Landtag,
22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 78 von 104
"Die Ausübung der Prostitution", schreibt die Bundespolizeidirektion, "ist somit auch schwarzafrikanischen Asylwerberinnen nach Bestimmungen des Wiener Prostitutionsgesetzes gestattet". Es ist eben in der Legislatur einfach so, dass wenn Gesetze taxative Aufzählungen haben oder Dinge taxativ untersagen, alle anderen Dinge, die in dieser taxativen Aufzählung nicht enthalten sind, immer als erlaubt zu gelten haben. Auch das ist eine richtige Feststellung der Bundespolizeidirektion.
Wie das Fremdenpolizeiliche Büro zutreffend
feststellt, bieten auch die Bestimmungen des Fremdengesetzes und des
Asylgesetzes keine Rechtsgrundlage, dem genannten Personenkreis die Ausübung
der Prostitution zu untersagen. Also alles, was Sie der Bundespolizeidirektion
unterstellt haben - sie hätte es nicht verstanden, falsch gesagt, oder
Sonstiges - wird durch dieses Schreiben entgegnet! Das muss man einmal klar und
deutlich sagen.
Der § 14 der Gewerbeordnung ist Ihnen
offensichtlich entgegen Ihrer sonstigen Akribie entgangen. Da steht drin:
"Personen, denen Asyl gewährt wird, dürfen" - jetzt lasse ich etwas
aus: Sofern dieses Bundesgesetz nichts anderes bestimmt - "Gewerbe wie
Inländer ausüben", wenn sie sich nach den für sie in Betracht kommenden
Rechtsvorschriften zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit bereits in Österreich
aufhalten dürfen. Da steht taxativ wiederum: Personen, denen Asyl gewährt wird,
dürfen Beschäftigungen et cetera. Also auch diese Rechtsvorschrift ist Ihnen in
dem gesamten Zusammenhang offensichtlich entgangen.
Wieso Sie von einem vermeintlichen Gewerbe sprechen,
weiß ich nicht. Im § 2 Gewerberecht steht ganz genau drin, was ein Gewerbe
ist. Es trifft normativ auf diese Form der Tätigkeit zu. Daher trifft auch die
Gewerbeordnung zu, und daher auch der § 14 der Gewerbeordnung.
Herr Kollege Barnet! So locker drüber, wie Sie es oft
schon hier gemacht haben - unter meiner vollen Anteilnahme und Bewunderung, das
muss ich auch sagen -, haben Sie diesmal offensichtlich nicht ganz den Nagel
auf den Kopf getroffen.
Ich möchte zur Kritik an der Strasser-Reform noch
Folgendes sagen: Gerade in dem Bereich, der die Kriminalpolizei betrifft, ist
es jetzt um vieles besser geworden, seit die Kriminalkommissariate geschaffen
wurden. Denn jetzt können konzentriert Aktivitäten für einen Bereich gemacht
werden, schwerpunktmäßig konzentrierte Aktivitäten. Früher waren pro
Kommissariat zwei Kriminalbeamte im Dienst, Sie wissen das genau. (Abg
Godwin Schuster: Nein ...!)
Ja, Herr Kollege, aber zwei waren im Dienst. Außerdem
ist das ewig Ihre Planpostenrechnung, die natürlich genauso wie bei den
Planposten im KAV ein Scherz ist, und die genauso wie bei den Planposten im
Pflegebereich ein Scherz ist. (Abg Godwin Schuster: Nein! Das ist nicht von
mir! Der ÖVP-Personalvertreter sagt das! Euer Personalvertreter!) Sie haben
unter Ihren Ministern die Planposten in die Höhe geschraubt, und in Wahrheit
sind die Köpfe immer die gleichen geblieben. (Abg Godwin Schuster: Ist ja
nicht wahr!) Heute sind absolut, pro Kopf gesehen, mehr Leute im Dienst,
aber die Planposten sind weniger geworden. (Abg Harry Kopietz: Stimmt doch
nicht!) Das können Sie überall nachlesen. Das ist doch lächerlich, über das
brauchen wir hier nicht zu streiten, nehmen Sie mir nicht die Zeit weg! (Abg
Harry Kopietz: Das ist doch Unsinn!) Das ist die Wahrheit. Schauen Sie sich
das im Internet an, Sie brauchen es nur zu lesen, das ist ja nicht so schwer. (Beifall
bei der ÖVP. - Abg Harry Kopietz: Sie haben keine Ahnung! Sie schädigen ja Wien
mit Ihren Äußerungen! Die Wienerinnen und Wiener "danken" es Ihnen!
Schuster bleib bei deinen Leisten! - Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Was ich zum Antrag der GRÜNEN letztendlich noch sagen
wollte: Es gibt den Begriff der Sexarbeit in der österreichischen Rechtsordnung
nicht. Vielleicht können Sie es mir irgendwo zitieren, auswendig kann ich ja
nicht die gesamte Rechtsordnung. (StRin Karin Landauer: Sie sagt, die
bezeichnen sich selber so!) Aber diesen Begriff gibt es nicht. Wir würden
gerne Ihrem Antrag beitreten, wenn da nicht ewig diese Sexarbeiter mit dabei
wären. Denn wir verwahren uns dagegen, dass ständig irgendwelche Begriffe
umdefiniert werden, und deren thematischer Inhalt wird dann wieder
zurückdefiniert auf irgendetwas anderes. Ob sie sich selber so bezeichnen oder
nicht, ist wurscht, in unserer Rechtsordnung gibt es das nicht. (StRin Karin
Landauer: Aber ich verstehe Sie ja! Ich will auch keine Sexarbeiterin ...!)
Daher werden wir auch keinen Anträgen beitreten, die ständig die Begriffe
unserer Rechtsordnung umdefinieren wollen. Das werden wir sicher nicht machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schade
um die Zeit, dieser Antrag war es wirklich nicht wert. (Beifall bei der ÖVP)
Präsident Johann Römer: Jetzt folgt
noch eine tatsächliche Berichtigung von Herrn Abg Barnet. Ich verweise darauf,
dass die Redezeit mit 3 Minuten begrenzt ist.
Abg Günther Barnet (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Ich beeile mich ohnehin. - Kollege Pfeiffer, wenn er es
nicht wert war, warum haben Sie dann gesprochen? (Abg Gerhard Pfeiffer: Weil
man nicht nur Sie reden lassen kann!)
Aber trotzdem - erstens, wenn Sie schon sagen, dass
ich falsch zitiert habe: Sie wissen gar nicht, woraus ich zitiert habe. Ich
lese es Ihnen jetzt noch einmal vor, damit Sie es mir glauben: "Wien,
25. September 2003, Bundesministerium für Inneres. Die Bundespolizeidirektion
weist ..." (Abg Gerhard Pfeiffer: Ich habe vom 18.6. zitiert!) Das
ist mir wurscht. Sie dürfen nicht sagen, dass ich falsch zitiert habe, wenn Sie
nicht einmal wissen, welches Dokument es war. (Abg Gerhard Pfeiffer: ... vor
einem dreiviertel Jahr! Zitieren Sie richtig!) Unterbrechen Sie mich nicht,
ich habe nicht so viel Redezeit.
"Die Bundespolizeidirektion
weist darauf hin", und dann geht es weiter: "Bemerkt wird, dass bei
einer allfälligen Lösung des Problems sicherlich auch zu prüfen sein wird,
inwieweit andere gesetzliche Bestimmungen wie etwa das
Ausländerbeschäftigungsgesetz einer
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