Landtag,
22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 39 von 104
begonnen ... (Lebhafte Zwischenrufe bei den
GRÜNEN. – Abg Günter Kenesei: Ich
habe es rechtzeitig gesagt!)
Entschuldige, ich habe jetzt nicht ... (Abg
Günter Kenesei: Ich habe mich rechtzeitig zur Geschäftsordnung gemeldet!) Herr
Kollege Kenesei, ich habe überhaupt kein Problem, Sie zur Geschäftsordnung
reden zu lassen. Ich habe den nächsten Tagesordnungspunkt eröffnet, weil es
noch nicht bei mir gewesen ist. (Abg
Günter Kenesei: Fragen Sie die Schriftführerin, bitte! Ich habe mich
rechtzeitig gemeldet!) Was sollen wir jetzt während der Sitzung
diskutieren, wenn ich es noch nicht gehört habe. Ich gehe daher so vor. Wir
können das ja dann sofort nach dem nächsten Tagesordnungspunkt machen. (Abg
Godwin Schuster: Zur Geschäftsordnung kann er sich schon melden! – Abg Günter Kenesei: Ich habe mich gemeldet!) Aber nicht bei mir. Ich habe es
nicht gewusst, bitte, ich habe es nicht gehört. Nehmen Sie das zur Kenntnis! (Lebhafte
Zwischenrufe bei den GRÜNEN, der SPÖ und der FPÖ.) Ja, eben.
Ich habe inzwischen bereits den nächsten
Tagesordnungspunkt eröffnet, wo es um die Volksanwaltschaft geht. (Abg Günter Kenesei: Na, sicher nicht!)
Natürlich, ich kann nicht mitten in einem Tagesordnungspunkt zur Geschäftsordnung
etwas anderes drannehmen.
Ich begrüße recht herzlich hier Volksanwalt Dr Peter
Kostelka (Abg Günter Kenesei: Na, sicher
nicht!) und möchte bekannt geben, dass die Frau Volksanwältin Rosemarie
Bauer und Mag Ewald Stadler entschuldigt sind. (Abg Günter Kenesei: Na, ganz sicher nicht! Das ist eine Missachtung
des Präsidentenamtes! Das ist ein Missbrauch Ihres Amtes!) Herr Kollege
Kenesei, ich missachte Sie wirklich nicht, das ist unerhört, aber ich gehe nach
der Geschäftsordnung vor, und wenn ich das jetzt eröffnet habe ... (Abg Günter Kenesei: Sie missbrauchen Ihr
Amt!) Ich missbrauche es wirklicht nicht, Herr Kollege Kenesei. (Abg Günter Kenesei: Natürlich missbrauchen
Sie es! – Abg Mag Hilmar Kabas: Und Sie üben Terror aus!) Herr Kollege Kenesei,
ich würde Sie bitten, sich zu beruhigen. (Abg
Günter Kenesei: Nein, ich beruhige mich sicher nicht! Das ist ein Missbrauch
Ihres Amtes!) Herr Kollege Kenesei, wir können über vieles diskutieren. Ich
bin Präsident und ich gehe nach der Geschäftsordnung vor, und wenn ich einen
Tagesordnungspunkt eröffnet habe, dann bin ich bei diesem Tagesordnungspunkt. (Abg Günter Kenesei: Sie beugen die
Geschäftsordnung!) Ich beuge sie nicht. (Anhaltende
Zwischenrufe aus allen Fraktionen. – Abg Mag Hilmar Kabas: Ordnungsruf für den
Herrn Kenesei! Das ist eine ganz üble Unterstellung!)
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir
gehen weiter fort in der Tagesordnung. (Abg
Günter Kenesei: Das ist unglaublich! – Abg
Mag Christoph Chorherr: Das gibt es ja nicht!) Zu diesem Tagesordnungspunkt hat
sich Frau Abg Jerusalem zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr. (Abg Günter Kenesei: Das ist ungeheuerlich!
