Landtag,
22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 86 von 104
Gesetzes! (Beifall bei der SPÖ.)
Damit kann ich schon zum Schluss kommen: Die Stadt
Wien wird mit der heutigen Beschlussfassung des Landtages zum
Antidiskriminierungsgesetz, und beim nächsten Tagesordnungspunkt zur
Antidiskriminierungsnovelle, noch mehr ihrem Charakter als offene, tolerante,
soziale und moderne Weltstadt gerecht werden, in der Diskriminierung von
Menschen nicht geduldet wird. Und das ist gut so! – Danke schön. (Beifall
bei der SPÖ.)
Präsident Johann Hatzl: Zum Wort
gelangt Frau Abg Dr Vana.
Abg Dr Monika Vana (Grüner Klub im
Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen und Herren! Bevor ich die schon diskutierten Abänderungsanträge
und Resolutionsanträge der GRÜNEN formal einbringe, noch ein kurzes Wort zu
Herrn Kollegen Tschirf: Sie tun ja in puncto Ausländerwahlrecht so, als ob Sie
dieses aus rechtlichen Gründen ablehnen würden, Sie verstecken sich hinter
juristischen Argumenten. (Abg Dr Helmut GÜNTHER: Es versteckt überhaupt
niemand ...!) Sagen Sie doch ehrlich, dass Sie es aus inhaltlichen
Gründen ablehnen, dass Sie nicht dafür sind! Ich vermisse Ihre Vorstöße auf
Bundesebene, ich vermisse Ihre Vorstöße im Österreich-Konvent zur Änderung der
Gesetzeslage dahin gehend, dass das AusländerInnenwahlrecht in Österreich möglich
wird. (Zwischenrufe der Abgen Dr Matthias Tschirf und Walter Strobl.)
Ihre Argumentation hier erscheint mir doch als eine ziemlich scheinheilige,
aber vielleicht ist ja die Kommunikation zwischen der Wiener ÖVP und der
Bundes-ÖVP - wie wir ja wissen - nicht gerade die beste. Und wir wissen auch:
Sie werden schwächer, wir werden stärker. Ihre Frauen und Kinder laufen
scharenweise zu den GRÜNEN über (Neuerlicher Zwischenruf des Abg Walter
Strobl.), wie ein ÖVP-Funktionär selbst gesagt hat. Und wir GRÜNEN werden
sicher fleißig - wie Alfred Finz gesagt hat - daran weiterarbeiten, dass das
AusländerInnenwahlrecht in Österreich umsetzbar wird. (Beifall bei den
GRÜNEN.)
Doch nun zu den Abänderungsanträgen und
Resolutionsanträgen der GRÜNEN. Wie gesagt, wir stimmen dem Wiener
Antidiskriminierungsgesetz mit Freuden zu, aber es hat einige Lücken.
Zuerst komme ich zu dem Abänderungsantrag, den meine
Kollegin Maria Vassilakou schon ausreichend begründet hat und in dem es darum
geht, den unglücklichen Ausdruck "sexuelle Ausrichtung" auf
"sexuelle Orientierung" umzuformulieren. Ich denke, das ist keine
Haarspalterei, sondern der Ausdruck "sexuelle Orientierung" wird
durchgängig in allen Schriftstücken der Literatur zu diesem Thema verwendet.
Auch in der Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie auf Bundesebene
verwendet man diesen Begriff. Ich denke also, auch um hier eine gewisse
Rechtsunsicherheit zu vermeiden, wollen wir doch den unglücklichen Ausdruck
"Ausrichtung" - so als ob man sich das einrichten könnte - in
"Orientierung", den Ausdruck, der auch in der Szene häufiger
gebraucht wird, umformulieren. Der Abänderungsantrag lautet:
"Der Wiener Landtag wolle beschließen:
Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung
von Diskriminierung - Wiener Antidiskriminierungsgesetz - wird wie folgt
geändert:
"§ 2. Verbot der Diskriminierung
(1) Im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist jede
unmittelbare Diskriminierung, mittelbare Diskriminierung und Belästigung von
natürlichen Personen aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft, der
Religion, der Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Orientierung sowie
die Anstiftung einer Person zu einer solchen Diskriminierung oder Belästigung
verboten."
Der zweite Antrag, der ebenso bereits diskutiert
wurde, betrifft die Aufnahme der Geschlechteridentität in das Gesetz, damit
auch Transgender-, transsexuell und transident lebende Menschen erfasst sind.
Der Antrag lautet:
"Der Landtag wolle beschließen:
Zu den angegebenen Verboten der Diskriminierung wird
zur 'sexuellen Orientierung' beziehungsweise 'sexuellen Ausrichtung' auch 'und
Geschlechteridentität' hinzugefügt."
Der dritte Antrag ist ein gemeinsamer Antrag von
GRÜNEN und SPÖ - ich bringe ihn gemeinsam mit meiner Kollegin Erika Stubenvoll
ein - und betrifft die Einführung eines Behindertengleichstellungsgesetzes in
Wien. Sie wissen, das Wiener Antidiskriminierungsgesetz bezieht sich auf die
Diskriminierung aus Gründen der Behinderung nicht. Das entspricht an und
für sich auch dem Wunsch der Behindertenorganisationen. Nichtsdestotrotz ist
ein wirksamer Diskriminierungsschutz aus Gründen der Behinderung in Wien nötig.
Der Beschlussantrag lautet:
"Der Landtag wolle beschließen:
Die zuständigen Ressorts werden beauftragt, in
Zusammenarbeit mit Interessensvertretungen, der Behindertenkommission und
externen ExpertInnen ein Behindertengleichstellungsgesetz zu entwickeln.
In formeller Hinsicht beantragen wir die Zuweisung
dieses Antrags an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit
und Soziales."
Ich danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Johann Hatzl: Zum Wort
gemeldet ist Frau Abg Mag Feldmann. Ich erteile es ihr.
Abg Mag Barbara Feldmann (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte es eingangs gleich vorweg sagen:
Das vorliegende Antidiskriminierungsgesetz wird unsere Zustimmung finden,
ebenso die in der Folge zu beschließende Antidiskriminierungsnovelle. Wir
werden auch Mitantragsteller zweier Anträge sein, welche die Weisungsfreiheit
des unabhängigen Bedienstetenschutzbeauftragten bei der Erfüllung seiner
Aufgabe, der Bekämpfung von Diskriminierung, garantieren sollen.
Auf Bundesebene wurden jüngst das
Gleichbehandlungsgesetz und eine Änderung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes
beschlossen, welches im Wesentlichen drei Bereiche umfasst: Die
Gleichbehandlung von
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