Landtag,
22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 77 von 104
anerkennen - beim Magistrat der Stadt Wien erfolgen, sodass sie sich dort auch selbst schön langsam den Kopf darüber zerbrechen, dass es so nicht weitergehen kann. Dieser eine Fall, den ich dir ein anderes Mal geschildert habe - du hast ihn jetzt in Wahrheit bestätigt -, hat sich bei der Gesundenuntersuchung im Bereich des Magistrats abgespielt. Dort sagt man selbst schon, so kann es nicht weitergehen.
Das heißt jetzt wieder nicht, Kollegin Vana, dass ich
unterstelle, dass die Schwarzafrikanerinnen in diesem Zusammenhang besonders
aggressiv wären, weil sie Schwarzafrikanerinnen sind. Das ist natürlich ein
Humbug, so ist es nicht! Aber woher kommen denn die meisten von ihnen? - Die
meisten kommen von ihnen aus Räumen, in denen seit Jahrzehnten Krieg und Gewalt
herrschen, wo das Aggressionspotential viel höher ist, wo Männer noch mehr
Gewalt gegen Frauen ausüben als irgendwo anders und das auch, wenn sie hier
sind, weiter tun. Dass diese Frauen dann selbst nicht mit dem umgehen können
und auch ein erhöhtes Aggressionspotential haben, hat nichts damit zu tun, dass
sie Schwarzafrikanerinnen sind, sondern damit, dass sie in einer Lebenswelt
aufgewachsen sind, in der Aggression alltäglich ist, und sie nicht in der Lage
sind, sich heute hier von allein wieder davon zu befreien.
Und das ist die Intention: Wir müssen die Frauen aus
dieser Gewaltspirale befreien. Dazu haben wir Maßnahmen im Wiener
Prostitutionsgesetz geschaffen, wir müssen sie nur noch vollziehen. Wir dürfen
jetzt nicht die Augen verschließen und nicht die Behörden sagen lassen, weder
die Bundespolizeidirektion noch die MA 15: Ups, das ist uns nicht
angenehm, das machen wir jetzt nicht vollständig! - Wenn das die Intention des
Gesetzes war, und dazu stehe ich, dann muss ich auch jetzt den Vollzug
ordentlich machen, sonst kann ich die Frauen nicht aus dieser Situation
befreien. Ich hoffe, dass du das verstehst. (Beifall bei der FPÖ.)
Nun zum Antrag, weil sowohl Kollege Schuster als auch
Kollege Pfeiffer der Meinung waren, dass da irgendetwas so nicht richtig ist
und sie das daher ablehnen müssen: Der Antrag beschäftigt sich in seiner
Antragsformel mit genau diesen Fragestellungen. Erstens: Ist der Vollzug in
Ordnung, oder muss man ihn verbessern? Ist der Vollzug in Ordnung im Zusammenwirken
zwischen zwei Behörden unterschiedlicher Gebietskörperschaften -
Bundespolizeidirektion, MA 15 -, oder gibt es gesetzliche
Regelungsmöglichkeiten, weil noch nicht alles präzis genug ist? Weiß es die
Bundespolizeidirektion für Wien vielleicht selbst nicht besser, weil ja das
Bundesministerium für Inneres sagt, das Ausländerbeschäftigungsgesetz - ich
habe das vorhin gesagt - ist gar nicht anzuwenden, weil es den
unselbstständigen Erwerb regelt und nicht den selbstständigen? - Dann sind die
entsprechenden Bundesnormen zu ändern.
Können wir im Landesgesetz noch etwas tun, weil die
Bundesbehörden glauben, sie brauchen eine Handhabe? - Ja, dann im Verfahren!
Nicht im Zugang, sondern im Verfahren, indem wir sagen, wie das Verfahren zu
verbessern ist, damit die Behörde nicht völlig falsch liegt. Nichts anderes
sagen wir in diesem Antrag. Wir sagen: Zuerst Zusammensetzen der entsprechenden
Behörden, Rechtsstand prüfen, Vollzug verbessern, gegebenenfalls
Gesetzesinitiativen. Ich sage das auch deswegen, weil das BMI damals anlässlich
der Beschlussfassung das selber angedeutet hat. Dort haben sie gesagt:
Eigentlich wissen wir nicht so ganz, ob das richtig ist, vielleicht müssen wir
sogar noch ein Bundesgesetz ändern. Ja, dann tun wir das auch! Dazu ist der
Landeshauptmann - der uns heute nicht durch seine Anwesenheit erfreut - der
Berufene, denn er ist oberstes Organ des Landes und er ist Organ der
mittelbaren Bundesverwaltung. Er ist dazu berufen, mit den Bundesbehörden das
herzustellen, was man ein Einvernehmen nennt.
Abschließend, Kollege Schuster, noch eine
Argumentation zu der Frage, warum man die Augen nicht verschließen darf: Es
braucht doch niemand zu glauben ... (Abg Godwin Schuster deutet auf sich
selbst und schüttelt den Kopf.) Nein, ich habe nicht gesagt, dass du Augen
verschließt. Ich habe gesagt, warum man sie nicht verschließen darf.
Es braucht doch niemand zu glauben, dass man durch
Augenverschließen allein das Richtige tut. Solche Dinge - jeder weiß das, diese
Banden sind kontinentübergreifend tätig -, solche Dinge sprechen sich raschest
herum, und Städte, Länder, die nicht aktiv werden, sind Ziel Nummer eins:
Dorthin wird Menschenhandel verstärkt betrieben, dorthin werden Frauen noch
stärker im Sinne dieses Menschenhandels verschoben und wie Tiere ausgenutzt.
Dem darf man nicht Vorschub leisten!
Man muss daher die dahinter stehenden Banden
bekämpfen, und dazu müssen die Behörden - einschließlich der MA 15 und
einschließlich des Herrn Landeshauptmanns - einen Beitrag leisten. Daran ist
der Antrag zu messen, das ist seine Intention, und das ist die Wahrheit. (Beifall
bei der FPÖ.)
Präsident Johann Römer: Als Nächster
zum Wort gemeldet ist Herr Abg Pfeiffer. Ich verweise darauf, dass Herr Abg
Pfeiffer noch 14 Minuten an Restzeit hat.
Abg Gerhard Pfeiffer (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
So sehr es mir Leid tut, aber Herr Kollege Barnet hat
heute ein bisschen den Nimbus des Rechtskundigen verloren. Ich muss das sagen,
nicht weil ich ihm jetzt persönlich am Zeug flicken will, sondern weil er
einfach in Diskreditierung der Stellungnahmen der Bundespolizeidirektion hier
Dinge ausgesagt hat, die einfach nicht stimmen.
Er hat gesagt, die Bundespolizeidirektion hätte unter
anderem das Ausländerbeschäftigungsgesetz herangezogen. (Abg Günther Barnet:
Ja!) Wahr ist, dass sie dort geschrieben haben: "Die Bestimmungen des
Ausländerbeschäftigungsgesetzes sehen Sanktionen nur für den Arbeitgeber
vor", und: "ist die Ausübung der Prostitution wohl nicht als
Beschäftigung im Sinne des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zu werten". Sie
haben dort also genau das Gegenteil - was auch richtig ist - dessen ausgesagt,
was Sie gesagt haben!
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