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Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 58 von 104

 

Antrag des Unvereinbarkeitsausschusses zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Dieser Antrag ist einstimmig angenommen.

 

Wir kommen zur Postnummer 3. Sie betrifft die Erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien, das Wiener Garagengesetz geändert werden.

 

Berichterstatter hiezu ist jetzt der Herr amtsf StR Faymann. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatter amtsf StR Werner Faymann: Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren!

 

Es sind diesem Gesetz viele Diskussionen auch mit den Interessensvertretungen vorangegangen. Besonders engagiert hat sich bei dieser Diskussion die Frau Präsidentin. Auch dafür möchte ich herzlich danken und ersuche um Zustimmung.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön.

 

Gemäß §°30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben?

 

Das ist nicht der Fall, ich werde daher so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau StRin Mag Vassilakou. (Abg Günter Kenesei: Nein! Sie ist nicht da!)

 

Sie ist nicht da? (Abg Günter Kenesei: Umgemeldet!) Umgemeldet! Oh, ich habe das nicht verzeichnet. Bitte, Herr Abg Kenesei. Entschuldigen Sie, das war bei mir nicht verzeichnet. (Abg Günter Kenesei: Kein Problem!)

 

Abg Günter Kenesei (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Stadtrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Bei dieser Vorlage der Änderung der Bauordnung ist vorerst einmal ein erster Schritt gelungen, tatsächlich behindertendiskriminierende Bestimmungen so weit abzuändern und die Bauordnung so weit abzuändern, dass heute hier mit dieser Beschlussfassung wirklich eine wesentliche Verbesserung stattfindet.

 

Der zweite Schritt, nämlich die Umsetzung dieses Beschlusses, wird schon um einiges schwieriger werden. Faktum ist, dass natürlich sehr viel im Bestand derzeit gegeben ist und erst in der Folge bei langem Betrieb und bei Abänderungen und bei Veränderungen diese Bestimmungen der Bauordnung dann auch tatsächlich greifen werden. Ein wichtiger Punkt ist aber, dass einfach sowohl im Bewusstsein derer, die Bauwerke errichten, als auch im Bewusstsein derer, die diese Bauwerke nutzen, einfach das Gefühl dafür entsteht, dass behindertendiskriminierende Maßnahmen abgeschafft gehören beziehungsweise Bestimmungen umgesetzt gehören, die diese Diskriminierung hintan halten.

 

Wichtig wird es aber sein - das ist jetzt der wesentliche Punkt - auch in anderen Gesetzesmaterien eine dementsprechende Rechtsbereinigung herbeizuführen, dass eben solche behindertendiskriminierenden Bestimmungen aus den Gesetzestexten verschwinden.

 

Aus diesem Grund bringen wir gemeinsam mit der Frau Präsidentin Stubenvoll einen Beschluss- und Resolutionsantrag ein, der darauf abzielt:

 

„Der Landtag wolle beschließen, die/der zuständige Stadträtin/Stadtrat möge dafür Sorge tragen, dass die Ergebnisse des Arbeitskreises Rechtsbereinigung hinsichtlich behindertendiskriminierender Bestimmungen aufgenommen und eine raschest mögliche Umsetzung der Erkenntnisse angestrebt wird.

 

In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige Abstimmung dieses Antrags.“

 

Ich möchte aber, weil wir heute bei der Bauordnung sind, noch einen zweiten wichtigen Punkt ansprechen, der in den letzten Wochen und Monaten immer wieder für Diskussionen gesorgt hat, und zwar betrifft das die Spielplätze in unserer Stadt, die beim Neubau von Wohnhausanlagen errichtet werden.

 

Der § 90 Abs 6 der Bauordnung schreibt bei der Errichtung von Wohngebäuden ab einer bestimmten Wohnungsanzahl die verpflichtende Herstellung von Spielplätzen vor. Diese Bestimmung wird allerdings leider immer öfter durch die Aufteilung von großen Bauplätzen in kleinere Einheiten, die dann natürlich auch weniger Wohneinheiten pro neuer Parzelle mit sich bringen, umgangen. Die Lösung eines solchen Problems, nämlich diese Umgehung der Verpflichtung der Errichtung der Spielplätze, kann nur dahin gehen, dass eben bei größeren Bauprojekten hinsichtlich der Grenzen, ob, wieviele und welche Art von Kinder- und Jugendspielplätzen errichtet werden müssen, die Gesamtanzahl der geplanten Wohnungen des Bauprojekts herangezogen wird, ungeachtet der Anzahl der handelnden BauträgerInnen und nicht mehr nur die jeweils kleine, einzelne Bauplätze betreffende Wohnungsanzahl.

 

Also, Herr StR Faymann, Sie wissen ganz genau, auch nach vielen Lokalaugenscheinen, was damit gemeint ist: Der fehlende Jugendspielplatz in der Wohnhausanlage City X Schmidtstahlwerke, die vielen kleinen mosaiksteinartigen Kleinkinderspielplätze, die irgendwie hingestreut quer durch die Anlage verteilt sind und nicht wirklich etwas an Qualität der Kinderspielplätze bringt. Die Problematik der Kleinkinderspielplätze und Kinderspielplätze im Bereich Wienerbergcity, wo aufgrund verschiedener Umstände es halt so weit gekommen ist, dass die Kleinkinderspielplätze im 4. Stock eines Bauteils untergebracht sind. Ich glaube, die Bewohner und Bewohnerinnen dieser Anlage haben sich etwas anderes vorgestellt, als ihnen in den Prospekten der Kleinkinderspielplatz angekündigt wurde, als dass jetzt im 4. Stock ein Raum zur Verfügung gestellt wird. Oder der derzeit noch immer fehlende - und jetzt ist man heftig auf der Suche, wo es einen Platz geben könnte - Jugendspielplatz bei der neu entstehenden Wohnhausanlage Monte Laa.

 

Überall dort ist genau das gemacht worden, nämlich kleine Einheiten mit kleinen Parzellen, wo die Wohnungszahl dann derartig gering gewesen ist, dass wir einen großen Wurf für ein gesamtes Konzept und für einen dementsprechend großen Kinderspielplatz und vor allem Jugendspielplatz nicht haben, denn die Altersgruppe der 8- bis 13-, 14-Jährigen wird bei diesen neuen

 

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