– Präsident Johann Hatzl begibt sich zu Präsident Römer und spricht mit ihm.)
Ich habe mit dem Ersten Präsidenten gesprochen. Bevor
ich der Frau Abg Jerusalem das Wort erteile, erteile ich dem Abg Kenesei zur
Geschäftsordnung das Wort. – Bitte sehr.
Abg Günter Kenesei (Grüner Klub im
Rathaus): Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg Dr Herbert Madejski: Sie wollen sich nur wichtig machen!)
Lieber Herr Kollege Madejski! Wer sich da herinnen
wichtig macht, lassen Sie die Wählerinnen und Wähler beim Abgang Ihrer Fraktion
bestimmen. Ich nehme mein Recht als gewählter Abgeordneter in Anspruch, hier
zur Geschäftsordnung zu sprechen. Ich habe mich zu einem Zeitpunkt gemeldet, wo
es ausreichend gewesen ist. Sie haben das offensichtlich negiert, Herr
Präsident, haben sich aber jetzt offensichtlich doch eines Besseren belehren
lassen.
Mein Geschäftsordnungsbeitrag bezieht sich darauf,
dass Sie erstens fälschlicherweise festgestellt haben, dass nur zwei Mandatare
zusätzlich zu den 52 der SPÖ bereits eine Zweidrittelmehrheit hier in dem Hause
bedeuten würden. Jetzt weiß ich nicht, welche Voraussetzungen mathematischer
Natur für die Präsidentschaft hier in diesem Hohen Landtag gegeben sind, eine
Zweidrittelmehrheit, um einen Antrag hier mit Zweidrittelmehrheit zu beschließen,
sind immer noch 67 Abgeordnete und nicht 54. (Zwischenrufe bei der
FPÖ.)
Zweitens, sehr geehrter Herr Präsident, haben bei der
Fraktion der freiheitlichen Abgeordneten nicht alle Abgeordneten aufgezeigt,
namentlich Herr Sie, Kollege Stark, haben nicht aufgezeigt (Lebhafte
Zwischenrufe bei der FPÖ.),
namentlich der Herr Kollege STEFAN hat nicht aufgezeigt – er ist jetzt nicht im
Raum –, und es waren noch weitere vier Abgeordnete, die nicht aufgezeigt haben.
(Abg Dr Helmut Günther: Wer
denn? Sagen Sie es! Nennen Sie sie namentlich! – Abg Mag Hilmar Kabas: Wer nicht
im Raum ist, kann nicht aufzeigen! Das ist eine glatte Unwahrheit!)
Ich stelle daher den Antrag nach § 28
Abs 3a und verlese ihn hier:
"Wird von mindestens
13 Landtagsabgeordneten un-mittelbar nach erfolgter Abstimmung ein Einwand
gegen die Richtigkeit der Feststellung des Abstimmungsergebnisses erhoben und
eine Feststellung der Gegenstimmen verlangt, hat diese der Präsident
unverzüglich und ohne vorausgegangene Debatte vorzunehmen. Sind Einwände und
Verlangen nicht genügend unterstützt, hat der Präsident die Unterstützungsfrage
zu stellen. Die Feststellung der Gegenstimmen ist auch dann vorzunehmen, wenn
der Präsident selbst Bedenken gegen die Richtigkeit der Feststellung des
Abstimmungsergebnisses hat."
Ich bitte Sie, Herr Präsident, nach der Geschäftsordnung
vorzugehen. (Beifall bei den GRÜNEN. – Abg Dr Helmut GÜNTHER: Er hat ja
keine Bedenken gehabt!)
Präsident Johann Römer: Zur
Geschäftsordnung hat sich Herr Präsident Hatzl gemeldet. – Bitte sehr.
Abg Johann Hatzl: (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats):
Hohes Haus!
Was mein Vorredner zuvor im
zweiten Teil gebracht hat, ist an und für sich von der Vorgangsweise eine
korrekte. Es wäre also festzustellen, nachdem ja der Antrag nicht von 13 Personen
eingebracht wurde, ob
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