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Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 99 von 104

 

Ihnen, dann würden Sie meinen, wir nehmen Ihren Antrag an.

 

Wir nehmen den Antrag, den Sie hier eingebracht haben, aber genau aus diesen Gründen nicht an. Wir wollen nicht haben, dass die Gemeindebediensteten eine Pensionsreform bekommen, die tatsächlich inhuman ist, die abzockend ist und die den Menschen null Visionen gibt. Das Argument, das Sie heute verwendet haben und das Herr Kollege Gerstl verwendet hat, was man alles mit dem Geld machen könnte, das man sich erspart, das haben Sie schon gebracht, weil wir bei der letzten Reform nicht gleich mitgezogen haben. Die 3 000 Beamten kennen wir, die hat Kollege Ulm schon mehrmals verwendet. Dass Sie allerdings meinen, dass wir mit dieser Reform alles andere, was man sich wünscht, in einem anschaffen könnte, das gibt es nicht.

 

Wenn tatsächlich gespart werden sollte auf Bundesebene, dann bestellen Sie morgen sofort die Kampfjets ab. Damit ersparen wir uns 2 Milliarden EUR auf einen Schlag. Da könnten wir den Beschäftigten dieses Landes viel geben, und das gilt auch für die Folgekosten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg Johannes Prochaska: Und das Pönale zahlt die SPÖ! Gratuliere!).

 

Aus diesem Grunde sage ich, um zum Schluss zu kommen: Ich bedanke mich sehr herzlich bei allen Mitarbeitern des Magistrats, aber auch bei den Verhandlern der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, dass sie uns einen derartigen Entwurf vorgelegt haben. Wir stimmen mit Freude diesem Ergebnis zu. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner: Meine Damen und Herren!

 

Ich lege in diesem Zusammenhang ein Gesetz vor, das beweist, dass intelligentes Sparen bei einer Pensionsreform möglich ist, und zwar mit sozialer Verantwortung und gemeinsam mit den Bedienstetenvertretern und -vertreterinnen. Die Eckpunkte dieser Pensionsreform sind harmonisiert. Die Fehler, die die Bundesregierung gemacht hat, haben wir vermieden.

 

Ja, wir haben eine andere Regelung als die Bundesregierung, gerade was Frauen und Eltern betrifft, weil wir nicht wollen, dass Frauen im Alter in die Armut gedrängt werden.

 

Ja, wir haben eine andere Regelung zum Beispiel für Schwerstarbeiter und Schwerstarbeiterinnen, weil wir nicht wollen, dass Menschen, die schwerste körperliche und psychische Arbeit haben, wenn sie am Ende ihres Arbeitslebens schon ausgepowert sind, noch weiter arbeiten müssen.

 

Ja, ich lege Ihnen eine Regelung vor, die dafür sorgt, dass, wenn Sie im 10. Stock vom Feuer eingeschlossen sind und das Feuer sich Ihnen nähert, nicht unten ein 65-jähriger Feuerwehrmann steht, der Sie retten muss. Und ich bin der festen Überzeugung, dass Sie mir alle dafür sehr dankbar sein müssen.

 

In diesem Sinn bitte ich um Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. – Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Das Gesetz ist in Erster Lesung mehrstimmig angenommen.

 

Wir kommen zur Abstimmung der Beschluss- und Resolutionsanträge.

 

Es liegt mir ein Antrag der ÖVP-Abgeordneten Mag Gerstl und Mag Barbara Feldmann vor. Hier wird die sofortige Abstimmung verlangt.

 

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem ÖVP-Antrag die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist nur die ÖVP. Das ist die Minderheit. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die Zweite Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher die Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in Zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das Gesetz ist somit in Zweiter Lesung mehrstimmig beschlossen.

 

Wir kommen zur Postnummer 9. Sie betrifft die Erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 geändert wird.

 

Berichterstatterin hiezu ist die Frau amtsf StRin Dr Pittermann. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Landtag!

 

Wir kommen zu einer Änderung des Wiener Krankenanstaltengesetzes. Die Regelungsschwerpunkte sind die Modifikation der Zusammensetzung der Ethikkommission, die Einrichtung von Arzneimittelkommissionen, die Einhebung des für die Patientenentschädigungen bestimmten Betrages für die Patienten der Sonderklasse, die Ausführung des geänderten § 5a SGVO 1960 und die Gleichstellung von Angehörigen eines Mitgliedsstaates des EWR-Abkommens hinsichtlich der Verrechnung für Pflege und Sondergebühren.

 

Die Umsetzung der Novelle zum Krankenanstaltengesetz betrifft insbesondere folgende Änderungen: Die Anpassung der bereits bestehenden Regelung über die Einbeziehung eines Vertreters von Behindertenorganisationen, die Ethikkommissionen, die Einrichtung von Arzneimittelkommissionen verbunden mit der Verpflichtung der Krankenanstaltenträger, die Beschaffung und den Umgang mit Arzneimitteln zweckmäßig und wirtschaftlich zu gestalten, die Einhebung des für die Patientenentschädigung bestimmten Beitrages und eben auch im Zusammenhang mit der Straßenverkehrsordnung die Zurverfügungstellung des diensthabenden Arztes für die Blutabnahmen zur Feststellung einer Beeinträchtigung durch Suchtgift in den Einrichtungen.

 

Dieser Entwurf enthält im § 33a Abs 14 eine Verfassungsbestimmung, nämlich die Weisungsfreistellung der Mitglieder der Arzneimittelkommission.

 

Ich ersuche Sie, Frau Präsidentin, falls

 

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