Landtag,
22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 57 von 104
unterstützen soll, ein erster Fingerzeig in die richtige Richtung ist. Das, was natürlich die Volksanwaltschaft in diesem Zusammenhang anstreben muss, ist ein Recht auf Informationen so wie wir es nach Art 148 B-VG folgende in allen Bereichen der Verwaltung haben. Ich sage Ihnen ganz offen, wir werden sehen, wie weit uns ihre Entschließung bringt. Es ist möglich, dass wir das Ziel auf diese Art und Weise erreichen; wenn nicht, dann werden Sie das mit absoluter Sicherheit im nächsten Bericht der Volksanwaltschaft lesen.
Wir bedauern, dass der aus unserer Sicht mögliche Weg
einer sowohl einfachgesetzlichen wie auch landesverfassungsgesetzlichen
Regelung in diesem Zusammenhang nicht gegangen wurde.
In diesem Zusammenhang lassen Sie mich auch
hinzufügen, dass offensichtliche Besserungen das Handbuch der Soziahilfe
gebracht hat, dass aber auch in diesem Zusammenhang eine weitere
Verrechtlichung sicherlich sinnvoll und auch notwendig erscheint.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Abg Barnet
und Herr Abg Schieder, lassen Sie mich abschließend ein paar Feststellungen zu
den von Ihnen getroffenen aktuellen Diskussionen treffen.
Es ist sicherlich so, dass als Volksanwaltschaft die
Aufgabe wahrzunehmen ist, die Fakten zu prüfen, insbesondere aus
rechtsstaatlicher Sicht und aus Sicht des Bürgers und dass man hier die Dinge
zweifelsfrei beim Namen zu nennen hat. Das, wozu der Volksanwalt verpflichtet
ist, ist Fakten zu nennen, sie den gesetzgebenden Körperschaften vorzulegen und
Voraussetzungen für deren Entscheidungen zu schaffen. Unsere Tätigkeit ist
daher sicherlich politisch, aber nicht parteipolitisch und jede
Verpolitisierung unserer Tätigkeit, unserer
Aussagen hat zumindest zur Konsequenz, dass manches von dem, was wir sagen, die
Tendenz hat, hinterfragt zu werden.
Ich darf Ihnen die Frage
stellen, ob Sie wirklich der Meinung sind, dass das, was ich hier gesagt habe
und das, was ich geschrieben habe, ich in der Lage gewesen wäre zu schreiben
und zu sagen, wenn ich in drei Tagen in einer sehr pointierten Weise für den
Bundesparteivorsitzenden-Stellvertreter der Partei, der ich nach wie vor
angehöre, kandidieren würde?
Ich bin daher der
Auffassung, dass im Sinne einer Glaubwürdigkeit unserer Argumentation, auch
unserer Prüfungstätigkeit, eine Zurückhaltung angebracht ist und lassen Sie
mich auch noch hinzufügen, dass das eine Verpflichtung ist, die sich aus der
politischen Courtoisie und auch aus dem Geist der Verfassung ergibt. Die
Verfassung selbst verbietet das natürlich nicht. Ich glaube aber, dass ein
Volksanwalt durchaus wissen muss und wissen soll, dass er, aber auch ein
Beamter, nicht alles tun darf, was die Verfassung nicht ausdrücklich verbietet.
Ich darf in diesem
Zusammenhang für die Aufmerksamkeit und dem Abg Stürzenbecher für die
Ermöglichung einer korrekten parlamentarischen Kleidung danken. (Beifall bei
der SPÖ, der ÖVP und den GRÜNEN.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Herzlichen Dank für
Ihren Beitrag, Herr Volksanwalt.
Wir kommen nun zur
Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder
des Landtags, die den vorliegenden Bericht der Volksanwaltschaft zur Kenntnis
nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so
beschlossen.
Wir kommen nun zur
Abstimmung der Beschluss- und Resolutionsanträge.
Ein Beschlussantrag,
eingebracht von den Abgen Jerusalem, Pilz und Korosec betreffend Zuständigkeit
der Volksanwaltschaft. Hier wird die sofortige Abstimmung des Antrags verlangt.
Wer diesem Antrag
zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist die Minderheit,
der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zum Beschlussantrag
der ÖVP-Abgen Fuchs und Klucsarits betreffend UMTS-Netzausbau in Wien. Hier
wurde die Zuweisung an die Geschäftsgruppe für Wohnen, Wohnbau und
Stadterneuerung, an die Geschäftsgruppe Umwelt sowie an die Geschäftsgruppe
Stadtentwicklung und Verkehr beantragt.
Wer mit dieser Zuweisung
einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist die
Mehrheit; ist so angenommen.
Ich darf mich herzlich von
dir, lieber Herr Volksanwalt, verabschieden. Wir danken, dass du so lange bei
uns ausgeharrt hast und auch von der Stimmung in diesem Saal ein bisschen
mitbekommen hast. Viel Erfolg für deine weitere Arbeit! (Beifall bei der
SPÖ, der ÖVP und den GRÜNEN.)
Es gelangt nun die
Postnummer 1 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft eine Meldung
gemäß Unvereinbarkeitsgesetz 1983 für die Wahlperiode 2001
bis 2006 hinsichtlich des Mitglieds des Landtags, Herrn Abg Georg Fuchs.
Ich bitte die
Berichterstatterin, Frau Abg Polkorab, die Verhandlung einzuleiten.
Abg Rosemarie Polkorab (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Als Vorsitzende des
Unvereinbarkeitsausschusses darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Herr Landtagsabgeordneter
Georg Fuchs meldete zeitgerecht mit Schreiben vom 26.3.2004 seine Tätigkeit als
Geschäftsführer der WCM Kommunikationsagentur GmbH.
Gemäß § 4 Abs 1
des Unvereinbarkeitsgesetzes 1983 in Verbindung mit § 129b Abs 1
der Wiener Stadtverfassung ist für die Ausübung dieser Tätigkeit die Zustimmung
des Wiener Landtags nach Vorbereitung im Unvereinbarkeitsausschuss notwendig.
Im Ausschuss wurde dem
Antrag einstimmig die Zustimmung erteilt. Daher ersuche ich Sie auch im Landtag
um Zustimmung gemäß § 8 in Verbindung mit § 4 des Unvereinbarkeitsgesetzes 1983,
Bundesgesetzblatt Nummer 330. - Danke.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen nun zur
Abstimmung.
Ich
bitte jene Mitglieder des Landtags, die dem
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