Landtag,
22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 44 von 104
nicht in der Lage, Rechtsmittel auszuschöpfen. (Abg
Mag Andreas Schieder: Aus Ihrem Parteinamen müssen Sie Volk, Partei und
Österreich streichen!) Das ist ein sehr matter Zwischenruf gewesen, Herr
Schieder. Das ist ja auch interessant: Wenn wir ein Thema besprechen, das sehr
ernst ist und bei dem man eigentlich annehmen müsste, dass es Sie, wenn Sie
sozial wären, zumindest zum Nachdenken angeregt würden, dann machen Sie irgendwelche
Späßchen. Aber gut, das muss man auch zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der
ÖVP.)
Ich sage es noch einmal: Zur Volksanwaltschaft kommen
viele Menschen, die die Rechtsmittel nicht ausschöpfen können, aber Sie wollen
genau das. Sie wollen keine Kritik, Sie wollen Almosen vergeben, und niemand
darf aufmucken.
Damit komme ich jetzt zum Fonds Soziales Wien. Die
Stellungnahme der Volksanwaltschaft – das hat auch die Frau Jerusalem bereits
gesagt – ist ja sehr eindeutig, und die Bürgernähe der sozialdemokratischen
Alleinregierung ist auch sehr eindeutig.
Ich komme jetzt zum Herrn Bürgermeister. Was ist das
Wort des Herrn Bürgermeisters wert? Aus der Fragestunde vom 26.11.2003, auch im
Zusammenhang mit der Ausgliederung zum Fonds Soziales Wien, zitiere ich
wörtlich: "Ich persönlich" – nämlich der Herr Bürgermeister –
"würde die Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft, wenn es rechtlich möglich
ist, für durchaus wünschenswert halten." – Zitatende.
Jetzt komme ich zu dem Antrag, der uns heute
zugegangen ist. Herr Kollege Wagner, ich muss Ihnen ganz offen sagen, ich finde
diesen Antrag putzig. Es ist ein Beschluss- und Resolutionsantrag, in dem man
sagt, der Wiener Landtag fordert den Fonds Soziales Wien auf, auch die
Volksanwaltschaft bei ihrer Kontrolltätigkeit aktiv bestmöglich zu
unterstützen. Ich verweise darauf, dass die Landesregierung der
Volksanwaltschaft sogar einen Maulkorberlass gibt, der besagt: Eigentlich dürft
ihr gar nicht prüfen! Und da will man erwarten in der Zukunft, dass die
Volksanwaltschaft aktiv unterstützt wird, wenn es nicht mehr notwendig ist? Ja,
glauben Sie, die Volksanwaltschaft ist ein Salzamt. Also ich finde, es ist
ungeheuerlich, was Sie hier vorhaben. (Beifall bei der ÖVP.)
Was heißt denn das? Wenn die Volksanwaltschaft brav
ist, dann darf sie nachfragen, dann wird man auch Auskünfte geben. Aber wehe,
man will etwas nicht sagen, dann zieht man sich aufs Formale zurück, zu Recht
sogar, und sagt: Volksanwaltschaft, du darfst da nicht prüfen. (Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Gesetzliche
Grundlagen sind für Sie uninteressant!) Also, meine Damen und Herren, sehen
Sie von solch durchsichtigen Anträgen ab! (Amtsf StRin Mag Renate Brauner:
Gesetzliche Grundlagen sind für Sie uninteressante Formalitäten! Das ist ein
interessanter Standpunkt für eine ehemalige Volksanwältin!)
Genau zu dem komme ich. Wir haben hier einen Antrag
eingebracht, Frau Stadträtin, also die Frau Jerusalem hat ihn eingebracht und
ich stehe auch auf dem Antrag. Die Volksanwaltschaft – und ich nehme an, Frau
Stadträtin, Sie haben den Bericht der Volksanwaltschaft gelesen und Sie haben
auch gelesen, was die Volksanwaltschaft zur Prüftätigkeit sagt – macht einen
Vorschlag, der rechtlich auch geprüft ist, und genau diesen Vorschlag haben wir
jetzt als Antrag eingebracht, nämlich dass nicht irgendwer – Magistrat oder
Landesregierung – entscheiden darf oder kann: Was sage ich der
Volksanwaltschaft? Denn an sich hat das ja eine ganz andere Qualität, Frau
Stadträtin. Ich meine, da brauchen Sie wirklich nicht den Kopf zu schütteln. Ob
ich etwas, wenn ich will sozusagen, einer Institution weitergebe oder ob ich
gesetzlich verpflichtet bin, dass alle Akten auf den Tisch kommen, ob ich will
oder nicht, das hat eine andere Qualität. Ich hoffe, dass Sie mir zumindest da
zustimmen. (Beifall bei der ÖVP. – Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Und wer
kann das Gesetz machen?)
Die Volksanwaltschaft schlägt in ihrem Bericht vor,
den § 139a der Wiener Stadtverfassung dahin gehend zu ändern (Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Das ist
eine lächerliche Formalität für Sie!), dass sich deren Zuständigkeit auch
auf den Fonds Soziales Wien erstreckt. Das wäre durchaus möglich, und dieser
Antrag wurde eingebracht.
Meine Damen und Herren! Ganz zum Schluss danke ich
allen Mitarbeitern der Stadtverwaltung, weil ich weiß, dass trotz solcher
Vorfälle, die natürlich geändert gehören – dafür sind aber nicht die
Mitarbeiter verantwortlich, sondern dafür ist die Führung verantwortlich –, die
überwiegende Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine sehr gute und
engagierte ist. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Johann Hatzl:
Zu Wort gelangt Frau Abg Schmalenberg.
Abg Mag Heidrun Schmalenberg (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren von der Volksanwaltschaft!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir diskutieren heute über den
Bericht der Volksanwaltschaft, und ich freue mich sehr, dass ich zu diesem
Bericht Stellung nehmen darf. Ich glaube nämlich, dass die konstruktive,
wohlmeinende Kontrolle von außen etwas ist, was sehr wichtig für die
Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt ist. Der Volksanwalt, ein unabhängiger
Berater, der die Anliegen der Wienerinnen und Wiener in einer fachlichen Weise
aufnimmt und weitergibt, das ist eine wichtige und unverzichtbare Institution,
und wir bedanken uns auch sehr herzlich für den vorliegenden Bericht.
Ein wichtiger Teil dessen, was in
diesem Bericht über den Bereich Gesundheit unter MA 15A abgehandelt wird,
war bis vor wenigen Monaten noch MA 12 und daher im Sozialressort, geführt
von der Frau VBgmin Laska. Die untersuchten Fälle fallen also in ihre
Zuständigkeit.
Seit Jänner ist das anders. Es
gibt den Fonds Soziales Wien, und alle Sozialagenden sind ins
Gesundheitsressort übersiedelt, aber nicht deswegen, weil das
Gesundheitsressort zu klein wäre, sondern vielmehr deshalb, weil alle
Reformversuche der Frau StRin Laska gescheitert sind und weil das Chaos perfekt
war. Und dass im Sozialamt das Chaos herrscht, hat die
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