Landtag,
22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 40 von 104
13 Mandatare nachträglich eine solche Abstimmung, um eine Klarheit zu haben, unterstützen. Da ist überhaupt kein Zweifel.
Ich möchte aber noch eine Nebenbemerkung machen,
bevor ich dann doch eine Frage aufklären möchte. Natürlich ist es auch das
Recht des Präsidenten, der den Vorsitz führt, auf Grund seiner Wahrnehmungen zu
entscheiden, ob die Abstimmung mit dem entsprechenden Quorum gegeben wäre oder
nicht.
Und ohne jetzt irgendwo Emotionen wecken zu wollen:
Selbst wenn es so wäre – ich kann das nicht beurteilen –, dass zwei oder drei
Abgeordnete der Freiheitlichen Partei möglicherweise nicht die Hand gehoben
hätten, hat Präsident Römer bei der Durchsicht sehr wohl für sich feststellen
können, ob eine Zweidrittelmehrheit gegeben ist oder nicht. Und da komme ich
jetzt zu dem Teil, warum ich mich eigentlich gemeldet habe.
Herr Abg Kenesei! Es ist nicht aus der Verfassung
herauszulesen, dass eine Zweidrittelmehrheit von 100 Abgeordneten zu
rechnen ist, sondern die Zweidrittelmehrheit ergibt sich aus der Teilnahme der
abstimmenden Abgeordneten. Daher ist die entscheidende Frage: Wer stimmt dafür
und wer stimmt dagegen? Ich wehre mich nur dagegen, dass im Raum so stehen
bleibt, was Sie eigentlich ausgesprochen haben: Zwei Drittel heißt, es müssen
67 sein. Das muss nicht sein, denn wenn unter Umständen nur 51 oder
52 Abgeordnete an der Abstimmung teilnehmen, ergibt die
Zweidrittelmehrheit eine geringere Zahl.
Ich persönlich habe eine sehr klare Überschreitung
der Zweidrittelmehrheit gesehen, aber es spricht nichts dagegen, nachdem Sie
diesen Antrag eingebracht haben, hier durch Auszählen Klarheit zu schaffen.
Präsident Johann Römer: Ich werde also
so vorgehen und zunächst einmal die Frage stellen, ob 13 Abgeordnete die
Nachzählung des Ergebnisses verlangen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der
Hand. – Ja, das sind mehr als 13. (Abg Harry Kopietz: Gerade noch!
Schwarz-Grün! – Lebhafte Zwischenrufe bei den GRÜNEN.) Langsam!
Ich kann nur wiederholen, dass es sich für mich so
dargestellt hat, dass zwei Fraktionen aufgezeigt haben. Und nachdem das mehr
zwei Drittel der Anwesenden im Saal waren, war das für mich die
Zweidrittelmehrheit. Aber ich komme natürlich, wenn es jetzt beschlossen ist,
dem Begehren ordnungsgemäß nach.
Ich bitte jene Mitglieder, die den Übergang zur
zweiten Lesung mitbeschlossen haben, nochmals die Hand zu heben, und ich bitte
die beiden Schriftführer, die Stimmen zu meiner Kontrolle zu zählen. (Präsident Johann Römer und die
Schriftführer zählen die Stimmen. – Abg Mag Christoph Chorherr: Soll ich einen
Rechner bringen?) – Danke. Wir
haben jetzt hier gezählt, dass 70 diesem Antrag zugestimmt haben. (Abg Mag
Christoph Chorherr: Rot-Blau, Herr Kopietz!) Daher ist das die
erforderliche Zweidrittelmehrheit, so wie ich sie vorher gesehen habe (Abg
Mag Hilmar Kabas: Der Kenesei war auf dem Holzweg!), und ich hoffe, dass
diese Sache jetzt aufgeklärt ist.
Wir sind beim nächsten
Tagesordnungspunkt, und ich darf die Frau Abgeordnete Jerusalem bitten und ihr
das Wort geben.
Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub im
Rathaus): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr
Volksanwalt!
Vielleicht noch eine kurze
Bemerkung zum Vorangegangen, denn das war jetzt wirklich aufregend und laut.
Erlauben Sie mir eine Bemerkung: Es ist schon schön, wenn eine Hand die andere
wäscht, und Rot in Kärnten die Blauen unterstützt, und die Blauen in Wien die
Roten unterstützen. (Abg Martina Ludwig:
Meine Güte! – Abg Harry Kopietz: Und die Grünen die Schwarzen!) Es macht
Freude und trägt zur Belebung dieses Landtages ja durchaus bei. (Anhaltende
Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ja, das verstehe ich auch, dass Ihnen das
unangenehm ist, aber ...
Präsident Johann Römer
(unterbrechend): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am Wort ist die
Frau Abgeordnete! Darf ich nur um ein bisschen mehr Ruhe bitten. – Frau
Abgeordnete, bitte.
Abg Susanne Jerusalem (fortsetzend):
Ja, mehr Ruhe ist schon fein.
Meine sehr verehrten Damen
und Herren! Wir sollten uns jetzt sehr ernsthaft dem Bericht der Volksanwälte
zuwenden, einem Bericht, der aussagestark ist wie alle Jahre wieder. Ich bin
sehr froh, dass es ihn gibt, weil er zum Beispiel – und das ist es, warum ich
mich jetzt gemeldet habe und womit ich mich befassen möchte – sehr genau zeigt,
wie die Sozialreferate arbeiten und weil er Missstände aufzeigt.
Mein Eindruck ist, dass es
sich eher um die Spitzen des Eisberges handeln und dass das keine sehr
ausgerissenen Fälle sind, die sich nicht mehr wiederholen können oder die
einzigartig sind, sondern dass der Bericht eigentlich für mich darauf hinweist,
dass die Missstände auf den Sozialreferaten zahlreich sind und dass sie
gravierend sind und dass es nicht selten ist, dass Menschen nicht nur, wie das
jetzt üblich ist, sehr lange warten, um überhaupt einen Termin zu bekommen am Sozialreferat,
sondern dann auch fallweise sehr lange warten, bis sie Hilfe bekommen. Deswegen
möchte ich einige Fälle hervorheben und Ihnen noch einmal berichten, wiewohl
ich schon sehe, dass das Interesse ein enden wollendes ist. Das wird mich aber
jetzt nicht hindern, einige Fälle noch einmal klarer hervorzuheben.
Ich
möchte zum Beispiel gerne den Fall einer Frau wiedergeben, Frau N genannt, die
erkrankt und die einen fachärztlichen Befund einholt, der bestätigt, dass sie
sehr krank ist und dass man damit rechnen muss, dass sie zwei Jahre lang
erwerbsunfähig sein wird. Das ist schon an sich ein schwerer Schlag, der diese
Frau getroffen hat, und ich glaube, jeden und jede von uns würde es sehr
treffen, würden wir erfahren, so krank zu sein, dass wir zwei Jahre lang nicht
arbeiten können. Die Frau N ersucht daraufhin die MA 12 um Zuerkennung
einer Dauersozialhilfe. Das war am 4.12. des Jahres 2002. Die MA 12 macht
dann etwas – das sei vielleicht auch noch
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