Landtag,
21. Sitzung vom 27.04.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 43 von 44
Frau Abg Wehsely.
Abg Mag Sonja Wehsely (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr
Präsident! Frau Landesrätin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wir haben diese Debatte hier schon öfter geführt.
Selbstverständlich geht es uns auch um die Rechte der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter. Uns geht es aber auch, und in dieser Frage ganz besonders, um die
Möglichkeiten der jungen Menschen, die eine Musikausbildung in dieser Stadt
machen. Denn wir wissen hier, dass die derzeitige Ausbildung zwar eine
inhaltlich hervorragende ist, aber nicht EU-rechtlich anerkannt ist und daher
die jungen Menschen eine hervorragende Ausbildung bekommen, die aber sozusagen
europarechtlich nicht vergleichbar ist. Daher ist es notwendig, eine
Privatuniversität auf der einen Seite zu gründen, um hier die Abschlüsse auch
vergleichbar und anerkennbar zu machen, auf der anderen Seite aber jenen
Studierenden, die sozusagen im alten System sind und im alten System bleiben,
die Möglichkeit zu geben, das Konservatorium auch so abzuschließen. Daher ist
es eine gute und wichtige und richtige Sache im Sinne der Musikstadt Wien,
diese Ausbildung auch europakonform zu machen.
Was die zwei konkreten Anträge betrifft, verstehe ich
das jetzt sozusagen noch weniger als in den Diskussionen, die wir ja schon
mehrmals geführt haben, weil ich mir schon gedacht habe, dass vielleicht das
Diskussionsniveau ein anderes wird. Kollegin Vana, du hast heute jetzt wieder
gesagt, es ist wirklich eine untragbare Situation, wenn hier Schreibtisch an
Schreibtisch Menschen sitzen, die unterschiedliche Arbeitssituationen haben.
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es hier in
diesem Haus, im Bereich der öffentlichen Hand, im Bereich der Gemeinde Wien,
Schreibtisch an Schreibtisch, selbstverständlich so ist, dass weniger als die
Hälfte der Menschen, die hier arbeiten, Pragmanen sind, Beamtinnen und Beamte,
und die anderen sind Vertragsbedienstete. Das findet hier statt, das ist so,
und ich denke, das ist etwas, was alle zur Kenntnis nehmen und was aus
unterschiedlichen Gründen in dieser Art und Weise auch sinnvoll ist und von
allen auch akzeptiert wird.
Wenn man über die Frage der Situation im
Konservatorium spricht, dann soll man schon auch sagen, worum es sich dabei
konkret im Speziellen handelt. Da muss man sich mit den Dingen auch konkret
auseinander setzen. Bei der ganzen Frage der Zuweisung von Personen zur
Konservatorium Wien GmbH gibt es dreizehn Personen, die in einem pragmatischen
Dienstverhältnis sind. Alle anderen sind Vertragsbedienstete oder Lehrer. Dass
heißt, hier herrscht eine vollkommen andere Situation, als es bei anderen
Ausgliederungen der Fall war.
Ich glaube, dass es hier auch vom Inhaltlichen her
sehr, sehr wichtig ist zu unterscheiden, warum Ausgliederungen gemacht werden
und wie Ausgliederungen gemacht werden. Und selbstverständlich sagt sich die
Stadt Wien nicht los von der Verantwortung für diese Beschäftigten, wo – und
das wurde ja auch genannt – natürlich die Konservatorium Wien GmbH eine
hundertprozentige Tochter der Stadt Wien ist und die Ausbildung der jungen
Menschen im Bereich der Musik natürlich weiterhin die Stadt Wien machen wird
und in der Verantwortung der Stadt Wien stattfindet.
Was die Frage des Gleichbehandlungsgesetzes betrifft
und der Anwendbarkeit, ist die Anwendbarkeit selbstverständlich gegeben.
Darüber gibt es überhaupt keine Diskussion.
Und wenn hier von dir, Kollegin Vana, der Bund zitiert
wird, dann mag sein, dass es dort Probleme gibt. Tatsache ist, dass wir mit den
Zuweisungsgesetzen, die eben immer dasselbe Muster haben, in Wien noch nie
Probleme gehabt haben. Und es ist ja auch sehr entlarvend, wenn du hier jedes
Mal wieder den Bund zitierst. Dann zitier doch einmal, wo es bei den
Ausgliederungen, die stattgefunden haben, in der Frage der Gültigkeit und
Anwendbarkeit des Gleichbehandlungsgesetzes für die Zugewiesenen Probleme
gegeben hat. Die Probleme hat es nicht gegeben.
Darüber hinaus ist hier sozusagen noch eine
Erweiterung, eine Veränderung im Vergleich zu früheren Debatten. Hier wird
nämlich jetzt gefordert: "Durch die Zuweisung gemäß Abs 1 und 2 tritt
für die besoldungs- und personalrechtliche Stellung der in einem öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnis Beschäftigten ..." Es kann sich hier nur um die
pensionsrechtliche Stellung und nicht um die personalrechtliche Stellung
handeln. Und grammatikalisch ist es auch nicht absolut formvollendet.
Tatsache ist, dass die Sorge vollkommen unberechtigt
ist, denn wenn die Sorge berechtigt wäre, dann hätte es bereits Probleme in
anderen Bereichen geben müssen, wo das – und das ist ja nur eine taxative
Aufzählung – auch nicht vorgekommen ist.
Was zum Beispiel auch nicht vorkommt in der Aufzählung
ist die Anwendbarkeit des Personalvertretungsgesetzes, und trotzdem zweifelt
keiner daran, dass für die zugewiesenen Beamtinnen und Beamten das
Personalvertretungsgesetz anwendbar ist.
Daher: Irgendwie und ewig grüßt das Murmeltier, aber
ich denke, es gibt keine wirklichen Probleme. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Johann Hatzl: Das Schlusswort
hat die Frau Stadträtin. – Sie verzichtet.
Daher ist bereits erkennbar, dass es keine weiteren
Wortmeldungen gegeben hat.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich mit dem
Abänderungsantrag der GRÜNEN einleite. Wer für den Abänderungsantrag der GRÜNEN
ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist Grün und FPÖ. Das ist
die Minderheit. Somit ist der Abänderungsantrag abgelehnt.
Ich bitte nun jene Mitglieder des
Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen,
die Hand zu heben. – Das ist die SPÖ und die ÖVP. (Zwischenrufe bei der
FPÖ.) Die FPÖ auch, Entschuldigung. Ich habe den Stadtrat als ersten
gesehen und habe übersehen, dass er ja nicht mitstimmen kann. Das war ein
Irrtum von meiner Seite, und es bedarf
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