Landtag,
22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 58 von 104
Antrag des Unvereinbarkeitsausschusses zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Dieser Antrag ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Postnummer
3. Sie betrifft die Erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die
Bauordnung für Wien, das Wiener Garagengesetz geändert werden.
Berichterstatter hiezu ist
jetzt der Herr amtsf StR Faymann. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter
amtsf StR Werner Faymann: Frau Präsidentin! Sehr
verehrte Damen und Herren!
Es sind diesem Gesetz
viele Diskussionen auch mit den Interessensvertretungen vorangegangen.
Besonders engagiert hat sich bei dieser Diskussion die Frau Präsidentin. Auch
dafür möchte ich herzlich danken und ersuche um Zustimmung.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön.
Gemäß §°30c Abs 10
der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte
zusammenzulegen.
Wird gegen die
Zusammenlegung eine Einwendung erhoben?
Das ist nicht der Fall,
ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist
Frau StRin Mag Vassilakou. (Abg
Günter Kenesei: Nein! Sie ist nicht da!)
Sie ist nicht da? (Abg Günter Kenesei: Umgemeldet!) Umgemeldet! Oh, ich habe das nicht verzeichnet. Bitte, Herr Abg
Kenesei. Entschuldigen Sie, das war bei mir nicht verzeichnet. (Abg Günter Kenesei: Kein Problem!)
Abg Günter Kenesei (Grüner Klub im
Rathaus): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Stadtrat! Meine sehr geehrten
Damen und Herren!
Bei dieser Vorlage der
Änderung der Bauordnung ist vorerst einmal ein erster Schritt gelungen,
tatsächlich behindertendiskriminierende Bestimmungen so weit abzuändern und die
Bauordnung so weit abzuändern, dass heute hier mit dieser Beschlussfassung
wirklich eine wesentliche Verbesserung stattfindet.
Der zweite Schritt,
nämlich die Umsetzung dieses Beschlusses, wird schon um einiges schwieriger werden.
Faktum ist, dass natürlich sehr viel im Bestand derzeit gegeben ist und erst in
der Folge bei langem Betrieb und bei Abänderungen und bei Veränderungen diese
Bestimmungen der Bauordnung dann auch tatsächlich greifen werden. Ein wichtiger
Punkt ist aber, dass einfach sowohl im Bewusstsein derer, die Bauwerke
errichten, als auch im Bewusstsein derer, die diese Bauwerke nutzen, einfach
das Gefühl dafür entsteht, dass behindertendiskriminierende Maßnahmen
abgeschafft gehören beziehungsweise Bestimmungen umgesetzt gehören, die diese
Diskriminierung hintan halten.
Wichtig wird es aber sein
- das ist jetzt der wesentliche Punkt - auch in anderen Gesetzesmaterien eine
dementsprechende Rechtsbereinigung herbeizuführen, dass eben solche
behindertendiskriminierenden Bestimmungen aus den Gesetzestexten verschwinden.
Aus diesem Grund bringen
wir gemeinsam mit der Frau Präsidentin Stubenvoll einen Beschluss- und
Resolutionsantrag ein, der darauf abzielt:
„Der Landtag wolle
beschließen, die/der zuständige Stadträtin/Stadtrat möge dafür Sorge tragen,
dass die Ergebnisse des Arbeitskreises Rechtsbereinigung hinsichtlich
behindertendiskriminierender Bestimmungen aufgenommen und eine raschest
mögliche Umsetzung der Erkenntnisse angestrebt wird.
In formeller Hinsicht
beantragen wir die sofortige Abstimmung dieses Antrags.“
Ich möchte aber, weil wir
heute bei der Bauordnung sind, noch einen zweiten wichtigen Punkt ansprechen,
der in den letzten Wochen und Monaten immer wieder für Diskussionen gesorgt
hat, und zwar betrifft das die Spielplätze in unserer Stadt, die beim Neubau
von Wohnhausanlagen errichtet werden.
Der § 90 Abs 6 der Bauordnung schreibt bei
der Errichtung von Wohngebäuden ab einer bestimmten Wohnungsanzahl die
verpflichtende Herstellung von Spielplätzen vor. Diese Bestimmung wird
allerdings leider immer öfter durch die Aufteilung von großen Bauplätzen in
kleinere Einheiten, die dann natürlich auch weniger Wohneinheiten pro neuer
Parzelle mit sich bringen, umgangen. Die Lösung eines solchen Problems, nämlich
diese Umgehung der Verpflichtung der Errichtung der Spielplätze, kann nur dahin
gehen, dass eben bei größeren Bauprojekten hinsichtlich der Grenzen, ob,
wieviele und welche Art von Kinder- und Jugendspielplätzen errichtet werden
müssen, die Gesamtanzahl der geplanten Wohnungen des Bauprojekts herangezogen
wird, ungeachtet der Anzahl der handelnden BauträgerInnen und nicht mehr nur
die jeweils kleine, einzelne Bauplätze betreffende Wohnungsanzahl.
Also, Herr StR Faymann, Sie wissen ganz genau, auch
nach vielen Lokalaugenscheinen, was damit gemeint ist: Der fehlende
Jugendspielplatz in der Wohnhausanlage City X Schmidtstahlwerke, die
vielen kleinen mosaiksteinartigen Kleinkinderspielplätze, die irgendwie
hingestreut quer durch die Anlage verteilt sind und nicht wirklich etwas an
Qualität der Kinderspielplätze bringt. Die Problematik der
Kleinkinderspielplätze und Kinderspielplätze im Bereich Wienerbergcity, wo
aufgrund verschiedener Umstände es halt so weit gekommen ist, dass die
Kleinkinderspielplätze im 4. Stock eines Bauteils untergebracht sind. Ich
glaube, die Bewohner und Bewohnerinnen dieser Anlage haben sich etwas anderes
vorgestellt, als ihnen in den Prospekten der Kleinkinderspielplatz angekündigt
wurde, als dass jetzt im 4. Stock ein Raum zur Verfügung gestellt wird.
Oder der derzeit noch immer fehlende - und jetzt ist man heftig auf der Suche,
wo es einen Platz geben könnte - Jugendspielplatz bei der neu entstehenden
Wohnhausanlage Monte Laa.
Überall dort ist genau das gemacht
worden, nämlich kleine Einheiten mit kleinen Parzellen, wo die Wohnungszahl
dann derartig gering gewesen ist, dass wir einen großen Wurf für ein gesamtes
Konzept und für einen dementsprechend großen Kinderspielplatz und vor allem
Jugendspielplatz nicht haben, denn die Altersgruppe der 8- bis 13-, 14-Jährigen
wird bei diesen neuen
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