach dem Materiengesetz, sondern nur nach der Bauordnung, weil es landwirtschaftliches Nebengewerbe ist. Und das war ein Bundesgesetz, das die SPÖ, wenn sie gewollt hätte, auch ohne Zweidrittelmehrheit im Jahr 1993 hätte novellieren können für die Tiere. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Römer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Herzlichen Dank! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Das Thema Tierschutz ist ein sehr emotionales Thema. Ich denke, wir sollten hier wieder auf die Sachebene zurückkommen. Ich bin froh, dass wir in Wien ein modernes, ein zeitgemäßes Tierschutzgesetz haben und dass es in Wien noch Landessache ist. Denn uns geht es darum, hier im Interesse des Tierschutzes auch Pflichten festzulegen.

 

Daher: Die Anbindehaltung von Hunden zu verbieten, ist zeitgemäß und muss sofort durchgeführt werden. Daher ersuche ich um breite Zustimmung zu diesem Gesetz. Ich werde mich auch als Umweltstadträtin dafür stark machen, dass ein Bundestierschutzgesetz nur dann in Kraft treten kann, wenn es das beste Tierschutzgesetz ist und die Forderungen der Stadt Wien auch ernst nimmt. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Römer: Wir kommen nun zur Abstimmung.

 

Es liegt ein Abänderungsantrag der FPÖ-Abgeordneten vor. Hier geht es um einen Abänderungsantrag zu § 14.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Abänderungsantrag ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das sind nur die Freiheitlichen, und daher ist dieser Abänderungsantrag abgelehnt.

 

Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Danke. Das ist ohne die Stimmen der Freiheitlichen mehrstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist ebenfalls ohne die Stimmen der Freiheitlichen mehrstimmig beschlossen.

 

Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über die Zuweisung von Bediensteten der Gemeinde Wien an die Konservatorium Wien GmbH (Konservatorium Wien – Zuweisungsgesetz) und mit dem die Dienstordnung 1994 (17. Novelle zur Dienstordnung 1994) und das Wiener Personalvertretungsgesetz (8. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz) geändert werden.

 

Berichterstatterin hiezu ist die Frau amtsf StRin Mag Brauner. Ich bitte Sie, die Verhandlungen einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bitte Sie, dieses Zuweisungsgesetz zu diskutieren und zu beschließen.

 

Präsident Johann Römer: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand erhoben.?– Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist die

 

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