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Landtag, 21. Sitzung vom 27.04.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 44

 

Frau Abg Dr Vana.

 

Abg Dr Monika Vana (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wir haben heute das Konservatorium Wien – Zuweisungsgesetz auf der Tagesordnung. Es regelt die Überlassung der Lehrerinnen und Lehrer der Musiklehranstalten der Stadt Wien und der Beamten und Beamtinnen und Vertragsbediensteten des Konservatoriums Wien an die Konservatorium Wien GmbH.

 

Wir wissen, dass die Überlassung von Gemeindebediensteten an Private verfassungsrechtlich zulässig ist. Es wurde in einigen anderen Fällen auch schon gemacht. Nicht mit Zustimmung der GRÜNEN. Wir halten es für politisch bedenklich, nicht nur, weil Ausgliederungen eine Flucht aus der Kontrolle des Gemeinderats sind, sondern insbesondere auch aus unserer Sicht eine Flucht aus dem öffentlichen Dienstrecht.

 

Die Ausgliederungen haben eine Reihe von Nachteilen für die Bediensteten. Sie wissen, wir stehen mit dieser Meinung nicht alleine da. Es hat sich aus Anlass der Ausgliederung der Sozialen Dienste in den Fonds Soziales Wien sogar eine Plattform gebildet, eine Plattform mit dem Namen "Soziales in Wien" innerhalb der Gewerkschaft der Privatangestellten, wo nicht nur besorgte Betriebsräte und Betriebsrätinnen dabei sind, sondern auch etliche Bedienstete des Magistrats und der Gemeinde Wien, die auch ihre Besorgnis ausgedrückt haben über die Entwicklung der ArbeitnehmerInnenschutzrechte nach Ausgliederungen, die auch eine Reihe von Forderungen an die Gemeinde Wien stellen, und wir unterstützen selbstverständlich diese Forderungen.

 

Wir sehen in mehrerer Hinsicht Nachteile für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach Ausgliederungen. Sie wissen, das öffentliche Dienstrecht ist ein wesentlich besseres als jenes der Privatwirtschaft, und wir wissen zwar, dass für die so genannten zugewiesenen Bediensteten keine dienstrechtlichen Änderungen vorgenommen werden, aber natürlich für die Neuaufnahmen, die dem wesentlich schlechteren so genannten Privatrecht unterliegen, sei das hinsichtlich der Möglichkeit, Sabbatical in Anspruch zu nehmen, des erweiterten Kündigungsschutzes, Zulagensysteme, Pflegefreistellung, die Gleichstellung lesbischer und schwuler Bediensteter. Das alles ist im öffentlichen Recht, im öffentlichen Dienstrecht wesentlich besser geregelt als im Recht der Privatwirtschaft. Und wir sehen nicht ein, dass es dann zu unterschiedlichen dienstrechtlichen, pensionsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Vorschriften für Bedienstete kommen soll, die Schreibtisch an Schreibtisch dieselbe Tätigkeit verrichten. Das ist für uns eine Ungleichbehandlung von Bediensteten. Wir wollen das nicht, auch die Plattform "Soziales in Wien" will das nicht, und deshalb wollen wir auch heute, wie in allen anderen Fällen von Ausgliederungen, unsere Besorgnis darüber ausdrücken.

 

Und wir wollen, dass die Stadt Wien ein Zeichen setzt, dass sie, weil sie ja doch 100°Prozent-Eigen-tümerin der Konservatorium Wien GmbH bleibt, ein Zeichen setzt, sich nicht aus der personalpolitischen Verantwortung für diese Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen zu stehlen, sondern sich für den bestmöglichen ArbeitnehmerInnenschutz für alle einzusetzen. Ich denke, insbesondere im Vorfeld der Arbeiterkammerwahlen wäre das ein schönes Signal der Stadt Wien an alle Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen.

 

Wir bringen daher den Beschluss- und Resolutionsantrag ein betreffend Mindestrechte für neue Bedienstete der Konservatorium Wien GmbH:

 

"Der Landtag wolle beschließen:

 

Der Wiener Landtag ersucht die Frau amtsführende Stadträtin für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal, sich nachhaltig bei der Leitung der Konservatorium Wien GmbH dafür einzusetzen, dass auch die in Zukunft von der Konservatorium Wien GmbH angestellten Bediensteten hinsichtlich der Bedingungen im arbeitsrechtlichen Bereich, vor allem hinsichtlich Gleichbehandlungsgebot, erweitertem Kündigungsschutz, Zulagen und Ähnlichem, den von der Stadt Wien der Konservatorium Wien GmbH zugewiesenen Bediensteten zumindest gleichgestellt sind."

 

Ein besonderes Anliegen in diesem Zusammenhang – Sie wissen, wir diskutieren das nicht das erste Mal – sind die Frauenrechte und die Gültigkeit des Wiener Gleichbehandlungsrechts. Auch hier wissen wir, dass das Gleichbehandlungsrecht des öffentlichen Dienstes für Frauen ein wesentlich besseres ist. Im Gleichbehandlungsrecht der Privatwirtschaft gibt es beispielsweise keine 50°Prozent-Frauenquote, es gibt keine automatische Bevorzugung bei Einstellung und Aufstieg bei gleicher Qualifikation und auch keine Bevorzugung bei Weiterbildungsmaßnahmen. Sie wissen auch, dass es bei den Ausgliederungen im Wirkungsbereich des Bundes zu großer Rechtsunsicherheit gekommen ist, ob das Gleichbehandlungsgesetz des öffentlichen Dienstes weiter gilt oder nicht.

 

Wir vermissen auch diesmal wieder – das ist ja, wie gesagt, nicht neu, wir haben diese Anträge bei allen Ausgliederungen gestellt – eine demonstrative Aufzählung der Gültigkeit des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes für die zugewiesenen Bediensteten und stellen daher den Abänderungsantrag betreffend Anwendung des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes auf die Konservatorium Wien GmbH:

 

"Der Wiener Landtag möge beschließen, dass das Wiener Gleichbehandlungsgesetz demonstrativ aufgezählt wird."

 

Ich erspare Ihnen jetzt das Vorlesen des ganzen Absatzes, der geändert werden müsste.

 

Ich möchte abschließend noch sagen, dass die Wiener GRÜNEN für den besten Schutz aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eintreten, gegen eine Ungleichbehandlung, dass uns ArbeitnehmerInnenrechte sehr, sehr wichtig sind und wir deshalb auch eine starke öffentliche Hand wollen, die beschäftigungspolitisch innovativ ist und die die Verantwortung für ihre Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer nicht aus der Hand gibt. – Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gemeldet ist die

 

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