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Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 88 von 104

 

keinesfalls in Frage stellen dürfen.

 

Eine andere Ebene ist die politische. Die politische Ebene gibt uns sehr wohl die Möglichkeit, hier unterschiedlicher Auffassung zu sein. Politisch bin ich nach wie vor der Auffassung, dass es für eine lebendige, eine zukunftsorientierte, eine moderne Demokratie notwendig ist, auch ihre Instrumente an gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen. Es ist eine nicht zu leugnende gesellschaftliche Entwicklung, dass gerade in großen Städten die Vielfalt von Menschen, die hier geboren sind, und solcher, die zugewandert sind, zunimmt. Es ist keine Ausnahmesituation, dass wir in Wien 16 Prozent Menschen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft haben, sondern es ist Alltag und Normalität.

 

Deswegen ist es auch kein Zufall, dass gerade wir in Wien uns entschlossen haben und uns gewünscht haben, diese Möglichkeit des AusländerInnenwahlrechts einzuführen. Es ist auch kein Zufall, dass wir uns hier mit anderen Städten eins sind. Damit meine ich gar nicht nur internationale Städte, in denen es dieses Wahlrecht schon lange gibt, sondern auch eine Stadt, die unter einer ÖVP-Führung ist, wie zum Beispiel Graz (Abg Dr Matthias Tschirf: ... völlig anders!), die genau dasselbe politische Ziel der Partizipation und des Wahlrechtes haben.

 

Deswegen, denke ich, kann und muss man bei diesem politischen Ziel bleiben, und deshalb begrüße ich sehr diesen Antrag, dass wir sowohl an den Bundesgesetzgeber herantreten, als auch den Verfassungskonvent dazu nutzen, dafür zu sorgen, dass es auch verfassungsrechtliche Grundlagen gibt. Denn was ist denn der Sinn des Verfassungskonvents? - Darüber zu diskutieren, wie eine Verfassung reformiert werden kann, um modernen Ansprüchen auch entsprechend gerecht zu werden! Ich denke, dafür ist dieses Thema ein Paradebeispiel, und ich bin sehr gespannt, wie die Diskussion dort laufen wird, denn für mich ist es schon ein bisschen ein Knackpunkt für den Erfolg oder Nicht-Erfolg des Verfassungskonvents, ob so eine wichtige Frage dort auch ernsthaft und in entsprechender Breite und Sachlichkeit diskutiert wird. Ich gehe davon aus, nach dem, wie ich den Konvent bisher erlebt habe.

 

Zum eigentlichen Tagesordnungspunkt, dem Antidiskriminierungsgesetz: Ich freue mich persönlich einerseits darüber, dass dieses Antidiskriminierungsgesetz sozusagen das letzte Gesetz ist, das ich in meiner Funktion als Integrationsstadträtin vorlegen darf, weil ich es für wirklich unglaublich wichtig halte und weil ich glaube, dass es eine ganz, ganz bedeutende rechtliche, aber auch symbolische Grundlage für Wien darstellt.

 

Ich freue mich auch, dass es dafür - und ich sehe das als ein sehr gutes Beispiel - eine große Mehrheit geben wird. Ich bedanke mich auch bei jenen Parteien, die gesagt haben, sie werden diesem Gesetz und den Abänderungsanträgen zur verfassungsmäßigen Weisungsfreistellung der Antidiskriminierungsstelle zustimmen, und respektiere auch, dass der Redner der Freiheitlichen Partei zwar zwei Punkte als nicht zustimmungswürdig gesehen hat, aber immerhin den Rest. Ich weiß, das geht bei einem Gesetz nicht, dass man sagt: Die zwei wollen wir nicht, den Rest schon!, aber ich nehme es als ein sehr positives Zeichen, dass grundsätzlich dieses Gesetz fast Einstimmigkeit in diesem Gremium findet.

 

Ich möchte auch kurz begründen, warum sich dieses Gesetz im Zuge der Begutachtung sehr verändert hat. Sie wissen, dass ich der Ansicht bin - und das bin ich nach wie vor -, dass es nicht gut ist - vor allem nicht vor dem Vollzug, und so ein Gesetz kann nur dann wirklich leben, wenn es auch sehr praxisorientiert angewendet werden kann -, dass wir jetzt auf EU-Ebene eine andere Regelung haben, auf österreichischer Ebene ein anderes Gesetz haben und auf Landesebene wiederum ein anderes. Ich hoffe, dass es hier noch Anpassungen gibt und vor allem auch im Bund bald eine vernünftige Regelung getroffen wird. Ich habe aber die Meinungen vor allem der Betroffenen, all der NGOs, der Interessensvertretungen, die hier eingebunden wurden und die befürchtet haben, dass es negativ ausgelegt wird und als Nichtwahrnehmung ihrer Interessen interpretiert wird, wenn sie in diesem Gesetz nicht vorkommen, zur Kenntnis genommen und sehr ernst genommen. Deswegen sind wir diesem Wunsch gerne nachgekommen, genauso wie wir dem Wunsch des Dachverbandes der Behindertenorganisationen nachgekommen sind, der gesagt hat, sie wollen ein österreichweites, ein Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz. Ich denke, man muss das schon sehr ernst nehmen.

 

Eine kurze Bemerkung noch zum nächsten Tagesordnungspunkt, weil dieses Gesetz zwar heute auch kurz andiskutiert wurde, aber immer ein bisschen untergeht. Ich darf mir erlauben, das, weil es doch inhaltlich zusammengehört, ein bisschen vorwegzunehmen.

 

Unsere Antidiskriminierungsnovelle der Dienstordnung ist von der Quantität und Qualität zumindest genauso wichtig wie das Antidiskriminierungsgesetz, wiewohl sie viel weniger in der Öffentlichkeit steht. Sie ist vielleicht sogar noch eine Spur wichtiger, denn hier geht es nicht nur darum, dass die Stadt Wien ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht diskriminieren darf, hier geht es nicht nur darum, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen untereinander sich nicht diskriminieren dürfen, es geht auch darum, dass Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt unsere Kunden und Kundinnen nicht diskriminieren dürfen. Das ist, denke ich, ganz wichtig und entscheidend und betrifft eben nicht nur die Stadt intern, sondern viele, viele Wiener und Wienerinnen, mit denen wir in Kundenkontakt sind.

 

In diesem Sinne freue ich mich über den Abänderungsantrag, freue mich über die breite Zustimmung und glaube, dass wir damit wirklich ein sehr wichtiges Gesetz für ein modernes, tolerantes und weltoffenes Wien beschließen. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Wir kommen nun zu mehreren Abstimmungen.

 

Es liegt mir der Abänderungsantrag der Abgen Stürzenbecher, LUDWIG und Genossen vor, der den § 7 betrifft.

 

Die Bestimmungen in § 7 Abs 3 des

 

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