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Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 38 von 104

 

liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlungen für geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Es ist uns - wie Sie gesehen haben, weil das ja in einem Bericht angesprochen wird - auch besonders wichtig, dass die Kontrolle über die Pflegeeinrichtungen erhalten bleibt. Daher auch dieser Antrag dafür, und ich setze selbstverständlich voraus, wenn es einen solchen Antrag und Beschluss gibt, dass die zuständige Behörde das auch wahrnimmt. Denn es ist ja immer wieder gefragt worden, wieso man damals nach dem Rechnungshofbericht nicht nachgeforscht hat. Wenn der Beamte selber sagt, er wird es in Hinkunft wahrnehmen, ist selbstverständlich anzunehmen, dass das auch so geschieht, weil das seine Verpflichtung ist.

 

Ich möchte noch kurz darauf eingehen, dass gesagt wurde, das Budget sei nicht klar. Das Budget des Fonds Soziales Wien ist im grünen Buch auf Seite 113, Ansatz 5001 Gesundheitswesen, unter Post 757, Manualpost 002 zu finden. Im letzten Gesundheitsausschuss - und da hat vielleicht die innerparteiliche Kommunikation nicht ganz funktioniert - wurde eine Nachtragsdotation in der Höhe von 269,45 Millionen EUR beschlossen; das war am 14.6.2004. Folgende Ansätze waren davon teilweise beziehungsweise zur Gänze betroffen: 0265 Sammelansatz der Geschäftsgruppe, 4110 Allgemeine Sozialhilfe, 4130 Behindertenhilfe, 4200 Pensionistenwohnhäuser, 4211 Stationäre Pflege, 4230 Essen auf Rädern, 4240 Betreuung zu Hause, 4260 Flüchtlingshilfe, 4292 Sozialtherapeutische Maßnahmen für Obdachlose.

 

Ich bin deshalb überzeugt davon, dass wir ein transparentes Budget, ein nachvollziehbares Budget im Fonds Soziales Wien haben, und bin sehr optimistisch. Ich weiß auch, dass der Fonds Soziales Wien gut funktionieren wird. Daher bin ich sehr froh, dass das Gesetz heute in dieser Art beschlossen werden wird. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Römer: Wir kommen nun zur Abstimmung.

 

Ich lasse zuerst über den Abänderungsantrag abstimmen, der vom Klub der SPÖ eingebracht wurde.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Abänderungsantrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist mit den Stimmen der SPÖ mehrheitlich angenommen.

 

Ich komme nun zur Abstimmung über das Gesetz.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang inklusive des zuletzt beschlossenen Abänderungsantrags zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist ebenfalls mit den Stimmen der SPÖ mehrheitlich angenommen.

 

Wir haben über zwei Beschlussanträge abzustimmen.

 

Den ersten Beschlussantrag hat Abg Kurt Wagner eingebracht. Darin geht es um die Kontrolltätigkeit der Volksanwaltschaft beim Fonds Soziales Wien. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Beschlussantrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist ebenfalls mit den Stimmen der SPÖ so beschlossen.

 

Der zweite Beschlussantrag stammt von den GRÜNEN betreffend Änderung des Wiener Sozialhilfegesetzes und Anhebung der Sozialhilferichtsätze. Hier wird in formeller Hinsicht ebenfalls die sofortige Abstimmung verlangt.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Antrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das sind GRÜNE und ÖVP, das ist zu wenig, daher ist dieser Antrag abgelehnt.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen normalerweise, zumindest seit ich Abgeordneter in diesem Haus bin, immer gleich zur zweiten Lesung, weil kein Widerspruch erfolgt, sondern die zweite Lesung immer auf die Tagesordnung desselben Tages gesetzt wird. Heute wurden hier bereits in den Debattenbeiträgen Widersprüche angemeldet.

 

Ich gehe daher so vor, wie es geschäftsordnungsmäßig vorhergesehen ist, und bitte jene Mitglieder des Landtages, die die zweite Lesung dieses Gesetzes auf die heutige Tagesordnung setzen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das sind SPÖ und FPÖ, es ist damit die erforderliche Zweidrittelmehrheit gegeben. (Abg Günter Kenesei, in Richtung FPÖ deutend: Nein, da haben nicht alle mitgestimmt dort drüben!)

 

Es ist egal, die erforderliche Zweidrittelmehrheit - es haben nicht alle mitgestimmt, aber es ist auf jeden Fall die erforderliche Zweidrittelmehrheit. (Abg Günter Kenesei: Es waren nur drei! - Weitere Zwischenrufe bei den GRÜNEN.) Ich möchte das wirklich nicht diskutieren. Es geht darum, dass 52 SPÖ-Mitglieder und ... (Heftiger Widerspruch bei den GRÜNEN.)

 

Zwei würden bereits genügen für eine Zweidrittelmehrheit, wenn man es mathematisch rechnet. (Anhaltender Widerspruch bei den GRÜNEN.) Schauen Sie, die haben ja mitgestimmt! Ich habe keinen der hier sitzenden Freiheitlichen gesehen, der nicht aufgezeigt hat. Ich kann das also wirklich nicht sagen. (Abg Mag Hilmar Kabas: Die zwei Stadträte sind ja nicht ...!) Ich habe nicht gezählt, wie viele es sind, aber die haben aufgezeigt. Nehmen Sie bitte diese Entscheidung zur Kenntnis. (GR Günter Kenesei: Zur Geschäftsordnung!)

 

Meine Damen und Herren! Ich habe hier in den Saal geschaut, und ich habe niemanden gesehen, der nicht aufgezeigt hat. Jetzt kann man das bitte nicht sagen. Ich gehe daher in der Tagesordnung weiter und komme zur zweiten Lesung des Gesetzes, das wir zuvor in erster Lesung beschlossen haben.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist mit den Stimmen der SPÖ in zweiter Lesung mehrstimmig angenommen.

 

Postnummer 2 der Tagesordnung betrifft den 25. Bericht der Volksanwaltschaft. (Abg Günter Kenesei: Na bitte! Ich habe mich zur Geschäftsordnung gemeldet!) Entschuldige, aber das war zu spät, ich habe jetzt

 

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