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Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 86 von 104

 

Gesetzes! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Damit kann ich schon zum Schluss kommen: Die Stadt Wien wird mit der heutigen Beschlussfassung des Landtages zum Antidiskriminierungsgesetz, und beim nächsten Tagesordnungspunkt zur Antidiskriminierungsnovelle, noch mehr ihrem Charakter als offene, tolerante, soziale und moderne Weltstadt gerecht werden, in der Diskriminierung von Menschen nicht geduldet wird. Und das ist gut so! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Frau Abg Dr Vana.

 

Abg Dr Monika Vana (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich die schon diskutierten Abänderungsanträge und Resolutionsanträge der GRÜNEN formal einbringe, noch ein kurzes Wort zu Herrn Kollegen Tschirf: Sie tun ja in puncto Ausländerwahlrecht so, als ob Sie dieses aus rechtlichen Gründen ablehnen würden, Sie verstecken sich hinter juristischen Argumenten. (Abg Dr Helmut GÜNTHER: Es versteckt überhaupt niemand ...!) Sagen Sie doch ehrlich, dass Sie es aus inhaltlichen Gründen ablehnen, dass Sie nicht dafür sind! Ich vermisse Ihre Vorstöße auf Bundesebene, ich vermisse Ihre Vorstöße im Österreich-Konvent zur Änderung der Gesetzeslage dahin gehend, dass das AusländerInnenwahlrecht in Österreich möglich wird. (Zwischenrufe der Abgen Dr Matthias Tschirf und Walter Strobl.) Ihre Argumentation hier erscheint mir doch als eine ziemlich scheinheilige, aber vielleicht ist ja die Kommunikation zwischen der Wiener ÖVP und der Bundes-ÖVP - wie wir ja wissen - nicht gerade die beste. Und wir wissen auch: Sie werden schwächer, wir werden stärker. Ihre Frauen und Kinder laufen scharenweise zu den GRÜNEN über (Neuerlicher Zwischenruf des Abg Walter Strobl.), wie ein ÖVP-Funktionär selbst gesagt hat. Und wir GRÜNEN werden sicher fleißig - wie Alfred Finz gesagt hat - daran weiterarbeiten, dass das AusländerInnenwahlrecht in Österreich umsetzbar wird. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Doch nun zu den Abänderungsanträgen und Resolutionsanträgen der GRÜNEN. Wie gesagt, wir stimmen dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz mit Freuden zu, aber es hat einige Lücken.

 

Zuerst komme ich zu dem Abänderungsantrag, den meine Kollegin Maria Vassilakou schon ausreichend begründet hat und in dem es darum geht, den unglücklichen Ausdruck "sexuelle Ausrichtung" auf "sexuelle Orientierung" umzuformulieren. Ich denke, das ist keine Haarspalterei, sondern der Ausdruck "sexuelle Orientierung" wird durchgängig in allen Schriftstücken der Literatur zu diesem Thema verwendet. Auch in der Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie auf Bundesebene verwendet man diesen Begriff. Ich denke also, auch um hier eine gewisse Rechtsunsicherheit zu vermeiden, wollen wir doch den unglücklichen Ausdruck "Ausrichtung" - so als ob man sich das einrichten könnte - in "Orientierung", den Ausdruck, der auch in der Szene häufiger gebraucht wird, umformulieren. Der Abänderungsantrag lautet:

 

"Der Wiener Landtag wolle beschließen:

 

Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Diskriminierung - Wiener Antidiskriminierungsgesetz - wird wie folgt geändert:

 

"§ 2. Verbot der Diskriminierung

 

(1) Im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist jede unmittelbare Diskriminierung, mittelbare Diskriminierung und Belästigung von natürlichen Personen aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung sowie die Anstiftung einer Person zu einer solchen Diskriminierung oder Belästigung verboten."

 

Der zweite Antrag, der ebenso bereits diskutiert wurde, betrifft die Aufnahme der Geschlechteridentität in das Gesetz, damit auch Transgender-, transsexuell und transident lebende Menschen erfasst sind. Der Antrag lautet:

 

"Der Landtag wolle beschließen:

 

Zu den angegebenen Verboten der Diskriminierung wird zur 'sexuellen Orientierung' beziehungsweise 'sexuellen Ausrichtung' auch 'und Geschlechteridentität' hinzugefügt."

 

Der dritte Antrag ist ein gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPÖ - ich bringe ihn gemeinsam mit meiner Kollegin Erika Stubenvoll ein - und betrifft die Einführung eines Behindertengleichstellungsgesetzes in Wien. Sie wissen, das Wiener Antidiskriminierungsgesetz bezieht sich auf die Diskriminierung aus Gründen der Behinderung nicht. Das entspricht an und für sich auch dem Wunsch der Behindertenorganisationen. Nichtsdestotrotz ist ein wirksamer Diskriminierungsschutz aus Gründen der Behinderung in Wien nötig. Der Beschlussantrag lautet:

 

"Der Landtag wolle beschließen:

 

Die zuständigen Ressorts werden beauftragt, in Zusammenarbeit mit Interessensvertretungen, der Behindertenkommission und externen ExpertInnen ein Behindertengleichstellungsgesetz zu entwickeln.

 

In formeller Hinsicht beantragen wir die Zuweisung dieses Antrags an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales."

 

Ich danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Mag Feldmann. Ich erteile es ihr.

 

Abg Mag Barbara Feldmann (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte es eingangs gleich vorweg sagen: Das vorliegende Antidiskriminierungsgesetz wird unsere Zustimmung finden, ebenso die in der Folge zu beschließende Antidiskriminierungsnovelle. Wir werden auch Mitantragsteller zweier Anträge sein, welche die Weisungsfreiheit des unabhängigen Bedienstetenschutzbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgabe, der Bekämpfung von Diskriminierung, garantieren sollen.

 

Auf Bundesebene wurden jüngst das Gleichbehandlungsgesetz und eine Änderung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes beschlossen, welches im Wesentlichen drei Bereiche umfasst: Die Gleichbehandlung von

 

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