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Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 24 von 104

 

ich möchte nichtsdestotrotz kurz auf die wesentlichen Kritikpunkte erneut eingehen.

 

Also, allen voran - und das habe ich des Öfteren wiederholt - reitet die Stadt Wien mit diesem Fonds in Richtung Flop, und zwar Richtung nicht irgendeines Flops, sondern Richtung Megaflop. Der Fonds Soziales Wien - so wie er geplant ist - zeichnet sich als Demokratrieflop ab, denn das Kern- und Herzstück der Wiener Sozialpolitik wird ausgegliedert, wird daher auch aus dem unmittelbaren Kontrollbereich der Opposition, auch aus dem Bereich der Einwirkungsrechte und –möglichkeiten herausgekoppelt und kommt in einen Fonds mit einem Statut, das der Opposition kaum mehr Kontrollmöglichkeiten eröffnet.

 

Die Oppositionsparteien finden sich wieder in einem völlig zahnlosen Beirat, wo sie halt irgendwie beratend vorgehen, mitreden können. Wie gesagt, von effektiven Mitsprache- und Kontrollmöglichkeiten kann nicht mehr die Rede sein und dieser Fonds ist nichts anderes als ein Demokratieflop.

 

Was hat sonst dieser Fonds zu bewirken und was wird er bewirken? Parallelstrukturen bringt er mit sich, einen Kompetenzwirrwarr bringt er mit sich, Mehrkosten bringt er mit sich - eben aufgrund der Parallelstrukturen, die weiterhin bestehen bleiben werden - und last but not least auch Folgekosten.

 

Denn es ist ein offenes Geheimnis, dass der Fonds ja unter anderem letztendlich auch die Möglichkeit bietet, Bestimmungen des EU-Vergaberechtes zu umgehen, wollen wir es doch auch direkt formulieren. Zwar kritisieren die Grünen auch manches und sind auch recht skeptisch im Zusammenhang mit einer Reihe von Bestimmungen des EU-Vergaberechtes, aber wir glauben nicht, dass das der richtige Weg ist, das zu erreichen und wir gehen davon aus, dass Klagen folgen werden und wenn sie folgen, und sie werden folgen, wird dieser Fonds auch eine Reihe von Folgekosten mit sich bringen.

 

Das heißt, alles in allem halten wir es für einen falschen Schritt und ersuchen deshalb dringend, diesen Schritt zu überdenken. In Wahrheit ist es auch jetzt schon recht spät, wie ich die Mühlen des Hauses kenne und so wie sie mahlen, aber nichtsdestotrotz ersuche ich, diesen Schritt zu überdenken und die Ausgliederung des Sozialbereichs der Stadt Wien zu stoppen. Nichtsdestotrotz möchte ich noch kurz auf die konkreten Kritikpunkte eingehen, so wie sie in diesem Gesetzesentwurf aus meiner Sicht vorhanden sind, und zwar im Zusammenhang mit zwei Bereichen.

 

Der eine Bereich ist der Behindertenbereich und der zweite Bereich ist die Betreuung von Flüchtlingen in der Stadt.

 

Ich fange also mit der Kritik zum Wiener Behindertengesetz an und stelle fest, dass so, wie das hier vorliegt und was wir heute beschließen, die Verlagerung einer ganzen Reihe von Agenden erfolgen, dem Bereich der Wiener Landesregierung entzogen und in den Bereich des Magistrats verlagert wird. Das bedeutet Intransparenz und das bedeutet auch hier mangelnde Kontrollmöglichkeiten für die Opposition und ist daher aus unserer Sicht abzulehnen. Was die Änderungen im Behindertengesetz noch bewirken, sind Doppelgleisigkeiten. Von einer Verwirrung, von einem Kompetenzwirrwarr, habe ich bereits eingangs gesprochen und ich glaube, gerade im Bereich des Behindertengesetzes kann man das sehr schön nachvollziehen wie es aussieht und die Feststellung, dass der Fonds Soziales Wien der Träger der Behindertenhilfe ist, ist wenig hilfreich, weil eben eine Reihe von Agenden weiterhin im Rahmen des Magistrats geführt werden und hier, wie gesagt, eine heillose Verwirrung zu erwarten ist.

 

Last but not least gibt es in diesem Bereich unsererseits auch Datenschutzbedenken. Diese gelten nicht nur für den Bereich des Behindertengesetzes, sie gelten genauso für sämtliche Bereiche, die durch die heutige Novelle abgedeckt werden. Es ist in der Tat nicht eindeutig geklärt, wie diese Fülle von Daten, diese gebündelte Fülle von Daten, weiter übermittelt wird und an wen. Sie soll ja auch privaten Organisationen zur Verfügung gestellt werden. Das erachten wird als durchaus sehr bedenklich und finden, dass die rechtliche Grundlage dafür nicht ausreichend ist und würden ersuchen, diesen Schritt jedenfalls zu überdenken.

 

Zum Bereich Wiener Pflegegeldgesetz möchte ich anmerken, dass hier eine eindeutige und massive Verschlechterung der Rechtslage erfolgt. Hier werden Rechtsansprüche in Kannbestimmungen umgewandelt. Hiefür bringe ich hier zwei Bereiche. Sowohl die Anpassung des Pflegegeldes wird in eine Kannbestimmung umgewandelt wie auch der bisher geltende Anspruch, dass Menschen, die aus einem anderen Bundesland nach Wien ziehen, die Möglichkeit hatten, ohne vorherige Prüfung, ohne vorheriges Ermittlungsverfahren, Pflegegeld sofort und sozusagen ohne Verwaltungsaufwand zu beziehen. Das ist der falsche Weg und sorgt, wie gesagt, für Rechtsunsicherheit.

 

Und ich komme zum Bereich der Grundversorgung. Auch darüber haben wir bereits mehrfach diskutiert, aber einmal mehr möchte ich festhalten, es wäre möglich gewesen, den Rechtsanspruch von schutzbedürftigen Fremden, von Asylwerberinnen und Asylwerbern, auf eine Betreuung seitens der Stadt Wien auch rechtlich zu verankern.

 

Das hat man leider nicht getan und die Ausrede, dass damit Wien allein stünde, ist wirklich nur eine Ausrede und wirklich nur als solche zu werten. Sie selbst sind ja 2001 angetreten - und das wiederhole ich immer wieder von hier aus -, um ein Vorzeigemodell für die Bundespolitik zu werden. Auch hier haben sie erneut eine Gelegenheit verpasst, das tatsächlich auch zu tun. Der Rechtsanspruch ist hier nicht verankert und es gibt eindeutige Gutachten, die belegen, dass es sehr wohl möglich gewesen wäre. Und somit muss man irgendwie sozusagen einerseits fast erleichtert seufzen, dass es künftig möglich sein wird und zumindest eine rechtliche Grundlage da ist, die es ermöglicht, als AsylwerberInnen betreut zu werden, auf der anderen Seite gibt es aber auch ein weinendes Auge, denn wie gesagt, die

 

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