Landtag,
21. Sitzung vom 27.04.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 42 von 44
Frau Abg Dr Vana.
Abg Dr Monika Vana (Grüner Klub im
Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr
geehrte Damen und Herren!
Wir haben heute das Konservatorium Wien –
Zuweisungsgesetz auf der Tagesordnung. Es regelt die Überlassung der
Lehrerinnen und Lehrer der Musiklehranstalten der Stadt Wien und der Beamten
und Beamtinnen und Vertragsbediensteten des Konservatoriums Wien an die
Konservatorium Wien GmbH.
Wir wissen, dass die Überlassung von
Gemeindebediensteten an Private verfassungsrechtlich zulässig ist. Es wurde in
einigen anderen Fällen auch schon gemacht. Nicht mit Zustimmung der GRÜNEN. Wir
halten es für politisch bedenklich, nicht nur, weil Ausgliederungen eine Flucht
aus der Kontrolle des Gemeinderats sind, sondern insbesondere auch aus unserer
Sicht eine Flucht aus dem öffentlichen Dienstrecht.
Die Ausgliederungen haben eine Reihe von Nachteilen
für die Bediensteten. Sie wissen, wir stehen mit dieser Meinung nicht alleine
da. Es hat sich aus Anlass der Ausgliederung der Sozialen Dienste in den Fonds
Soziales Wien sogar eine Plattform gebildet, eine Plattform mit dem Namen
"Soziales in Wien" innerhalb der Gewerkschaft der Privatangestellten,
wo nicht nur besorgte Betriebsräte und Betriebsrätinnen dabei sind, sondern
auch etliche Bedienstete des Magistrats und der Gemeinde Wien, die auch ihre
Besorgnis ausgedrückt haben über die Entwicklung der
ArbeitnehmerInnenschutzrechte nach Ausgliederungen, die auch eine Reihe von
Forderungen an die Gemeinde Wien stellen, und wir unterstützen
selbstverständlich diese Forderungen.
Wir sehen in mehrerer Hinsicht Nachteile für
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach Ausgliederungen. Sie wissen, das
öffentliche Dienstrecht ist ein wesentlich besseres als jenes der Privatwirtschaft,
und wir wissen zwar, dass für die so genannten zugewiesenen Bediensteten keine
dienstrechtlichen Änderungen vorgenommen werden, aber natürlich für die
Neuaufnahmen, die dem wesentlich schlechteren so genannten Privatrecht
unterliegen, sei das hinsichtlich der Möglichkeit, Sabbatical in Anspruch zu
nehmen, des erweiterten Kündigungsschutzes, Zulagensysteme, Pflegefreistellung,
die Gleichstellung lesbischer und schwuler Bediensteter. Das alles ist im
öffentlichen Recht, im öffentlichen Dienstrecht wesentlich besser geregelt als
im Recht der Privatwirtschaft. Und wir sehen nicht ein, dass es dann zu
unterschiedlichen dienstrechtlichen, pensionsrechtlichen und arbeitsrechtlichen
Vorschriften für Bedienstete kommen soll, die Schreibtisch an Schreibtisch
dieselbe Tätigkeit verrichten. Das ist für uns eine Ungleichbehandlung von
Bediensteten. Wir wollen das nicht, auch die Plattform "Soziales in
Wien" will das nicht, und deshalb wollen wir auch heute, wie in allen
anderen Fällen von Ausgliederungen, unsere Besorgnis darüber ausdrücken.
Und wir wollen, dass die Stadt Wien ein Zeichen
setzt, dass sie, weil sie ja doch 100°Prozent-Eigen-tümerin der Konservatorium
Wien GmbH bleibt, ein Zeichen setzt, sich nicht aus der personalpolitischen
Verantwortung für diese Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen zu stehlen, sondern
sich für den bestmöglichen ArbeitnehmerInnenschutz für alle einzusetzen. Ich
denke, insbesondere im Vorfeld der Arbeiterkammerwahlen wäre das ein schönes
Signal der Stadt Wien an alle Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen.
Wir bringen daher den Beschluss- und
Resolutionsantrag ein betreffend Mindestrechte für neue Bedienstete der
Konservatorium Wien GmbH:
"Der Landtag wolle beschließen:
Der Wiener Landtag ersucht die Frau amtsführende Stadträtin
für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal, sich nachhaltig
bei der Leitung der Konservatorium Wien GmbH dafür einzusetzen, dass auch die
in Zukunft von der Konservatorium Wien GmbH angestellten Bediensteten
hinsichtlich der Bedingungen im arbeitsrechtlichen Bereich, vor allem
hinsichtlich Gleichbehandlungsgebot, erweitertem Kündigungsschutz, Zulagen und
Ähnlichem, den von der Stadt Wien der Konservatorium Wien GmbH zugewiesenen
Bediensteten zumindest gleichgestellt sind."
Ein besonderes Anliegen in diesem Zusammenhang – Sie
wissen, wir diskutieren das nicht das erste Mal – sind die Frauenrechte und die
Gültigkeit des Wiener Gleichbehandlungsrechts. Auch hier wissen wir, dass das
Gleichbehandlungsrecht des öffentlichen Dienstes für Frauen ein wesentlich
besseres ist. Im Gleichbehandlungsrecht der Privatwirtschaft gibt es
beispielsweise keine 50°Prozent-Frauenquote, es gibt keine automatische
Bevorzugung bei Einstellung und Aufstieg bei gleicher Qualifikation und auch
keine Bevorzugung bei Weiterbildungsmaßnahmen. Sie wissen auch, dass es bei den
Ausgliederungen im Wirkungsbereich des Bundes zu großer Rechtsunsicherheit
gekommen ist, ob das Gleichbehandlungsgesetz des öffentlichen Dienstes weiter
gilt oder nicht.
Wir vermissen auch diesmal wieder – das ist ja, wie
gesagt, nicht neu, wir haben diese Anträge bei allen Ausgliederungen gestellt –
eine demonstrative Aufzählung der Gültigkeit des Wiener
Gleichbehandlungsgesetzes für die zugewiesenen Bediensteten und stellen daher
den Abänderungsantrag betreffend Anwendung des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes
auf die Konservatorium Wien GmbH:
"Der Wiener Landtag möge beschließen, dass das
Wiener Gleichbehandlungsgesetz demonstrativ aufgezählt wird."
Ich erspare Ihnen jetzt das Vorlesen des ganzen
Absatzes, der geändert werden müsste.
Ich möchte abschließend noch sagen, dass die Wiener
GRÜNEN für den besten Schutz aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
eintreten, gegen eine Ungleichbehandlung, dass uns ArbeitnehmerInnenrechte
sehr, sehr wichtig sind und wir deshalb auch eine starke öffentliche Hand
wollen, die beschäftigungspolitisch innovativ ist und die die Verantwortung für
ihre Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer nicht aus der Hand gibt. – Danke. (Beifall
bei den GRÜNEN.)
Präsident Johann Hatzl:
Zum Wort gemeldet ist die
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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