Landtag,
21. Sitzung vom 27.04.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 41 von 44
vieles andere, das aus dieser Bundesregierung kommt – nicht Realität geworden. Daher novellieren wir heute neuerlich das Wiener Tierschutzgesetz, um eine Vorbildrolle zu üben, um einen Vorstoß zu setzen, dass der Bund sich endlich darauf besinnt, hunderttausenden Unterschriften Leistenden beim Tierschutz-Volksbegehren – es ist unter den Top-ten gelandet bei der langen Liste der österreichischen Volksbegehren – endlich gerecht zu werden.
Sie schützen die Frächter und die Mäster, und wir
sagen, Tierschutz ist in der Tat eine menschliche Pflicht. Das Tier ist für uns
keine Sache, sondern ein Freund und Wegbegleiter, und so richten wir unsere
Politik aus. – Ich danke herzlich. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Johann Römer: Zu einer
tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abg Barnet gemeldet.
Abg Günther Barnet (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Ich berichtige tatsächlich zur Frage der Mitwirkung
der SPÖ im Bereich des Tierschutzwesens, weil Sie so salopp an die FPÖ und an
die Bundesregierung verwiesen haben:
Erstens: Tierschutz ist immer noch eine
Landesmaterie. Wer die einschlägigen Bestimmungen der Bundesverfassung nicht
kennt, dem gebe ich gerne – oder vielleicht macht das auch einer der Kollegen
in der SPÖ selber – nachher ein Privatissimum über die Bundesverfassung.
Zweitens: Es an die derzeitige Bundesregierung
zuzuweisen, nur weil sich die SPÖ zurzeit ziert, diesen Kompetenztatbestand zu
ändern, weil ihr die Inhalte im Materiengesetz noch nicht gefallen, ist auch
unrichtig.
Drittens: Wo war die SPÖ zum Beispiel hinsichtlich
Tierschutz, als sie in der Bundesregierung lange Jahre eine
Zweitdrittelmehrheit mit der ÖVP hatte, um das zu novellieren? (Abg Heinz
Hufnagl: Wer hatte das Landwirtschaftsministerium? Wer hat das blockiert?)
Das Landwirtschaftsministerium ist kein Gesetzgeber, Herr Kollege. Vielleicht
brauchen Sie noch ein Privatissimum bezüglich Bundesverfassung. (Abg Heinz Hufnagl: Nein, aber es muss
einstimmig durch den Ministerrat gehen!)
Aber ich werde Ihnen noch ein anderes Gesetz sagen,
in dem Sie es hätten regeln können, als Sie in der Bundesregierung waren,
nämlich im UVP-Gesetz 1993. Wo war denn die SPÖ, als es um die Frage der Legehaltung
gegangen ist bei den Schwellenwerten nach dem UVP-Gesetz? Bei Hühnern sind das
50 000. Bei 49 999 Hühnern braucht jemand nicht einmal eine
Genehmigung nach dem Materiengesetz, sondern nur nach der Bauordnung, weil es
landwirtschaftliches Nebengewerbe ist. Und das war ein Bundesgesetz, das die
SPÖ, wenn sie gewollt hätte, auch ohne Zweidrittelmehrheit im Jahr 1993 hätte
novellieren können für die Tiere. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Johann Römer: Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und
erteile der Berichterstatterin das Schlusswort.
Berichterstatterin amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina:
Herzlichen Dank! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Thema Tierschutz ist ein sehr emotionales Thema.
Ich denke, wir sollten hier wieder auf die Sachebene zurückkommen. Ich bin
froh, dass wir in Wien ein modernes, ein zeitgemäßes Tierschutzgesetz haben und
dass es in Wien noch Landessache ist. Denn uns geht es darum, hier im Interesse
des Tierschutzes auch Pflichten festzulegen.
Daher: Die Anbindehaltung von Hunden zu verbieten,
ist zeitgemäß und muss sofort durchgeführt werden. Daher ersuche ich um breite
Zustimmung zu diesem Gesetz. Ich werde mich auch als Umweltstadträtin dafür
stark machen, dass ein Bundestierschutzgesetz nur dann in Kraft treten kann,
wenn es das beste Tierschutzgesetz ist und die Forderungen der Stadt Wien auch
ernst nimmt. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Johann Römer: Wir kommen nun
zur Abstimmung.
Es liegt ein Abänderungsantrag der FPÖ-Abgeordneten
vor. Hier geht es um einen Abänderungsantrag zu § 14.
Ich bitte
jene Mitglieder des Landtages, die diesem Abänderungsantrag ihre Zustimmung
geben, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das sind nur die Freiheitlichen,
und daher ist dieser Abänderungsantrag abgelehnt.
Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtages, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. –
Danke. Das ist ohne die Stimmen der Freiheitlichen mehrstimmig angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
zweite Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die
dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. –
Danke. Das ist ebenfalls ohne die Stimmen der Freiheitlichen mehrstimmig
beschlossen.
Postnummer 3 betrifft die erste Lesung der
Vorlage eines Gesetzes über die Zuweisung von Bediensteten der Gemeinde Wien an
die Konservatorium Wien GmbH (Konservatorium Wien – Zuweisungsgesetz) und mit
dem die Dienstordnung 1994 (17. Novelle zur Dienstordnung 1994) und das
Wiener Personalvertretungsgesetz (8. Novelle zum Wiener
Personalvertretungsgesetz) geändert werden.
Berichterstatterin hiezu ist die Frau amtsf StRin Mag
Brauner. Ich bitte Sie, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bitte Sie, dieses Zuweisungsgesetz zu diskutieren
und zu beschließen.
Präsident Johann Römer: Gemäß
§ 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und
die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand
erhoben.?– Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort
gemeldet ist die
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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